Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend
Begründung
Nr. 50 für das Nordend Vorgang: OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19 Vor Erlass der Milieuschutzsatzung 50 informierten Mitglieder des Ortsbeirates die zuständigen Dezernate darüber, dass sie wichtige Änderungen in dieser Satzung verankert wissen wollten. Die Mitglieder des Ortsbeirates wurden darauf hingewiesen, dass es ratsamer sei, Änderungswünsche nach Erlass der Satzung vorzutragen. Ansonsten würde die Wirksamkeit der Satzung wesentlich verzögert. In den beiden Antworten (siehe oben) wird nunmehr darauf verwiesen, dass Änderungswünsche erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren erfolgen könne. Über diese Fristsetzung des Magistrats ist der Ortsbeirat sehr verwundert. Ist dem Magistrat klar, dass durch diese "Stillhaltepolitik" der größte Teil des Milieuschutzes durch Aktivitäten von privaten Investoren verschwunden ist und die "Wohnbevölkerung" auf diese Art und Weise auf keinen Fall "erhalten" bleibt, wie der Magistrat behauptet.