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Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Nr. 50 für das Nordend Vorgang: OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19 Vor Erlass der Milieuschutzsatzung 50 informierten Mitglieder des Ortsbeirates die zuständigen Dezernate darüber, dass sie wichtige Änderungen in dieser Satzung verankert wissen wollten. Die Mitglieder des Ortsbeirates wurden darauf hingewiesen, dass es ratsamer sei, Änderungswünsche nach Erlass der Satzung vorzutragen. Ansonsten würde die Wirksamkeit der Satzung wesentlich verzögert. In den beiden Antworten (siehe oben) wird nunmehr darauf verwiesen, dass Änderungswünsche erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren erfolgen könne. Über diese Fristsetzung des Magistrats ist der Ortsbeirat sehr verwundert. Ist dem Magistrat klar, dass durch diese "Stillhaltepolitik" der größte Teil des Milieuschutzes durch Aktivitäten von privaten Investoren verschwunden ist und die "Wohnbevölkerung" auf diese Art und Weise auf keinen Fall "erhalten" bleibt, wie der Magistrat behauptet.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2019, OF 752/3 Betreff: Änderung der Milieuschutzsatzung Nr. 50 für das Nordend Vorgang: OM 4038/18 OBR 3; ST 667/19; B 319/19 Vor Erlass der Milieuschutzsatzung 50 informierten Mitglieder des Ortsbeirates die zuständigen Dezernate darüber, dass sie wichtige Änderungen in dieser Satzung verankert wissen wollten. Die Mitglieder des Ortsbeirates wurden darauf hingewiesen, dass es ratsamer sei, Änderungswünsche nach Erlass der Satzung vorzutragen. Ansonsten würde die Wirksamkeit der Satzung wesentlich verzögert. In den beiden Antworten (siehe oben) wird nunmehr darauf verwiesen, dass Änderungswünsche erst nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren erfolgen könne. Über diese Fristsetzung des Magistrats ist der Ortsbeirat sehr verwundert. Ist dem Magistrat klar, dass durch diese "Stillhaltepolitik" der größte Teil des Milieuschutzes durch Aktivitäten von privaten Investoren verschwunden ist und die "Wohnbevölkerung" auf diese Art und Weise auf keinen Fall "erhalten" bleibt, wie der Magistrat behauptet. Dies vorausgeschickt, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, diese Fünfjahresfristsetzung zurückzunehmen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4038 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2019, ST 667 Bericht des Magistrats vom 23.08.2019, B 319 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 752/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5649 2020 Die Vorlage OF 752/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)