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Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

Vorlagentyp: B

Bericht

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist die Stadt nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen (Etat-Antrag E6 vom 27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012).

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

43
43. Sitzung Ortsbeirat 3
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, LINKE. und BFF gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) bei Enthaltung FDP

Zurückweisung:
SPD ÖkoLinX-ARL
Alle:
GRÜNE CDU LINKE. BFF
Enthaltung:
FDP
43
43. Sitzung Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I
✓ Angenommen

CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Kenntnis als Zwischenbericht:
LINKE.
Alle:
CDU SPD GRÜNE AfD BFF FRAKTION