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Ausweisung von weiteren Milieuschutzsatzungsgebieten für das Nordend prüfen

Vorlagentyp: B

Bericht

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015, § 5643 (M 217) sind die Erhaltungssatzungen nach Ablauf von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss vom Magistrat auf Basis aktualisierter Daten auf ihre Wirkung und das weitere Vorliegen des Satzungszwecks zu überprüfen. Um welche Gebiete die Satzungsgebiete künftig erweitert werden, ist dann Gegenstand einer umfassenden Untersuchung. So ist die Stadt nicht frei, in beliebigem Umfang Gebiete unter sogenannten Milieuschutz zu stellen. Vielmehr sind nach § 172 (1) Nr. 2 und (4) Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen städtebaulichen Gründe darzulegen, weshalb die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden soll. Dabei findet die Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen des § 172 (1) Nr. 2 BauGB nach einer stadtweit einheitlichen Methodik statt. Unabhängig davon hat der Magistrat ein Monitoring "Aufwertungspotenzial und Verdrängungsgefährdung in Frankfurt am Main" aufgebaut, um Gentrifizierungs-/ Verdrängungsprozesse systematisch und nach einer stadtweit einheitlichen Methodik zu erkennen (Etat-Antrag E6 vom 27.04.2012, § 1720 + Anl. 8 vom 31.05.2012).

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 43
OBR 3
TO II, TOP 60
Angenommen
Die Vorlage B 534 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU Linke BFF
Ablehnung:
SPD
Sitzung 43
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 40
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 534 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD BFF FRAKTION
Ablehnung:
Linke FDP Frankfurter