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Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand

Vorlagentyp: V

Begründung

ST 1733/17 Mit dem Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" soll planungsrechtlich eine Wohnnutzung auf dem rund 7.000 Quadratmeter großen Hochhaus-Areal in der Straße Am Stockborn ermöglicht werden. Der Ortsbeirat begrüßt die künftige Wohnnutzung auf diesem seit über zehn Jahren ungenutzten Gelände des früheren Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Ortsbeirat sieht gleichwohl weiterhin die vom Magistrat noch einmal mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733, bestätigte geplante Staffelung der Gebäudefront entlang der Straße "Am Stockborn" von fünf auf vier Vollgeschosse kritisch. Vor ein paar Wochen wurden auf dem Grundstück Hecken und Sträucher entfernt. Die Situation auf dem Grundstück erweckt den Anschein, dass die Baumaßnahme demnächst beginnt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.04.2018, V 827 entstanden aus Vorlage: OF 276/8 vom 02.04.2018 Betreff: Wohnbebauung Am Stockborn - Sachstand Vorgang: ST 1733/17 Mit dem Bebauungsplan Nr. 861 "Nördlich Am Stockborn" soll planungsrechtlich eine Wohnnutzung auf dem rund 7.000 Quadratmeter großen Hochhaus-Areal in der Straße Am Stockborn ermöglicht werden. Der Ortsbeirat begrüßt die künftige Wohnnutzung auf diesem seit über zehn Jahren ungenutzten Gelände des früheren Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. Der Ortsbeirat sieht gleichwohl weiterhin die vom Magistrat noch einmal mit Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733, bestätigte geplante Staffelung der Gebäudefront entlang der Straße "Am Stockborn" von fünf auf vier Vollgeschosse kritisch. Vor ein paar Wochen wurden auf dem Grundstück Hecken und Sträucher entfernt. Die Situation auf dem Grundstück erweckt den Anschein, dass die Baumaßnahme demnächst beginnt. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Wohnungen und welche weiteren Nutzungen (Gemeinbedarf, Einzelhandel usw.) sind aktuell auf der Liegenschaft geplant? 2. Was haben die Verhandlungen des Magistrats mit dem zukünftigen Bauherrn ergeben, damit laut Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733, "trotz der wirtschaftlich gravierenden Vorbelastung des Grundstücks, eine Realisierung von 30 Prozent der Bruttogrundfläche im geförderten Wohnungsbau entsprechend der städtischen Beschlusslage" sichergestellt werden kann? 3. Wann ist mit einem Beginn und wann ist mit einem Abschluss der Baumaßnahmen zu rechnen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1733 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1211 Aktenzeichen: 63 0