Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1542 Betreff: Aufenthalte von Zirkusunternehmen im
Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden
Die
Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage
und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele, Wohn- und
Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der hier
betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und
Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt
teilweise an den nicht vorhandenen Einrichtungen (z.B. Strom- und
Wasseranschluss etc.) und an der mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen,
die Vorgaben einzuhalten. Die Flächen können seitens des Magistrates nicht
geräumt werden, da es an Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte
Zirkusunternehmen umziehen kann. Bei genehmigten Sondernutzungen durch
Zirkusunternehmen wird die Einhaltung der in der Anregung des Ortsbeirats 7
geforderten Auflagen durch den Magistrat gefordert und bei der Abnahme vor
Veranstaltungsbeginn kontrolliert. Bei festgestellten Mängeln bei der
Sondernutzung verlangt der Magistrat eine Behebung. Sofern in der Zukunft
Ausweichflächen gefunden werden, ist die Räumung von illegal untergekommenen
Zirkusunternehmen auf Flächen des Magistrates möglich. Im Falle der Fläche in Praunheim wurde innerhalb des
Magistrates festgelegt, dass seitens der benachbarten Gebäude weder Wasser noch
Strom zur Verfügung gestellt wird. Der Magistrat (Untere Naturschutzbehörde) kann eine
Genehmigung oder Duldung für die vorgenannte Fläche nicht in Aussicht stellen,
da sie unmittelbar an der Nidda liegt und sich in der Zone I des
Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" befindet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660
Antrag vom
24.11.2019, OF
431/7
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5445