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Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1542 Betreff: Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Die Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage und ohne Sondernutzungserlaubnis des Grünflächenamtes für Gastspiele, Wohn- und Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist auch bei der hier betroffenen Grünanlage in Praunheim an der Nidda der Fall. Bei ungenehmigten Nutzungen werden Auflagen und Vorgaben der Stadt Frankfurt am Main oftmals nicht eingehalten. Dies liegt teilweise an den nicht vorhandenen Einrichtungen (z.B. Strom- und Wasseranschluss etc.) und an der mangelnden Bereitschaft der Zirkusunternehmen, die Vorgaben einzuhalten. Die Flächen können seitens des Magistrates nicht geräumt werden, da es an Ausweichflächen mangelt, auf die das geräumte Zirkusunternehmen umziehen kann. Bei genehmigten Sondernutzungen durch Zirkusunternehmen wird die Einhaltung der in der Anregung des Ortsbeirats 7 geforderten Auflagen durch den Magistrat gefordert und bei der Abnahme vor Veranstaltungsbeginn kontrolliert. Bei festgestellten Mängeln bei der Sondernutzung verlangt der Magistrat eine Behebung. Sofern in der Zukunft Ausweichflächen gefunden werden, ist die Räumung von illegal untergekommenen Zirkusunternehmen auf Flächen des Magistrates möglich. Im Falle der Fläche in Praunheim wurde innerhalb des Magistrates festgelegt, dass seitens der benachbarten Gebäude weder Wasser noch Strom zur Verfügung gestellt wird. Der Magistrat (Untere Naturschutzbehörde) kann eine Genehmigung oder Duldung für die vorgenannte Fläche nicht in Aussicht stellen, da sie unmittelbar an der Nidda liegt und sich in der Zone I des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" befindet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660 Antrag vom 24.11.2019, OF 431/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5445