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Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 274 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 15.11.2016 Betreff: Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Warum darf der Zirkus, der seit Monaten im Landschaftsschutzgebiet an der Nidda in Praunheim sein Quartier aufgeschlagen hat, den Standplatz offensichtlich ohne Genehmigung seit vielen Monaten nutzen? 2. Wann wird dem Zirkus ein anderes Quartier zugewiesen bzw. wann erfolgt eine Räumung des Areals? 3. Wie will der Magistrat verhindern, dass die Grünflächen in Zukunft dauerhaft illegal genutzt werden? Begründung: In der Gemarkung Praunheim existiert nördlich der Nidda ein Gelände, das zur Landschaftsschutzzone I gehört. Auf diesem Gelände gastierte in den vergangenen Jahren immer wieder für einige Wochen ein Zirkus. Gegen diese temporäre Nutzung ist nichts einzuwenden, solange entsprechende Genehmigungen bestehen und die Auflagen eingehalten werden. Nun hat dieser Zirkus bereits im Sommer sein Quartier hier bezogen und nichts deutet darauf hin, dass der Platz in absehbarer Zeit wieder verlassen wird. Als dauerhaftes Standquartier ist das Gelände aber nicht geeignet, weil z. B. alte Lkw seit vielen Wochen mitten auf den Grünflächen stehen und eine dauerhafte Schädigung der Anlage zu erwarten ist. Vorstellungen des Zirkus finden nicht statt. Nachfragen beim Grünflächenamt und der Unteren Naturschutzbehörde ergaben, dass der Zirkus über keinerlei Genehmigung verfügt und mithin das Gelände illegal nutzt. Zudem hat sich der Zirkus den Zugang zu Wasser und Strom ganz offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei der Praunheimer Flüchtlingsunterkunft erschlichen. Der pflegliche Umgang mit öffentlichen Grünflächen ist der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, wenn z. B. ein Zirkus diese Grünflächen mehrere Monate illegal in Beschlag nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 590 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660 Aktenzeichen: 67 0