Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 274
entstanden aus Vorlage:
OF 101/7 vom
15.11.2016 Betreff: Winterquartier für einen Zirkus in
Praunheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die folgenden
Fragen zu beantworten: 1. Warum darf der Zirkus, der seit Monaten im
Landschaftsschutzgebiet an der Nidda in Praunheim sein Quartier aufgeschlagen
hat, den Standplatz offensichtlich ohne Genehmigung seit vielen Monaten
nutzen? 2. Wann wird dem
Zirkus ein anderes Quartier zugewiesen bzw. wann erfolgt eine Räumung des
Areals? 3. Wie will der
Magistrat verhindern, dass die Grünflächen in Zukunft dauerhaft illegal genutzt
werden? Begründung: In der Gemarkung Praunheim existiert nördlich der
Nidda ein Gelände, das zur Landschaftsschutzzone I gehört. Auf diesem Gelände
gastierte in den vergangenen Jahren immer wieder für einige Wochen ein Zirkus.
Gegen diese temporäre Nutzung ist nichts einzuwenden, solange entsprechende
Genehmigungen bestehen und die Auflagen eingehalten werden. Nun hat dieser Zirkus bereits im Sommer sein Quartier
hier bezogen und nichts deutet darauf hin, dass der Platz in absehbarer Zeit
wieder verlassen wird. Als dauerhaftes Standquartier ist das Gelände aber nicht
geeignet, weil z. B. alte Lkw seit vielen Wochen mitten auf den
Grünflächen stehen und eine dauerhafte Schädigung der Anlage zu erwarten ist.
Vorstellungen des Zirkus finden nicht statt. Nachfragen beim Grünflächenamt und der Unteren
Naturschutzbehörde ergaben, dass der Zirkus über keinerlei Genehmigung verfügt
und mithin das Gelände illegal nutzt. Zudem hat sich der Zirkus den Zugang zu
Wasser und Strom ganz offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei
der Praunheimer Flüchtlingsunterkunft erschlichen. Der pflegliche Umgang mit öffentlichen Grünflächen
ist der Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, wenn z. B. ein Zirkus diese
Grünflächen mehrere Monate illegal in Beschlag nehmen kann. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 590
Anregung an den
Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660
Aktenzeichen: 67 0