Auch Zirkusunternehmen müssen sich an geltende Gesetze halten
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Die Flächen, die durch den Zirkus genutzt werden liegen in der Zone 1 des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Eine natur- und landschaftsrechtliche Genehmigung für die von dem Zirkus durchgeführten Maßnahmen (Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, Verlegung von Kabeln) wurde beim zuständigen Umweltamt weder beantragt noch genehmigt. Ebenso verhält es sich mit einer Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung der Grünfläche, die das Grünflächenamt erteilt. Auch diese wurde weder beantragt noch genehmigt. Da die Maßnahmen in diesem Bereich nicht genehmigungsfähig sind, können sie oder eventuelle Nachbesserungen auch nicht eingefordert werden. Zu 2: Da es sich um eine nicht genehmigte Nutzung der Fläche handelt, wird der Magistrat die Nutzung von Strom nicht unterstützen. Zu 3: Der Zirkus wurde aufgefordert diese Flächen zu verlassen, eine Räumung ist nur möglich, wenn es hierfür geeignete Flächen gibt auf die der Zirkus verbracht werden kann (siehe ST 1542 vom 12.08.2019). Zu 4: Der Magistrat wird dieses Gelände für keine Zirkusnutzung zur Verfügung stellen und sobald die Fläche nicht mehr genutzt wird, geeignete gärtnerische Maßnahmen durchführen, um die Zufahrt und somit die Nutzung der Fläche in Zukunft zu verhindern. Zu 5: Der Magistrat arbeitet an einem Konzept für Zirkus-Unternehmen in Frankfurt am Main, um Flächen für Gastspiele und Winterquartiere festzulegen. Aufgrund der extrem großen Nachfrage nach Freiflächen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar, ob ausreichend geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden können.