Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.03.2017, ST 590 Betreff: Winterquartier für einen Zirkus in
Praunheim Der Magistrat beantwortet die
Fragen des Ortsbeirates 07 wie folgt: Zu 1.: Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen
ohne vorherige Anfrage oder Genehmigung für Gastspiele, Wohn-/Lagerzwecke oder
als Winterquartier genutzt. Dies ist zurzeit auch in der Gemarkung Praunheim
nördlich der Nidda der Fall. Ein gänzliches Untersagen der Nutzung von Grünanlagen
für Gastspiele käme einem Berufsverbot gleich, auch ist ein Untersagen der
Flächennutzung als Winterquartier problematisch, da einige der betroffenen
Zirkusunternehmen in Frankfurt am Main gemeldet sind. Zu 2.: In der Vergangenheit war die Untersagung der
illegalen Flächennutzung und final die Räumung der genutzten Fläche nicht
möglich, da es an einer Ausweichfläche mangelte, auf welche das geräumte
Zirkusunternehmen verbracht werden konnte. Folglich musste die illegale Nutzung geduldet werden,
was verständlicherweise zu Beschwerden aus der Bevölkerung führte. Zu 3.: Ziel des Magistrates muss es sein, die Nutzung von
Grünanlagen durch Zirkusunternehmen zu steuern. Das Grünflächenamt erarbeitet zurzeit eine
Vorgehensweise bei Sondernutzung von Grünflächen durch Zirkusunternehmen.
Hierbei sollen die für die Nutzung
geeigneten Flächen sowie die Verweildauer auf diesen Flächen festgelegt
werden. Wird im Fall einer
illegalen Nutzung eine Räumung erforderlich, legt der Magistrat entsprechende
Ausweichflächen fest, auf die das jeweilige Zirkusunternehmen verlagert werden
kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2016, V 274
Anregung an
den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660