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Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 590 Betreff: Winterquartier für einen Zirkus in Praunheim Der Magistrat beantwortet die Fragen des Ortsbeirates 07 wie folgt: Zu 1.: Grünanlagen werden immer wieder von Zirkusunternehmen ohne vorherige Anfrage oder Genehmigung für Gastspiele, Wohn-/Lagerzwecke oder als Winterquartier genutzt. Dies ist zurzeit auch in der Gemarkung Praunheim nördlich der Nidda der Fall. Ein gänzliches Untersagen der Nutzung von Grünanlagen für Gastspiele käme einem Berufsverbot gleich, auch ist ein Untersagen der Flächennutzung als Winterquartier problematisch, da einige der betroffenen Zirkusunternehmen in Frankfurt am Main gemeldet sind. Zu 2.: In der Vergangenheit war die Untersagung der illegalen Flächennutzung und final die Räumung der genutzten Fläche nicht möglich, da es an einer Ausweichfläche mangelte, auf welche das geräumte Zirkusunternehmen verbracht werden konnte. Folglich musste die illegale Nutzung geduldet werden, was verständlicherweise zu Beschwerden aus der Bevölkerung führte. Zu 3.: Ziel des Magistrates muss es sein, die Nutzung von Grünanlagen durch Zirkusunternehmen zu steuern. Das Grünflächenamt erarbeitet zurzeit eine Vorgehensweise bei Sondernutzung von Grünflächen durch Zirkusunternehmen. Hierbei sollen die für die Nutzung geeigneten Flächen sowie die Verweildauer auf diesen Flächen festgelegt werden. Wird im Fall einer illegalen Nutzung eine Räumung erforderlich, legt der Magistrat entsprechende Ausweichflächen fest, auf die das jeweilige Zirkusunternehmen verlagert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2016, V 274 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4660