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Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Seit vielen Jahren ist der Zirkus/ bzw. ein Zirkus 1-2 x jährlich auf einer Wiese an der Nidda in Praunheim zu Gast. Früher wurde die Wiese auch für die Praunheimer Kerb genutzt und bis vor kurzem fand dort auch ein Teil des Zehntscheunenfestes statt. Möglich ist dies grundsätzlich, weil sich die Wiese in der Landschaftsschutzzone 1 befindet, während die Zone 2 wesentlich strenger geschützt ist. Die Besuche des Zirkus waren bis Ende 2016 auch nie ein Problem, weil die Verweildauer in der Regel 2-3 Wochen betrug. Wasser und Strom erhielt der Zirkus von den Praunheimer Werkstätten. Im Sommer 2016 hatte der Zirkus wieder dort sein Quartier bezogen, aber dann monatelang nicht mehr verlassen. Dies hat den Ortsbeirat zu einer Anfrage veranlasst, die der Magistrat in der Stellungnahme ST 590/2017 beantwortet hat. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Zirkus für die Nutzung keine Genehmigung hat, sondern lediglich aus Mangel an anderen Standplätzen vorübergehend geduldet wird. Da die Unterkunft AP 2 (Nachfolge Praunheimer Werkstätten) dem Zirkus keinen Strom und kein Wasser mehr zur Verfügung stellt, wird offensichtlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern versucht Strom und/oder Wasser zu bekommen bzw. den Strom mit mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugern selbst zu produzieren. Über die Versorgung mit Wasser liegen keine Erkenntnisse vor. Anwohner/innen berichten, dass eine Abwasserentsorgung direkt in die Nidda bzw. den Altarm beobachtet wurde. Diese Zustände sind so auch für einen Nutzungszeitraum von 2-3 Wochen nicht hinnehmbar.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2019, OF 355/7 Betreff: Aufenthalte von Zirkusunternehmen im Grüngürtel in Praunheim nur unter Einhaltung von Auflagen dulden Seit vielen Jahren ist der Zirkus/ bzw. ein Zirkus 1-2 x jährlich auf einer Wiese an der Nidda in Praunheim zu Gast. Früher wurde die Wiese auch für die Praunheimer Kerb genutzt und bis vor kurzem fand dort auch ein Teil des Zehntscheunenfestes statt. Möglich ist dies grundsätzlich, weil sich die Wiese in der Landschaftsschutzzone 1 befindet, während die Zone 2 wesentlich strenger geschützt ist. Die Besuche des Zirkus waren bis Ende 2016 auch nie ein Problem, weil die Verweildauer in der Regel 2-3 Wochen betrug. Wasser und Strom erhielt der Zirkus von den Praunheimer Werkstätten. Im Sommer 2016 hatte der Zirkus wieder dort sein Quartier bezogen, aber dann monatelang nicht mehr verlassen. Dies hat den Ortsbeirat zu einer Anfrage veranlasst, die der Magistrat in der Stellungnahme ST 590/2017 beantwortet hat. Dieser Stellungnahme ist zu entnehmen, dass der Zirkus für die Nutzung keine Genehmigung hat, sondern lediglich aus Mangel an anderen Standplätzen vorübergehend geduldet wird. Da die Unterkunft AP 2 (Nachfolge Praunheimer Werkstätten) dem Zirkus keinen Strom und kein Wasser mehr zur Verfügung stellt, wird offensichtlich bei den Anwohnerinnen und Anwohnern versucht Strom und/oder Wasser zu bekommen bzw. den Strom mit mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugern selbst zu produzieren. Über die Versorgung mit Wasser liegen keine Erkenntnisse vor. Anwohner/innen berichten, dass eine Abwasserentsorgung direkt in die Nidda bzw. den Altarm beobachtet wurde. Diese Zustände sind so auch für einen Nutzungszeitraum von 2-3 Wochen nicht hinnehmbar. Dies Vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat dafür Sorge zu tragen, dass die Duldung an die überprüfte Einhaltung der folgenden Auflagen geknüpft ist: 1. Die Stromversorgung ist gesichert. Die Nutzung eines mobilen benzinbetriebenen Stromerzeugers ist nicht gestattet. 2. Die ordnungsgemäße Wasser- und Abwasserversorgung ist gewährleistet, insbesondere erfolgt keine Abwasserentsorgung in die Nidda bzw. den Altarm. 3. Die Wiese wird in einwandfreiem Zustand geräumt. Sollte die Einhaltung der genannten Auflagen nicht zu gewährleisten sein, darf keine Nutzungsduldung erfolgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 14.05.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4660 2019 Die Vorlage OF 355/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, 1 FARBECHTE, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 FARBECHTE (= Ablehnung)