Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände
in der Römerstadt zu 1. Es handelt sich um die ABG FRANKFURT HOLDING.
Mehrheitsgesellschafter der ABG ist die Stadt Frankfurt am Main. zu 2. Die Verhandlungen zwischen ABG und Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BIMA) zur Errichtung von Wohnungsbau sind weit
fortgeschritten, aber noch zu keinem endgültigen Abschluss gekommen. zu 3. Gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz kann im
Abwägungsprozess einer Bebauung des Areals zugestimmt werden. Diese Zustimmung
ist mit der Bedingung einer wissenschaftlichen Ausgrabung verbunden. Auf dem
Gelände haben im Vorgriff auf den gültigen Bebauungsplan bereits Ausgrabungen
stattgefunden, aus denen einzelne Befunde erhalten wurden. Mit der ABG wurde vereinbart, einige
archäologische Fundstücke in die Freiraumgestaltung zu integrieren und
öffentlich zugänglich zu machen. zu 4. Über das konkrete Bauprojekt befindet sich der
Magistrat noch in Verhandlungen mit der ABG, nähere Angaben zur städtebaulichen
Figur oder der Anzahl der Wohnungen sind daher aktuell noch nicht möglich.
Auf den Flächen der BIMA soll zu
100 %, auf den städtischen Flächen zu 30 % geförderter Wohnungsbau entstehen.
Zur genauen Verteilung auf die beiden Förderwege ist noch keine endgültige
Entscheidung gefallen. zu 5
und 6. Die Sicherung der
Kulturdenkmäler erfolgt im Zuge einer vorgelagerten wissenschaftlichen
Ausgrabung auf dem Gelände. Erst danach kann die beabsichtigte Baumaßnahme zur
Schaffung von Wohnraum erfolgen. Geplant ist, in den neu gestalteten
Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so
vor Ort erlebbar zu machen. Weitere Exponate können im Archäologischen Museum
zugänglich gemacht werden. Der Schwerpunkt wird eher auf dem Wohnungsbau als auf
der Anlage als Archäologischer Park liegen. Die konkrete Ausgestaltung wird im
Rahmen der vertiefenden Planungen zum Bauprojekt und dem Freiraum erfolgen,
wenn die Verhandlungen mit der ABG abgeschlossen sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.05.2019, V
1258
Antrag vom 26.08.2019, OF 479/8
Antrag vom
29.08.2019, OF
481/8
Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074
Auskunftsersuchen
vom 12.09.2019, V
1411