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Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt zu 1. Es handelt sich um die ABG FRANKFURT HOLDING. Mehrheitsgesellschafter der ABG ist die Stadt Frankfurt am Main. zu 2. Die Verhandlungen zwischen ABG und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zur Errichtung von Wohnungsbau sind weit fortgeschritten, aber noch zu keinem endgültigen Abschluss gekommen. zu 3. Gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz kann im Abwägungsprozess einer Bebauung des Areals zugestimmt werden. Diese Zustimmung ist mit der Bedingung einer wissenschaftlichen Ausgrabung verbunden. Auf dem Gelände haben im Vorgriff auf den gültigen Bebauungsplan bereits Ausgrabungen stattgefunden, aus denen einzelne Befunde erhalten wurden. Mit der ABG wurde vereinbart, einige archäologische Fundstücke in die Freiraumgestaltung zu integrieren und öffentlich zugänglich zu machen. zu 4. Über das konkrete Bauprojekt befindet sich der Magistrat noch in Verhandlungen mit der ABG, nähere Angaben zur städtebaulichen Figur oder der Anzahl der Wohnungen sind daher aktuell noch nicht möglich. Auf den Flächen der BIMA soll zu 100 %, auf den städtischen Flächen zu 30 % geförderter Wohnungsbau entstehen. Zur genauen Verteilung auf die beiden Förderwege ist noch keine endgültige Entscheidung gefallen. zu 5 und 6. Die Sicherung der Kulturdenkmäler erfolgt im Zuge einer vorgelagerten wissenschaftlichen Ausgrabung auf dem Gelände. Erst danach kann die beabsichtigte Baumaßnahme zur Schaffung von Wohnraum erfolgen. Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen. Weitere Exponate können im Archäologischen Museum zugänglich gemacht werden. Der Schwerpunkt wird eher auf dem Wohnungsbau als auf der Anlage als Archäologischer Park liegen. Die konkrete Ausgestaltung wird im Rahmen der vertiefenden Planungen zum Bauprojekt und dem Freiraum erfolgen, wenn die Verhandlungen mit der ABG abgeschlossen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Antrag vom 26.08.2019, OF 479/8 Antrag vom 29.08.2019, OF 481/8 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 Auskunftsersuchen vom 12.09.2019, V 1411

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