Oh je - Römerpark für immer ade? Und viele Fragen und Stellungnahmen seit 1994
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2370 Betreff: Oh je - Römerpark für immer ade? Und
viele Fragen und Stellungnahmen seit 1994 1) Die fraglichen
Grundstücke liegen im Bereich eines gültigen Bebauungsplans (NW 83d Nr.1). Eine
Bebauung wurde immer in Aussicht gestellt, die dokumentarische Sicherung der
Befunde (Ausgrabung) durch die Stadt finanziert und seit 1991 durchgeführt.
Dieser Abwägungsprozess
ist im Hess. Denkmalschutzgesetz ausdrücklich gefordert und erfolgte hier vor
dem Hintergrund der Wohnbebauung. 2) Der Kaufpreis war und ist den Denkmalbehörden
unbekannt und ist kein Kriterium im Abwägungsprozess. 3) Die denkmalrechtliche Abwägung erfolgte im
Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Weiterhin waren das
Liegenschaftsamt (heute ABI) für die städtische Fläche und die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BIMA) für das Bundeseigentum beteiligt. 4) Der Magistrat und damit die Untere
Denkmalschutzbehörde haben stets den Wunsch kommuniziert, die ehemalige
römische Stadt Nida in den Ortsteilen Heddernheim und Praunheim sichtbarer zu
machen; dazu wurden direkt nach dem Bau der Nordweststadt in einem Schutzhaus
Töpferöfen erhalten und später ein Lehrpfad eingerichtet (Archäologisches
Museum). Eine museale
Präsentation oder eine weitgehende und frei erdachte Form eines "römischen
Parks" kann alleine mit denkmalrechtlichen Mitteln nicht erreicht werden.
An einer angemessenen Lösung wir
derzeit gearbeitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.09.2019, V
1411