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Oh je - Römerpark für immer ade? Und viele Fragen und Stellungnahmen seit 1994

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2370 Betreff: Oh je - Römerpark für immer ade? Und viele Fragen und Stellungnahmen seit 1994 1) Die fraglichen Grundstücke liegen im Bereich eines gültigen Bebauungsplans (NW 83d Nr.1). Eine Bebauung wurde immer in Aussicht gestellt, die dokumentarische Sicherung der Befunde (Ausgrabung) durch die Stadt finanziert und seit 1991 durchgeführt. Dieser Abwägungsprozess ist im Hess. Denkmalschutzgesetz ausdrücklich gefordert und erfolgte hier vor dem Hintergrund der Wohnbebauung. 2) Der Kaufpreis war und ist den Denkmalbehörden unbekannt und ist kein Kriterium im Abwägungsprozess. 3) Die denkmalrechtliche Abwägung erfolgte im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Weiterhin waren das Liegenschaftsamt (heute ABI) für die städtische Fläche und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) für das Bundeseigentum beteiligt. 4) Der Magistrat und damit die Untere Denkmalschutzbehörde haben stets den Wunsch kommuniziert, die ehemalige römische Stadt Nida in den Ortsteilen Heddernheim und Praunheim sichtbarer zu machen; dazu wurden direkt nach dem Bau der Nordweststadt in einem Schutzhaus Töpferöfen erhalten und später ein Lehrpfad eingerichtet (Archäologisches Museum). Eine museale Präsentation oder eine weitgehende und frei erdachte Form eines "römischen Parks" kann alleine mit denkmalrechtlichen Mitteln nicht erreicht werden. An einer angemessenen Lösung wir derzeit gearbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2019, V 1411