Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände
in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben!
1) Die fraglichen
Grundstücke liegen im Bereich eines gültigen Bebauungsplans (NW 83d Nr.1). Seit
1991 war eine Wohnbebauung vorgesehen, in diesem Jahr begannen die Ausgrabungen
des Denkmalamtes im Vorgriff darauf, da es sich um rund 9.000 qm Fläche
handelt. Bis heute ist rund die Hälfte der Fläche bearbeitet. In Schutzhütten wurden die wenigen
repräsentativen Befunde bis heute erhalten. Eine Bebauung wurde immer in
Aussicht gestellt, die dokumentarische Sicherung der Befunde (Ausgrabung) durch
die Stadt finanziert und durchgeführt. Der Magistrat und damit die Untere
Denkmalschutzbehörde haben stets den Wunsch kommuniziert, die ehemalige
römische Stadt Nida sichtbarer zu machen. 2) Gegenwärtig bahnt sich eine Übernahme der
Grundstücke durch die städtische ABG Wohnungsbaugesellschaft an. Erste
Bebauungsentwürfe umfassen den bereits ausgegrabenen Teil und dazu Teile der
bisher nicht bearbeiteten Flächen, auf denen die amerikanischen Baracken
stehen, die abgängig sind. Eine Zustimmung zu der geplanten Bebauung unter der
denkmalrechtlichen Bedingung der vollständigen Dokumentation stimmt der
Magistrat im Abwägungsprozess zu. Parallel finden Gespräche mit der
Bauherrschaft, Denkmalamt und Archäologisches Museum für eine museale
Präsentation am Ort statt. Dieses Vorhaben wird ausdrücklich durch die
schlechte Befundlage erschwert - mit nur sehr wenigen Ausnahmen (Schutzhütten)
handelt es sich ausschließlich um Erdbefunde. Eine Integration zumindest eines Teils dieser
konservierten Bodenfunde in die geplante Bebauung, erscheint aus Sicht des
Magistrats wünschenswert. In Absprache mit dem Denkmal sowie der ABG Frankfurt
Holding GmbH als Bauherrn soll diese im Vorfeld der geplanten Bebauung
besprochen und abgestimmt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074