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a) Ersatz der Gasleuchten im Nordend b) Umrüstung von Gasleuchten im Nordend

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1396 Betreff: a) Ersatz der Gasleuchten im Nordend b) Umrüstung von Gasleuchten im Nordend Angesichts der Vielzahl von Anfragen und Aufgaben die aus dem "Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten" M 69 vom 28.03.2014 resultieren, aber auch aus dem Bemühen, die Fragen des Ortsbeirats dezidiert zu beantworten, bittet der Magistrat um Verständnis, dass die Beantwortung nicht in der vom Ortsbeirat für angemessen erachtete Frist erfolgte. Dies vorangestellt, wird wie folgt Stellung genommen: Obschon die Plangebiete als Anlage zur M 69 vorgelegt wurden, wird der Stellungnahme ein Plan angefügt, der ausschließlich das Erhaltungsgebiet Nordend und die Straßen mit Gasleuchtenbestand abbildet. Die Umrüstungsgebiete des Nordends sind ebenfalls abgebildet, wobei dieses durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014, um das "mittlere Nordend" erweitert wurde. Die zeitlichen und räumlichen Planungen erfolgen entsprechend der Festlegungen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung (§ 4832 vom 24.07.2014) zur M 69 aufgrund der Ergebnisse von Standsicherheitsprüfungen vorzugsweise im Rahmen notwendiger Straßenbauprojekte oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien und der fachlich notwendigen Abstimmungsprozesse wurden inzwischen 70 Straßen im Stadtgebiet festgelegt, in denen die Gasbeleuchtung vordringlich umzurüsten ist. Im Ortsbezirk 3 betrifft dies die Gluckstraße, die Leibnizstraße, die Brahmsstraße, die Hebelstraße, den Nordendplatz, das Nedergäßchen und die Spohrstraße. Für den Herbst 2015 ist im Ortsbezirk 3 die Umrüstung der Gluck- und der Leibnizstraße vorgesehen. Exakte Termine, lassen sich aufgrund der Abhängigkeiten zu laufenden Umrüstungsmaßnahmen im übrigen Stadtgebiet derzeit noch nicht benennen. Ebenfalls ist eine Benennung des Straßenabschnitts, in dem Gasleuchten aus technisch- und kulturhistorischen Gründen erhalten werden sollen, aufgrund der erforderlichen, jedoch noch nicht vorliegenden Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege, leider noch nicht möglich. Ungeachtet der Durchführung des Umrüstungsprogramms gilt grundsätzlich, dass alle Leuchten in öffentlichen Straßen und Wegen in regelmäßigen Abständen gewartet, überprüft und unmittelbar nach Bekanntwerden eines Ausfalls wieder Instand- gesetzt werden. Damit Ausfälle möglichst schnell beseitigt werden können, ist von der SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH eine Service-Hotline und eine Elektronische Meldeplattform eingerichtet worden, auf der rund-um-die-Uhr Beschädigungen oder Ausfälle von Leuchten gemeldet werden können. Hotline und Meldeplattform sind sowohl über die Internetseite der Stadt Frankfurt am Main www.frankfurt.de>Rathaus>Was erledige ich wo?>Straßenbeleuchtung als auch über die Internetseite der SRM StraßenBeleuchtung Rhein - Main GmbH www.srm-rheinmain.de>Defekte Leuchten schnell gemeldet! zu erreichen. Anlage 1 (ca. 199 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3115 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4205 Antrag vom 29.10.2015, OF 882/3 Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1568