a) Ersatz der Gasleuchten im Nordend b) Umrüstung von Gasleuchten im Nordend
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2015, ST 1396 Betreff: a) Ersatz der Gasleuchten im Nordend b)
Umrüstung von Gasleuchten im Nordend Angesichts der Vielzahl von
Anfragen und Aufgaben die aus dem "Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von
Gasleuchten" M 69 vom 28.03.2014 resultieren, aber auch aus dem Bemühen, die
Fragen des Ortsbeirats dezidiert zu beantworten, bittet der Magistrat um
Verständnis, dass die Beantwortung nicht in der vom Ortsbeirat für angemessen
erachtete Frist erfolgte. Dies vorangestellt, wird wie folgt Stellung
genommen: Obschon die Plangebiete als Anlage
zur M 69 vorgelegt wurden, wird der Stellungnahme ein Plan angefügt, der
ausschließlich das Erhaltungsgebiet Nordend und die Straßen mit
Gasleuchtenbestand abbildet. Die Umrüstungsgebiete des Nordends sind ebenfalls
abgebildet, wobei dieses durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §
4832 vom 24.07.2014, um das "mittlere Nordend" erweitert wurde. Die zeitlichen und räumlichen Planungen erfolgen
entsprechend der Festlegungen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung
(§ 4832 vom 24.07.2014) zur M 69 aufgrund der Ergebnisse von
Standsicherheitsprüfungen vorzugsweise im Rahmen notwendiger Straßenbauprojekte
oder Maßnahmen anderer Versorgungsträger. Unter Berücksichtigung dieser
Kriterien und der fachlich notwendigen Abstimmungsprozesse wurden inzwischen 70
Straßen im Stadtgebiet festgelegt, in denen die Gasbeleuchtung vordringlich
umzurüsten ist. Im Ortsbezirk 3 betrifft dies die Gluckstraße, die
Leibnizstraße, die Brahmsstraße, die Hebelstraße, den Nordendplatz, das
Nedergäßchen und die Spohrstraße. Für den Herbst 2015 ist im Ortsbezirk 3 die
Umrüstung der Gluck- und der Leibnizstraße vorgesehen. Exakte Termine, lassen
sich aufgrund der Abhängigkeiten zu laufenden Umrüstungsmaßnahmen im
übrigen Stadtgebiet derzeit noch nicht benennen. Ebenfalls ist eine Benennung des Straßenabschnitts,
in dem Gasleuchten aus technisch- und kulturhistorischen Gründen erhalten
werden sollen, aufgrund der erforderlichen, jedoch noch nicht vorliegenden
Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege, leider noch nicht möglich.
Ungeachtet der Durchführung des Umrüstungsprogramms
gilt grundsätzlich, dass alle Leuchten in öffentlichen Straßen und Wegen in
regelmäßigen Abständen gewartet, überprüft und unmittelbar nach Bekanntwerden
eines Ausfalls wieder Instand- gesetzt werden. Damit Ausfälle möglichst schnell
beseitigt werden können, ist von der SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH
eine Service-Hotline und eine Elektronische Meldeplattform eingerichtet worden,
auf der rund-um-die-Uhr Beschädigungen oder Ausfälle von Leuchten gemeldet
werden können. Hotline und
Meldeplattform sind sowohl über die Internetseite der Stadt Frankfurt am
Main www.frankfurt.de>Rathaus>Was erledige ich
wo?>Straßenbeleuchtung als auch über die Internetseite der SRM
StraßenBeleuchtung Rhein - Main GmbH www.srm-rheinmain.de>Defekte Leuchten schnell
gemeldet! zu
erreichen. Anlage 1 (ca. 199 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3115
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2015, OM 4205
Antrag vom
29.10.2015, OF
882/3
Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1568