Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 6.
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Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 6. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4832 (M 69) Zwischenbericht: Zur Festlegung von Bereichen für den langfristigen Fortbestand der Gasbeleuchtung unter Beibehaltung des Energieträgers Gas sind außer den stadtinternen stadtgestalterischen und technischen Abstimmungen mit den zuständigen Ämtern und Einrichtungen auch Festlegungen mit übergeordneten Ämtern wie dem Landesamt für Denkmalpflege zu treffen. Ein abschließendes Ergebnis, welches den denkmalpflegerischen, stadtgestalterischen und technischen Anforderungen entspricht, konnte leider trotz intensiver Gespräche noch nicht gefunden werden. Der Magistrat geht davon aus, dass er zu ersten Ergebnissen bis zum Frühsommer dieses Jahres berichten kann.Nebenvorlage: Anregung vom 10.03.2015, OA 611 Antrag vom 05.03.2015, OF 507/7