Ersatz der Gasleuchten im Nordend
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM
3115 entstanden aus
Vorlage: OF 588/3 vom
25.04.2014 Betreff: Ersatz der Gasleuchten im Nordend
Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat umgehend einen Plan des gesamten
Nordends (Ortsbezirk 3) zukommen zu lassen, auf dem sämtliche Straßen mit
Gasbeleuchtung gekennzeichnet sind; 2. auf diesem Gesamtplan die vorgesehenen
Umrüstungsgebiete zu markieren; 3. im Detail zu begründen, warum Teile des Nordends,
das komplett durch die Erhaltungssatzungen 39 und 42 abgedeckt wird, nicht zu
den Umrüstungsgebieten gemäß der Vorlage M 69 gehören, zumal in den
fehlenden Gebieten teilweise mehr besonders erhaltenswerte Gebäude stehen als
in den Umrüstungsgebieten; 4.
zu erläutern, wie der Abstimmungsprozess mit Anwohnern und Ortsbeirat erfolgen
soll, wenn ggf. Gasleuchten durch konventionelle Stromleuchten ersetzt und
dafür neue Masten/Hängevorrichtungen o. Ä. gebaut werden sollen; 5. mitzuteilen, ob es aus derzeitiger
Sicht schon Straßenabschnitte im Nordend gibt, in denen die Gasbeleuchtung aus
technik- und kulturhistorischen Gründen langfristig erhalten werden sollte
(vgl. Punkt 6. der Vorlage M 69). Begründung: Der Magistratsvortrag M 69 inklusive Anlagen ist
teilweise lückenhaft und lässt Fragen offen, insbesondere - decken die dem Ortsbeirat
zugesandten Pläne nur Teile des Nordends ab und sind auf den gesamten
Ortsbezirk 3 bezogen nicht aussagefähig; - fehlen Begründungen für die Begrenzung der
Umrüstungsgebiete; - gibt es
keine Begründung, warum angesichts der vergleichsweise moderaten Mehrkosten der
Umstellung von Gasleuchten auf LED-Technik im Vergleich zur Umstellung auf
konventionelle Stromleuchten von 1.125 Euro (11,5 Prozent Mehrkosten)
Erhaltungsgebiete nicht einheitlich auf LED-Technik umgestellt werden
sollen; - geht aus der
Vorlage M 69 nicht hervor, wie der Austausch alter gegen neue Masten oder
Hängevorrichtungen genau ablaufen soll: Welche Kriterien gelten für einen
Austausch? Welche alten werden durch welche neuen Modelle ersetzt? Wer wird
dabei wie beteiligt? Um das Vorhaben und die damit verbundenen Kosten
insgesamt beurteilen zu können, bittet der Ortsbeirat um die genannten
Unterlagen und Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.09.2014, ST 1260
Anregung an den
Magistrat vom 28.05.2015, OM 4205
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.09.2015, ST 1396
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2016, V
1568 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3
am 11.09.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 91 52