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Ersatz der Gasleuchten im Nordend

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 588/3 vom 25.04.2014 Betreff: Ersatz der Gasleuchten im Nordend Vorgang: M 69/14 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat umgehend einen Plan des gesamten Nordends (Ortsbezirk 3) zukommen zu lassen, auf dem sämtliche Straßen mit Gasbeleuchtung gekennzeichnet sind; 2. auf diesem Gesamtplan die vorgesehenen Umrüstungsgebiete zu markieren; 3. im Detail zu begründen, warum Teile des Nordends, das komplett durch die Erhaltungssatzungen 39 und 42 abgedeckt wird, nicht zu den Umrüstungsgebieten gemäß der Vorlage M 69 gehören, zumal in den fehlenden Gebieten teilweise mehr besonders erhaltenswerte Gebäude stehen als in den Umrüstungsgebieten; 4. zu erläutern, wie der Abstimmungsprozess mit Anwohnern und Ortsbeirat erfolgen soll, wenn ggf. Gasleuchten durch konventionelle Stromleuchten ersetzt und dafür neue Masten/Hängevorrichtungen o. Ä. gebaut werden sollen; 5. mitzuteilen, ob es aus derzeitiger Sicht schon Straßenabschnitte im Nordend gibt, in denen die Gasbeleuchtung aus technik- und kulturhistorischen Gründen langfristig erhalten werden sollte (vgl. Punkt 6. der Vorlage M 69). Begründung: Der Magistratsvortrag M 69 inklusive Anlagen ist teilweise lückenhaft und lässt Fragen offen, insbesondere - decken die dem Ortsbeirat zugesandten Pläne nur Teile des Nordends ab und sind auf den gesamten Ortsbezirk 3 bezogen nicht aussagefähig; - fehlen Begründungen für die Begrenzung der Umrüstungsgebiete; - gibt es keine Begründung, warum angesichts der vergleichsweise moderaten Mehrkosten der Umstellung von Gasleuchten auf LED-Technik im Vergleich zur Umstellung auf konventionelle Stromleuchten von 1.125 Euro (11,5 Prozent Mehrkosten) Erhaltungsgebiete nicht einheitlich auf LED-Technik umgestellt werden sollen; - geht aus der Vorlage M 69 nicht hervor, wie der Austausch alter gegen neue Masten oder Hängevorrichtungen genau ablaufen soll: Welche Kriterien gelten für einen Austausch? Welche alten werden durch welche neuen Modelle ersetzt? Wer wird dabei wie beteiligt? Um das Vorhaben und die damit verbundenen Kosten insgesamt beurteilen zu können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Unterlagen und Auskünfte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1260 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4205 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1396 Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1568 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 91 52