Auslagerung der Diesterwegschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
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Betreff: Auslagerung der
Diesterwegschule Dem Magistrat wurden in den vergangenen Monaten
zahlreiche Grundstücke für die Errichtung der Containerauslagerung der
Diesterwegschule zur Bebauung angetragen. Zu den benannten Grundstücken folgender
Kenntnisstand im Einzelnen: Das Grundstück Bleichwiese (Gemarkung Ginnheim, Flur
3, Flurstück Nr. 27) befindet sich östlich der gedachten Verlängerung der
Ginnheimer Mühlgasse am Wooggraben. Es wurde durch die Untere
Naturschutzbehörde als Feuchtwiese (Landschaftsschutzgebiet) und damit als
ungeeignet eingestuft. Eine temporäre Nutzung des Grundstücks Ginnheim,
Flur 15, Nr. 5/1 ("Auf der Schlosshecke") für die Auslagerung der
Diesterwegschule ist grundsätzlich möglich. Eine abschließende Entscheidung der
Unteren Naturschutzbehörde kann erst nach einem Variantenabgleich vor Ort
getroffen werden. Der Termin wird in Kürze stattfinden. Das Grundstück wurde
nach Stellungnahme der Bauaufsicht und des Grünflächenamtes als geeignet
angesehen. Die Untersuchungen des Amtes für Bau und Immobilien (Technikbereich)
haben sowohl Kanal- als auch Elektroversorgung als wirtschaftlich umsetzbar
bezeichnet. Die externe Architektin hat bereits vier verschiedene machbare
Varianten entworfen. Das Raumprogramm könnte nach Rücksprache mit der
Schulleitung realisiert werden. Am 16.11.2017 wurde der neue Vorschlag Nr. 3,
Erweiterungsgelände am Ginnheimer Wäldchen (Grasfläche zwischen dem Restaurant
"Exis" und der Fläche, auf dem im Sommer das Open-Air-Theater spielt), auf
Machbarkeit überprüft. Das Gelände wäre zwar grundsätzlich für die Auslagerung
geeignet, wird aber als Teil des Nidda-Parks gesehen und kann daher nicht
als Auslagerungsstätte genutzt werden. Das BMX-Gelände in der Platenstraße wurde ebenfalls
begangen und ist für die Auslagerung der Diesterwegschule zu klein. Die Teilstücke des Iranischen Gartens waren als
potentielle Baufläche nicht bekannt und konnten daher noch nicht näher
untersucht werden. Zusammenfassung: Derzeit erscheint nur Grundstück 2 baulich
umsetzbar. Daher werden Verhandlungen mit dem
Eigentümer der Fläche aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407
Antrag vom
07.02.2018, OF
409/9
Antrag vom 28.02.2018, OF 422/9
Antrag vom
09.04.2018, OF
440/9
Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3012
Antrag vom
15.11.2018, OF
567/9