Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Auslagerung der Diesterwegschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 124 Betreff: Auslagerung der Diesterwegschule Dem Magistrat wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Grundstücke für die Errichtung der Containerauslagerung der Diesterwegschule zur Bebauung angetragen. Zu den benannten Grundstücken folgender Kenntnisstand im Einzelnen: Das Grundstück Bleichwiese (Gemarkung Ginnheim, Flur 3, Flurstück Nr. 27) befindet sich östlich der gedachten Verlängerung der Ginnheimer Mühlgasse am Wooggraben. Es wurde durch die Untere Naturschutzbehörde als Feuchtwiese (Landschaftsschutzgebiet) und damit als ungeeignet eingestuft. Eine temporäre Nutzung des Grundstücks Ginnheim, Flur 15, Nr. 5/1 ("Auf der Schlosshecke") für die Auslagerung der Diesterwegschule ist grundsätzlich möglich. Eine abschließende Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde kann erst nach einem Variantenabgleich vor Ort getroffen werden. Der Termin wird in Kürze stattfinden. Das Grundstück wurde nach Stellungnahme der Bauaufsicht und des Grünflächenamtes als geeignet angesehen. Die Untersuchungen des Amtes für Bau und Immobilien (Technikbereich) haben sowohl Kanal- als auch Elektroversorgung als wirtschaftlich umsetzbar bezeichnet. Die externe Architektin hat bereits vier verschiedene machbare Varianten entworfen. Das Raumprogramm könnte nach Rücksprache mit der Schulleitung realisiert werden. Am 16.11.2017 wurde der neue Vorschlag Nr. 3, Erweiterungsgelände am Ginnheimer Wäldchen (Grasfläche zwischen dem Restaurant "Exis" und der Fläche, auf dem im Sommer das Open-Air-Theater spielt), auf Machbarkeit überprüft. Das Gelände wäre zwar grundsätzlich für die Auslagerung geeignet, wird aber als Teil des Nidda-Parks gesehen und kann daher nicht als Auslagerungsstätte genutzt werden. Das BMX-Gelände in der Platenstraße wurde ebenfalls begangen und ist für die Auslagerung der Diesterwegschule zu klein. Die Teilstücke des Iranischen Gartens waren als potentielle Baufläche nicht bekannt und konnten daher noch nicht näher untersucht werden. Zusammenfassung: Derzeit erscheint nur Grundstück 2 baulich umsetzbar. Daher werden Verhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407 Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9 Antrag vom 28.02.2018, OF 422/9 Antrag vom 09.04.2018, OF 440/9 Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3012 Antrag vom 15.11.2018, OF 567/9

Verknüpfte Vorlagen