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Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1190 Betreff: Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 1. Die Benennung der zwischen der Hans- Thoma- Straße und der Gartenstraße eingeschlossenen Freifläche ist für eine eindeutige und zuverlässige Orientierung sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht erforderlich und wird hinsichtlich der Übersichtlichkeit im Kartenwerk als eher kontraproduktiv eingeschätzt. Die Straßennamen sollen eindeutig, gut verständlich und einprägsam sein. Namen, die zu Verwechslungen, Missdeutungen usw. Anlass geben, sind zu vermeiden. Es bestehen berechtigte Zweifel daran, ob eine Benennung der Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder" diesem Kriterium gerecht wird. Die Namen der Oberin des Kinderhauses, Frau Frieda Amram und ihrer Schwester, Frau Goldina Hirschberg wurden auf Veranlassung des Stadtvermessungsamtes in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgenommen. Allgemeine Informationen zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. und zur Vorschlagsliste sind unter http://www.vermessungsamt.frankfurt.de erhältlich. 2. Gegen die Schaffung einer Gedenkstelle im Sinne der Anregung OM 2149 des OBR bestehen grundsätzlich keine Einwände. Direkt an der Spitze der Dreiecksfläche befindet sich ein lichtsignalgeregelter Fußgängerüberweg über die Hans-Thoma-Straße und die Gartenstraße. Zum Erreichen des Überwegs ist entlang beider Straßen weiterhin ein ausreichender breiter Gehweg erforderlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Fußgängerverkehrs. Dies minimiert eine "gärtnerisch zu nutzende Fläche" unter den vorhandenen Bäumen. Das Herstellen von Pflanz- und Rasenflächen ist wegen der vorhandenen Bäume (Lichtverhältnisse) und der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Eine Belagsfläche wäre wegen der Wasserversorgung der Baumwurzeln nach Möglichkeit wasserdurchlässig herzustellen und über den Wurzelbereich der Bäume zu ziehen. Die Höhenverhältnisse wären dementsprechend anzupassen. Wegen der vorhandenen Wurzeln sind flächige Einbauten nicht möglich- punktuelle Einbauten sind denkbar. Die Litfaßsäule kann bei einer Umgestaltung entfernt werden, ebenso die Fahrradbügel. Für die Fahrradbügel ist jedoch im nahen Umfeld ein Ersatzstandort zu schaffen. 3. + 4. Auf dem Grundstück des ehemaligen Kinderhauses in der Hans- Thoma- Straße 24 befindet sich heute ein Bürogebäude, dessen Fassade architektonisch durch die Glasfront des innen liegenden Treppenhauses geprägt wird. Der Magistrat empfiehlt, mit dem Hauseigentümer und dem Architekten zu klären, ob ein Fensterelement durch eine Glasinstallation - ähnlich wie vor dem Philanthropin - ersetzt werden könnte, die mit Bild- und Textanteilen am authentischen Ort auf das ehemalige Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge hinweist. Ein entsprechender Entwurf mit Kostenkalkulation für eine Realisierung kann darauf hin durch einen Frankfurter Künstler erfolgen. Sollte die Umbenennung der sich gegenüber dieser Liegenschaft befindenden Freifläche und damit verbundener Gestaltung gelingen, so kann der Beirat Kunst über das Integrieren einer entsprechenden künstlerischen Aussage - Skulptur -auf dem Platz entscheiden und weitere Schritte in die Wege leiten. Darüber hinaus sollte es an dieser Stelle keine weitere Gedenktafel geben. Der Magistrat kann auf Wunsch Gestaltungsvorschläge erarbeiten und dem Ortsbeirat im Rahmen eines Planergesprächs vorlegen. Allerdings sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Haushalt derzeit keine Mittel für o. g. Projekt zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.04.2013, OM 2149 Antrag vom 08.09.2013, OF 675/5 Antrag vom 08.09.2013, OF 676/5 Antrag vom 08.09.2013, OF 699/5 Etatanregung vom 27.09.2013, EA 241 Initiative vom 27.09.2013, OI 36 Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2540

Verknüpfte Vorlagen