Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST
1190
Betreff: Schaffung einer
Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen
Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 1. Die Benennung der zwischen der Hans- Thoma- Straße
und der Gartenstraße eingeschlossenen Freifläche ist für eine eindeutige und
zuverlässige Orientierung sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung nicht erforderlich und wird hinsichtlich der Übersichtlichkeit im
Kartenwerk als eher kontraproduktiv eingeschätzt. Die Straßennamen sollen eindeutig, gut verständlich
und einprägsam sein. Namen, die zu Verwechslungen, Missdeutungen usw. Anlass
geben, sind zu vermeiden. Es bestehen berechtigte Zweifel daran, ob eine
Benennung der Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder" diesem Kriterium
gerecht wird. Die Namen der Oberin des
Kinderhauses, Frau Frieda Amram und ihrer Schwester, Frau Goldina Hirschberg
wurden auf Veranlassung des Stadtvermessungsamtes in das Verzeichnis der zur
Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen (Vorschlagsliste) aufgenommen.
Allgemeine Informationen zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. und zur
Vorschlagsliste sind unter http://www.vermessungsamt.frankfurt.de
erhältlich. 2. Gegen die Schaffung einer Gedenkstelle im Sinne der
Anregung OM 2149 des OBR bestehen grundsätzlich keine Einwände. Direkt an der Spitze der
Dreiecksfläche befindet sich ein lichtsignalgeregelter Fußgängerüberweg über
die Hans-Thoma-Straße und die Gartenstraße. Zum Erreichen des Überwegs ist entlang beider
Straßen weiterhin ein ausreichender breiter Gehweg erforderlich zur
ordnungsgemäßen Abwicklung des Fußgängerverkehrs. Dies minimiert eine
"gärtnerisch zu nutzende Fläche" unter den vorhandenen Bäumen. Das Herstellen
von Pflanz- und Rasenflächen ist wegen der vorhandenen Bäume
(Lichtverhältnisse) und der beengten Platzverhältnisse nicht möglich. Eine Belagsfläche wäre wegen der
Wasserversorgung der Baumwurzeln nach Möglichkeit wasserdurchlässig
herzustellen und über den Wurzelbereich der Bäume zu ziehen. Die
Höhenverhältnisse wären dementsprechend anzupassen. Wegen der vorhandenen Wurzeln sind flächige
Einbauten nicht möglich- punktuelle Einbauten sind denkbar. Die Litfaßsäule kann bei einer Umgestaltung entfernt
werden, ebenso die Fahrradbügel. Für die Fahrradbügel ist jedoch im nahen
Umfeld ein Ersatzstandort zu schaffen. 3. + 4. Auf dem Grundstück des ehemaligen Kinderhauses in
der Hans- Thoma- Straße 24 befindet sich heute ein Bürogebäude, dessen Fassade
architektonisch durch die Glasfront des innen liegenden Treppenhauses geprägt
wird. Der Magistrat empfiehlt, mit dem Hauseigentümer und dem Architekten zu
klären, ob ein Fensterelement durch eine Glasinstallation - ähnlich wie vor dem
Philanthropin - ersetzt werden könnte, die mit Bild- und Textanteilen am
authentischen Ort auf das ehemalige Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge
hinweist. Ein
entsprechender Entwurf mit Kostenkalkulation für eine Realisierung kann darauf
hin durch einen Frankfurter Künstler erfolgen. Sollte die Umbenennung der sich gegenüber dieser
Liegenschaft befindenden Freifläche und damit verbundener Gestaltung gelingen,
so kann der Beirat Kunst über das Integrieren einer entsprechenden
künstlerischen Aussage - Skulptur -auf dem Platz entscheiden und weitere
Schritte in die Wege leiten. Darüber hinaus sollte es an dieser Stelle keine
weitere Gedenktafel geben. Der Magistrat kann auf Wunsch Gestaltungsvorschläge
erarbeiten und dem Ortsbeirat im Rahmen eines Planergesprächs vorlegen.
Allerdings sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass im Haushalt
derzeit keine Mittel für o. g. Projekt zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.04.2013, OM 2149
Antrag vom
08.09.2013, OF
675/5
Antrag vom 08.09.2013, OF 676/5
Antrag vom
08.09.2013, OF
699/5
Etatanregung vom 27.09.2013, EA 241
Initiative vom
27.09.2013, OI 36
Anregung an
den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2540