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Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 11.11.2016, B 284 Betreff: Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche Vorgang: Beschl. d. OBR 5 vom 23.01.2015, § 5494 - OI 36/13 OBR 5, l. B 435/14 - Zwischenbericht: Die Anregung OM 2540 vom 27.09.2013 schlägt die Erarbeitung einer Gestaltungsvorlage für die in Rede stehende Freifläche und im Zuge der Umgestaltung die Errichtung eines Denkmals vor (s. OIB 354 vom 29.05.2015). Wegen der inhaltlichen Abhängigkeit dieser Beschlüsse mit dem Initiativbeschluss OI 36 vom 27.09.2013, die Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder" zu benennen, soll über eine amtliche Benennung des Bereichs erst dann abschließend befunden werden, wenn die Neugestaltung des Bereichs realisiert ist. Der Sachstand gegenüber dem Bericht B 10 vom 17.01.2014 in Verbindung mit dem Bericht B 435 vom 24.11.2014 ist daher weiterhin unverändert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 27.09.2013, OI 36 Bericht des Magistrats vom 24.11.2014, B 435 Bericht des Magistrats vom 23.06.2017, B 212 Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.11.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 284 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 906, 8. Sitzung des OBR 5 vom 20.01.2017 Aktenzeichen: 60 3

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