Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 11.11.2016, B
284 Betreff:
Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses
der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung
der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen
Freifläche Vorgang: Beschl. d. OBR 5 vom 23.01.2015, § 5494 - OI 36/13 OBR 5, l. B 435/14 -
Zwischenbericht: Die Anregung OM 2540 vom 27.09.2013 schlägt die
Erarbeitung einer Gestaltungsvorlage für die in Rede stehende Freifläche und im
Zuge der Umgestaltung die Errichtung eines Denkmals vor (s. OIB 354 vom
29.05.2015). Wegen der inhaltlichen Abhängigkeit
dieser Beschlüsse mit dem Initiativbeschluss OI 36 vom 27.09.2013, die
Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder" zu benennen, soll über eine
amtliche Benennung des Bereichs erst dann abschließend befunden werden, wenn
die Neugestaltung des Bereichs realisiert ist. Der Sachstand gegenüber dem Bericht B 10 vom
17.01.2014 in Verbindung mit dem Bericht B 435 vom 24.11.2014 ist daher
weiterhin unverändert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
27.09.2013, OI 36
Bericht des
Magistrats vom 24.11.2014, B 435
Bericht des
Magistrats vom 23.06.2017, B 212 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 16.11.2016 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2017, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage B 284 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR)
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 906, 8. Sitzung des
OBR 5 vom 20.01.2017 Aktenzeichen: 60 3