Schaffung einer Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung der zwischen Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 17.01.2014, B
10 Betreff:
Schaffung einer
Gedenkstelle für die Kinder des Frankfurter Kinderhauses der Weiblichen
Fürsorge e. V. in der Hans-Thoma-Straße 24 hier: Benennung der zwischen
Hans-Thoma-Straße und Gartenstraße eingeschlossenen östlichen Freifläche
Vorgang: OI 36/13 OBR 5 Zwischenbericht: Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Intention
des Ortsbeirates, an das Schicksal der Kinder des Frankfurter Kinderhauses der
Weiblichen Fürsorge e.V. in der Hans-Thoma-Straße zu erinnern. Der Ortsbeirat hält die zwischen der
Hans-Thoma-Straße und der Gartenstraße eingeschlossene östliche Freifläche für
geeignet, der Kinder zu gedenken und hat daher mit der OM 2540 vom 27.09.2013
die Erarbeitung einer Gestaltungsvorlage angeregt. Gleichzeitig hat der Ortsbeirat den
Initiativ-Beschluss gefasst, diese Freifläche in "Platz der vergessenen Kinder"
zu benennen. Wegen der inhaltlichen Abhängigkeit
der Beschlüsse sollte über die amtliche Benennung des Platzes erst dann
abschließend entschieden werden, wenn die Planung zur Gestaltung des Platzes
abgeschlossen ist. In
erster Linie sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und
Plätze, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu benennen.
Straßennamen und Hausnummern gewährleisten eine eindeutige und zuverlässige
Orientierung. Im vorliegenden Fall wird von diesem Grundsatz abgewichen und
eher dem Interesse Rechnung getragen, mit der Benennung hauptsächlich eine
Gedenkkultur zu pflegen. Kann durch die beabsichtigte Neugestaltung des
Platzes der Intention des Gedenkens angemessen nachgekommen werden, wäre zu
hinterfragen, ob eine Benennung weiter für erforderlich gehalten wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Initiative vom
27.09.2013, OI 36
Bericht des
Magistrats vom 24.11.2014, B 435 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 22.01.2014 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5
am 21.02.2014, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage B 10
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): §
4273, 28. Sitzung des OBR 5 vom 21.02.2014