Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST
1080
Betreff: Neubaugebiet
Nördlich Anne-Frank-Siedlung Zu 1. Da noch kein städtebauliches Konzept vorliegt, sind
auch die Planungen zur Erschließung unter Einbeziehung der vorhandenen Straßen
Am Gabelacker und Im Geeren noch nicht abgeschlossen. Ein zusätzlicher Anschluss an den Berkersheimer Weg
würde durch das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt
Frankfurt am Main", Zone I, führen und ist dementsprechend kritisch zu
beurteilen. Zu 2. Die Anbindung an den ÖPNV wird in den Überlegungen
zum städtebaulichen Konzept eine Rolle spielen. Die vorgeschlagene Verlegung
der Buslinie 69 wird derzeit nicht erwogen, da die Eleonore-Sterling-Straße und
die Anne-Frank-Straße nicht für einen Busverkehr ausgelegt wurden und an
zahlreichen Stellen Breiten und Radien der Fahrbahn nicht ausreichend sind.
Zudem fehlt ein Verbindungsstück zwischen beiden Straßen, das sich in
Privatbesitz befindet. Zu 3. Für das Plangebiet ist noch kein städtebauliches
Konzept aufgestellt worden. Die Planung soll nicht frühzeitig unnötig eingeengt
werden, daher wird sie ohne Festlegung auf eine durchgehend maximal zweieinhalb
geschossige Bebauung angegangen. Die Einbeziehung der Mammutbäume in das
städtebauliche Konzept wird im Planungsprozess geprüft werden. Zu 4. und 5. Angesichts des noch aufzustellenden städtebaulichen
Konzeptes können und sollen noch keine endgültigen Festlegungen erfolgen.
Der komplette Erhalt beider
Flächen mit Integration in das Wohngebiet ist vor dem Hintergrund des Verlustes
an Wohnbauland und dem veränderten Charakter der Flächen bei umgebender
Bebauung kritisch zu sehen und wird im weiteren Planungsverlauf weiter
untersucht werden. Zu 6. Die Versorgungssituation ist im Bereich Kita und
U3-Betreuung derzeit noch nicht bedarfsdeckend, entsprechende Maßnahmen
befinden sich in Planung. Die Versorgung mit Betreuungsangeboten für
Grundschulkinder (Hort und erweiterte schulische Betreuung) ist zurzeit
gedeckt. Im Plangebiet
werden ausreichende Betreuungs- und Bildungseinrichtungen für die
prognostizierte Anzahl neuer Bewohner vorgesehen werden, ebenso können
zusätzlich über die neuen Einrichtungen bestehende Versorgungsdefizite
ausgeglichen werden. Zu 7. Im Zuge der Erarbeitung eines städtebaulichen
Konzeptes wird auch die Versorgung mit Freiflächen und Spielplätzen
berücksichtigt. Eine Entscheidung, ob die vorhandenen Spielflächen erweitert
werden oder an anderer Stelle zusätzlich errichtet werden ist noch nicht
getroffen. Zu 8. Mit Realisierung des Neubaugebietes und der damit
ansteigenden Einwohnerzahl wird auch eine Ausweitung des
Nahversorgungsangebotes lohnender und wahrscheinlicher. Als Standort kommt in
erster Linie der Platz an der Ecke Im Geeren/Im Nardholz in Frage, wo noch
Leerstand besteht. Die Bereitstellung zusätzlicher Flächen für die
Nahversorgung sowie einer Fläche für einen Wochenmarkt werden im weiteren
Planungsprozess geprüft. Zu 9. Der Magistrat wird den Ortsbeirat über den Fortgang
der Planungen regelmäßig in geeigneter Form informieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2014, OM 3100
Antrag vom
22.09.2016, OF 98/9
Anregung an
den Magistrat vom 03.11.2016, OM 833