Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST
277
Betreff: Fläche für
Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet "Nordöstlich der
Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Im Geltungsbereich des
Bebauungsplans B 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll Planungsrecht für
ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in dem
neuen Planungsgebiet wäre im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemeinsam mit
einem künftigen Betreiber zu prüfen, ob ein tragfähiges Konzept entwickelt
werden kann, welches sowohl den geplanten städtebaulichen und
planungsrechtlichen Zielen für das Baugebiet wie auch den Vorgaben des
Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Frankfurt am Main entspricht und
an welcher Stelle in diesem Gebietszusammenhang ein solcher Markt sinnvoll und
tragfähig wäre.
Die verbrauchernahe
Grundversorgung soll gemäß den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts
der Stadt Frankfurt am Main durch ein Netz funktionsfähiger Zentren und
integrierter Nahversorgungsstandorte gesichert und ausgebaut werden. Einzelhandelsansiedlungen können zur
Verbesserung und Sicherung der wohnortnahen und fußläufigen Grundversorgung
beitragen. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass ihre Ansiedlung
schützenswerte Standorte in den Ortszentren und der Innenstadt nicht
gefährdet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 03.11.2016, OM 833