Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 277
Betreff: Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 902 Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in dem neuen Planungsgebiet wäre im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gemeinsam mit einem künftigen Betreiber zu prüfen, ob ein tragfähiges Konzept entwickelt werden kann, welches sowohl den geplanten städtebaulichen und planungsrechtlichen Zielen für das Baugebiet wie auch den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Frankfurt am Main entspricht und an welcher Stelle in diesem Gebietszusammenhang ein solcher Markt sinnvoll und tragfähig wäre. Die verbrauchernahe Grundversorgung soll gemäß den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Frankfurt am Main durch ein Netz funktionsfähiger Zentren und integrierter Nahversorgungsstandorte gesichert und ausgebaut werden. Einzelhandelsansiedlungen können zur Verbesserung und Sicherung der wohnortnahen und fußläufigen Grundversorgung beitragen. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass ihre Ansiedlung schützenswerte Standorte in den Ortszentren und der Innenstadt nicht gefährdet.