Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM
833 entstanden aus
Vorlage: OF 98/9 vom 22.09.2016
Betreff: Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet
"Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Vorgang:
OM 3100/14 OBR 9; ST
1080/14 Der Magistrat wird gebeten, im aufzustellenden
Bebauungsplan Nr. 902 eine Fläche für einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt
auszuweisen, um die kritische Nahversorgungslücke im Nordosten Eschersheims
mittelfristig zu schließen, die auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der
Maybachstraße weiter bestehen wird. Eine Fläche am Anfang der Straße Am
Gabelacker würde sich aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der Nähe zu den
bestehenden kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren anbieten. Weitere
geeignete Flächen bzw. Liegenschaften sind in der Umgebung nicht vorhanden. Begründung: Nach der Vorstellung des Entwurfs des
"Weiterentwickelten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts" wird deutlich, dass
auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße für mehrere
Tausend Menschen im nordöstlichen Eschersheim weiterhin kein Supermarkt
fußläufig zu erreichen sein wird. Entgegen der Stellungnahme des Magistrats vom
18.08.2014, ST 1080, ist nicht zu erwarten, dass die kleinen
Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren in erster Linie die Grundversorgung
sicherstellen können: Mit Ausnahme einer Bäckerei wird die gesamte Ladenzeile
am Platz Im Geeren zurzeit von Dienstleistungsbetrieben genutzt;
Lebensmitteleinzelhändler konnten sich in der Vergangenheit nicht
behaupten.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.05.2014, OM 3100
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1080
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.02.2017, ST 277
Aktenzeichen: 61 0