Fläche für Lebensmittelmarkt im Neubaugebiet „Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung“ ausweisen
Begründung
Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" ausweisen Vorgang: OM 3100/14 OBR 9; ST 1080/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 902 eine Fläche für einen mittelgroßen Lebensmittelmarkt auszuweisen, um die kritische Nahversorgungslücke im Nordosten Eschersheims mittelfristig zu schließen, die auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße weiter bestehen wird. Eine Fläche am Anfang der Straße Am Gabelacker würde sich aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der Nähe zu den bestehenden kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren anbieten. Weitere geeignete Flächen bzw. Liegenschaften sind in der Umgebung nicht vorhanden. Begründung: Nach der Vorstellung des Entwurfs des "Weiterentwickelten Einzelhandels- und Zentrenkonzepts" wird deutlich, dass auch nach dem Neubau eines Supermarktes in der Maybachstraße für mehrere Tausend Menschen im nordöstlichen Eschersheim weiterhin kein Supermarkt fußläufig zu erreichen sein wird. Entgegen der Stellungnahme des Magistrats ST 1080 vom 18.08.2014 ist nicht zu erwarten, dass die kleinen Gewerbeeinheiten am Platz Im Geeren in erster Linie die Grundversorgung sicherstellen können: Mit Ausnahme einer Bäckerei wird die gesamte Ladenzeile am Platz Im Geeren zurzeit von Dienstleistungsbetrieben genutzt; Lebensmitteleinzelhändler konnten sich in der Vergangenheit nicht behaupten.