Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat fragt an:
- Liegt dem Magistrat - wie in der Sitzung des OBR 5 am
- Dezember 2011 behauptet - eine Untersuchung zum Einzelhandel in Oberrad vor, aus der sich ergibt, dass in Oberrad (nur noch) eine Ladenfläche von 800 qm erbaut werden sollte?
- Falls ja, ist der Magistrat bereit, diese Studie dem Ortsbeirat 5 vorzustellen?
- Hält es der Magistrat für möglich, auf den o.a. Grundstücken - ohne Änderung des Bebauungsplanes - eine Ladenfläche von mehr als 800 qm zu erstellen?
- Hält es der Magistrat für möglich, mithilfe der beantragten Änderung des Bebauungsplanes das ursprüngliche Supermarktkonzept der Eigentümer von 2001 (mit rund 2.000 qm Ladenfläche) weitgehend zu ermöglichen? Begründung: In der Anregung OM 715 des OBR 5 vom 2.12.2011 (entstanden aus Vorlage OF 144/5 vom 08.10.2011) wird der Magistrat gebeten, die Bebauung der Grundstücke Wehrstraße / Offenbacher Landstraße anders zu gestalten, als im Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 vorgesehen. Unter anderem sollen ein Supermarkt (mit maximal 800 qm Ladenfläche laut mündlicher Begründung), ein Gerätehaus für die Feuerwehr und Wohnungen möglichst im sozialen Wohnungsbau entstehen. Die avisierten - besitzmäßig zusammen gehörenden - Grundstücke mit Straßenfronten von 103 Meter an der Wehrstraße (Haus-Nr. 1 bis 11) und 40 Meter an der Offenbacher Landstraße (Haus-Nr. 337 bis 341/343) haben zusammen eine Fläche von rund 3.900 qm. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sind die Grundflächen von der Offenbacher Landstraße bis zu dem in der o.a. Anregung erwähnten, geplanten Fahrradweg zwischen Wehrstraße und Wellengasse (am Ende des jetzigen Profi-Marktes) als Mischgebiet MI* ausgewiesen. D.h. es müssen erst ab dem zweiten Obergeschoss Wohnungen gebaut werden bzw. umgekehrt: im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sind Laden-, Lager- und Büroflächen möglich. Innerhalb der eingezeichneten Baulinien könnte in diesem Mischgebiet im Erdgeschoss mithilfe der im Bebauungsplan bereits eingetragenen eingeschossigen Hinterhausbebauung (wie bei REWE am Buchrainplatz) schon jetzt eine Ladenfläche von 1.250 qm gebaut werden. Entfällt der vorgesehene Fahrradweg und wird die Mischbebauung auf das tiefer in der Wehrstraße liegende Allgemeine Wohngebiet ausgedehnt, so kann - wie es die ursprüngliche Planung der Grundstückseigentümer aus dem Jahr 2001 vorsah - problemlos ein Supermarkt mit circa 2.000 qm Größe oder mehr gebaut werden. Aufgrund der Hanglage ist auch eine sehr große "Tiefgarage" möglich. Ein derartiger Supermarkt würde ein Ende des kleinteiligen Einzelhandels in Oberrad bedeuten und wie in anderen Stadtteilen geschehen, die Grundversorgung der Bevölkerung von der jeweiligen Geschäftspolitik eines einzigen Konzerns abhängig machen und bei Schließung wieder vernichten (s. Schließung des PENNY-Marktes trotz hoher Besucherfrequenz, weil er angeblich zu klein war).
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2012, OF 201/5
Betreff: Bebauung der Grundstücke
Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Vorgang: OM 715/11 OBR 5 Der Ortsbeirat fragt an:
1. Liegt dem Magistrat
- wie in der Sitzung des OBR 5 am 2. Dezember 2011 behauptet - eine
Untersuchung zum Einzelhandel in Oberrad vor, aus der sich ergibt, dass in
Oberrad (nur noch) eine Ladenfläche von 800 qm erbaut werden sollte?
2. Falls ja, ist der
Magistrat bereit, diese Studie dem Ortsbeirat 5 vorzustellen? 3. Hält es der Magistrat für
möglich, auf den o.a. Grundstücken - ohne Änderung des Bebauungsplanes -
eine Ladenfläche von mehr als 800 qm zu erstellen? 4. Hält es der
Magistrat für möglich, mithilfe der beantragten Änderung des Bebauungsplanes
das ursprüngliche Supermarktkonzept der Eigentümer von 2001 (mit rund 2.000 qm
Ladenfläche) weitgehend zu ermöglichen? Begründung: In der Anregung OM 715 des OBR 5 vom
2.12.2011 (entstanden aus Vorlage OF 144/5 vom 08.10.2011) wird der Magistrat
gebeten, die Bebauung der Grundstücke Wehrstraße / Offenbacher Landstraße
anders zu gestalten, als im Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000 vorgesehen.
Unter anderem sollen ein Supermarkt (mit maximal 800 qm Ladenfläche laut
mündlicher Begründung), ein Gerätehaus für die Feuerwehr und Wohnungen
möglichst im sozialen Wohnungsbau entstehen. Die avisierten - besitzmäßig zusammen gehörenden -
Grundstücke mit Straßenfronten von 103 Meter an der Wehrstraße (Haus-Nr. 1 bis
11) und 40 Meter an der Offenbacher Landstraße (Haus-Nr. 337 bis 341/343) haben
zusammen eine Fläche von rund 3.900 qm. Im rechtsgültigen Bebauungsplan sind die
Grundflächen von der Offenbacher Landstraße bis zu dem in der o.a. Anregung
erwähnten, geplanten Fahrradweg zwischen Wehrstraße und Wellengasse (am Ende
des jetzigen Profi-Marktes) als Mischgebiet MI* ausgewiesen. D.h. es müssen
erst ab dem zweiten Obergeschoss Wohnungen gebaut werden bzw. umgekehrt: im
Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss sind Laden-, Lager- und Büroflächen
möglich. Innerhalb der eingezeichneten Baulinien könnte in diesem Mischgebiet
im Erdgeschoss mithilfe der im Bebauungsplan bereits eingetragenen
eingeschossigen Hinterhausbebauung (wie bei REWE am Buchrainplatz) schon jetzt
eine Ladenfläche von 1.250 qm gebaut werden. Entfällt der vorgesehene Fahrradweg und wird die
Mischbebauung auf das tiefer in der Wehrstraße liegende Allgemeine Wohngebiet
ausgedehnt, so kann - wie es die ursprüngliche Planung der
Grundstückseigentümer aus dem Jahr 2001 vorsah - problemlos ein Supermarkt mit
circa 2.000 qm Größe oder mehr gebaut werden. Aufgrund der Hanglage ist auch
eine sehr große "Tiefgarage" möglich. Ein derartiger Supermarkt würde ein Ende des
kleinteiligen Einzelhandels in Oberrad bedeuten und wie in anderen Stadtteilen
geschehen, die Grundversorgung der Bevölkerung von der jeweiligen
Geschäftspolitik eines einzigen Konzerns abhängig machen und bei Schließung
wieder vernichten (s. Schließung des PENNY-Marktes trotz hoher
Besucherfrequenz, weil er angeblich zu klein war). Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.12.2011, OM 715
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 243 2012
Die Vorlage OF
201/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme