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Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 02.12.2011, B 499 Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 562 - OA 17/11 OBR 5 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.05.2012 Der Magistrat ist intensiv bemüht, einen Standort für den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu finden. Die Suche beschränkt sich nicht ausschließlich auf die Wehrstraße, war jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht erfolgreich. Zum Stand der Grundstücksuche speziell an der Wehrstraße teilt der Magistrat Folgendes mit: 1. Wehrstraße 11/Offenbacher Landstraße: Ein Verkauf der Liegenschaft ist derzeit nicht geplant. Der Eigentümer dieses Grundstücks präferiert im Moment den Neubau eines Geschäftshauses mit Untervermietung an die Feuerwehr. Eine Entscheidung des Magistrats über diese Option ist noch nicht gefallen. 2. Wehrstraße/Bachflussweg: Dieses Grundstück wäre aus naturschutzrechtlicher Sicht bebaubar. Da hier noch keine Erschließung vorhanden ist und eine Zufahrtsstraße gebaut werden müsste, würden sich hier die Baukosten erheblich erhöhen. 3. Wehrstraße/Wasserhofstraße: Dieses Grundstück stellt unter Abwägung aller monetären und sachlichen Aspekte die sinnvollste unter den derzeit in Prüfung befindlichen Alternativen dar, da es erschlossen ist, eine gute Anbindung an die Wehrstraße hat und der Eigentümer grundsätzlich zum Verkauf bereit ist. Der Magistrat prüft derzeit die Bebaubarkeit dieses Grundstücks. Unabhängig davon, dass der Magistrat an dem Ziel eines Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad festhält, wurde in Gesprächen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 eine Einigung über einen Verbleib in der jetzigen Liegenschaft für die nähere Zukunft erzielt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2011, OA 17 Bericht des Magistrats vom 11.06.2012, B 259 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2012, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 499 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP 35 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 499 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, den in Ziffer 8. der Vorlage OM 715/11 des Ortsbeirates 5 gestellten Prüfauftrag zu berücksichtigen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis ohne Zusatz) 7. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 27.02.2012, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 499 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, den in Ziffer 8. der Vorlage OM 715/11 des Ortsbeirates 5 gestellten Prüfauftrag zu berücksichtigen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis ohne Zusatz) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 499 dient mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, den in Ziffer 8. der Vorlage OM 715/11 des Ortsbeirates 5 gestellten Prüfauftrag zu berücksichtigen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis ohne Zusatz) 11. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.06.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 259/12) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 1332, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 37 1