Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 02.12.2011, B
499 Betreff:
Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 25.08.2011, § 562 - OA
17/11 OBR 5 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.05.2012 Der Magistrat ist intensiv
bemüht, einen Standort für den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige
Feuerwehr Oberrad zu finden. Die Suche beschränkt sich nicht ausschließlich auf
die Wehrstraße, war jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht
erfolgreich. Zum Stand der Grundstücksuche
speziell an der Wehrstraße teilt der Magistrat Folgendes mit: 1. Wehrstraße 11/Offenbacher Landstraße: Ein Verkauf
der Liegenschaft ist derzeit nicht geplant. Der Eigentümer dieses Grundstücks
präferiert im Moment den Neubau eines Geschäftshauses mit Untervermietung an
die Feuerwehr. Eine Entscheidung des Magistrats über diese Option ist noch
nicht gefallen.
2. Wehrstraße/Bachflussweg: Dieses
Grundstück wäre aus naturschutzrechtlicher Sicht bebaubar. Da hier noch keine
Erschließung vorhanden ist und eine Zufahrtsstraße gebaut werden müsste, würden
sich hier die Baukosten erheblich erhöhen. 3. Wehrstraße/Wasserhofstraße: Dieses Grundstück
stellt unter Abwägung aller monetären und sachlichen Aspekte die sinnvollste
unter den derzeit in Prüfung befindlichen Alternativen dar, da es erschlossen
ist, eine gute Anbindung an die Wehrstraße hat und der Eigentümer grundsätzlich
zum Verkauf bereit ist. Der Magistrat prüft derzeit die Bebaubarkeit dieses
Grundstücks. Unabhängig davon, dass der Magistrat an dem Ziel
eines Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad festhält, wurde in
Gesprächen mit dem Eigentümer der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 219 eine
Einigung über einen Verbleib in der jetzigen Liegenschaft für die nähere
Zukunft erzielt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
27.05.2011, OA 17
Bericht des
Magistrats vom 11.06.2012, B 259
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 5
Versandpaket: 07.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5
am 20.01.2012, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 499 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP
35 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage B 499 dient mit der
Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird,
den in Ziffer 8. der Vorlage OM 715/11 des Ortsbeirates 5 gestellten
Prüfauftrag zu berücksichtigen. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER
und Piraten (= Kenntnis ohne Zusatz) 7. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 27.02.2012, TO I, TOP
19 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage B 499 dient mit der
Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird,
den in Ziffer 8. der Vorlage OM 715/11 des Ortsbeirates 5 gestellten
Prüfauftrag zu berücksichtigen. Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE
WÄHLER (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis ohne Zusatz)
9. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 50
Beschluss: Die Vorlage B 499 dient mit der Maßgabe als
Zwischenbericht zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wird, den in
Ziffer 8. der Vorlage OM 715/11 des Ortsbeirates 5 gestellten Prüfauftrag zu
berücksichtigen.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis ohne Zusatz)
11. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.06.2012, TO I, TOP
3 Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich einen Bericht (B 259/12) vorgelegt hat.
Beschlussausfertigung(en): § 1332, 9. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 37 1