Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße
Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE
Begründung
Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der Liegenschaft Offenbacher Landstraße/ Wehrstraße (Bebauungsplan Nr. 418 vom 25.01.2000) die Pläne des privaten Investors für die Bebauung mit einem Supermarkt und Wohnungen positiv zu begleiten und dabei folgende Punkte zu beachten:
- Der auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg wird aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterverfolgt.
- Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist eine Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben.
- Bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist zu prüfen und zu berichten, wie der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße erfolgen kann.
- Der Investor wird gehalten, ein Supermarktkonzept zu realisieren, das auch Oberräderinnen und Oberrädern mit niedrigen Einkommen ein adäquates Angebot bietet.
- Für die Anlieferung und den Ziel- und Quellverkehr des Supermarktes sind der Wohnbebauung angemessene Regelungen zu schaffen.
- Mit dem Investor sind Regelungen dahingehend zu treffen, dass den Mietern des abzureißenden Hauses Ersatzwohnungen vermittelt werden.
- Es soll geprüft werden, ob für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung ermöglicht werden kann.
- Es soll geprüft werden, ob auf einem Teil des Grundstücks ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad realisiert werden kann
- Der Investor soll für eine Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard gewonnen werden.
- Die Planungen sind dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: In den Grundstücken an der Offenbacher Landstraße / Wehrstraße sieht der Ortsbeirat hohes Entwicklungspotential, das nicht zuletzt durch die bereits begonnene Umgestaltung des Buchrainplatzes noch zunehmen wird. Das Entwicklungspotential kann jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn die Grundstücke in einem Guss entwickelt werden können. Hierzu ist es unerlässlich, den auf dem im städtischen Besitz befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg aufgrund mangelnder Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterzuverfolgen. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist daher eine Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben und bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher Landstraße ist der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße zu führen. Durch die Schließung des Penny-Marktes in der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 311 ist vor allen Dingen für Oberräderinnen und Oberräder mit niedrigem Einkommen ein adäquates Angebot verloren gegangen. Hier besteht aus Sicht des Ortsbeirates die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern eine neue Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Des Weiteren sieht der Ortsbeirat, auf diesem Grundstück die Möglichkeit, für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung und den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu ermöglichen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2011, OF 144/5
Betreff: Bebauung der Grundstücke
Wehrstraße/Offenbacher Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf
der Liegenschaft Offenbacher Landstraße/ Wehrstraße (Bebauungsplan Nr. 418 vom
25.01.2000) die Pläne des privaten Investors für die Bebauung mit einem
Supermarkt und Wohnungen positiv zu begleiten und dabei folgende Punkte zu
beachten: 1. Der auf dem im städtischen Besitz
befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg wird aufgrund mangelnder
Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterverfolgt. 2. Bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den
privaten Investor ist eine Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen
Flächen auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben. 3. Bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher
Landstraße ist zu prüfen und zu berichten, wie der Lückenschluss für den Radweg
Offenbach - Sachsenhausen über die Offenbacher Landstraße erfolgen kann.
4. Der Investor wird gehalten, ein Supermarktkonzept
zu realisieren, das auch Oberräderinnen und Oberrädern mit niedrigen
Einkommen ein adäquates Angebot bietet. 5. Für die Anlieferung und den Ziel- und
Quellverkehr des Supermarktes sind der Wohnbebauung angemessene Regelungen zu
schaffen. 6. Mit dem Investor sind Regelungen
dahingehend zu treffen, dass den Mietern des abzureißenden Hauses
Ersatzwohnungen vermittelt werden. 7. Es soll geprüft werden, ob für einen Teil der
Wohnungen soziale Förderung ermöglicht werden kann. 8. Es soll geprüft werden, ob auf einem Teil des
Grundstücks ein Gerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad realisiert
werden kann 9. Der Investor soll für eine
Errichtung der Gebäude im Passivhausstandard gewonnen werden. 10. Die Planungen sind dem Ortsbeirat
vorzustellen. Begründung: In den Grundstücken an der Offenbacher
Landstraße / Wehrstraße sieht der Ortsbeirat hohes Entwicklungspotential, das
nicht zuletzt durch die bereits begonnene Umgestaltung des Buchrainplatzes noch
zunehmen wird. Das Entwicklungspotential kann jedoch nur
ausgeschöpft werden, wenn die Grundstücke in einem Guss entwickelt werden
können. Hierzu ist es unerlässlich, den auf dem im städtischen Besitz
befindlichen Flurstück 485/0 ausgewiesene Fahrradweg aufgrund mangelnder
Realisierungsmöglichkeiten (s. F 1255/2011) nicht weiterzuverfolgen. Bei einem
möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor ist daher eine
Flächenkompensation zu Gunsten der öffentlichen Flächen auf der Offenbacher
Landstraße zu betreiben und bei den Umbauplänen für die westliche Offenbacher
Landstraße ist der Lückenschluss für den Radweg Offenbach - Sachsenhausen über
die Offenbacher Landstraße zu führen. Durch die Schließung des Penny-Marktes in der
Liegenschaft Offenbacher Landstraße 311 ist vor allen Dingen für Oberräderinnen
und Oberräder mit niedrigem Einkommen ein adäquates Angebot verloren gegangen.
Hier besteht aus Sicht des Ortsbeirates die Möglichkeit, den Bürgerinnen und
Bürgern eine neue Einkaufsmöglichkeit zu bieten. Des Weiteren sieht der Ortsbeirat, auf diesem
Grundstück die Möglichkeit, für einen Teil der Wohnungen soziale Förderung und
den Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad zu
ermöglichen. Antragsteller:
CDU
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5
am 28.10.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF
144/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 5
am 02.12.2011, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 715 2011
Die
Vorlage OF 144/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Wortlaut im
Antragstenor unter Ziffer 10. wie folgt lautet: "Sobald sich zu den
Ziffern 1. bis 9. konkrete Aussagen treffen lassen, sind diese Ergebnisse dem
Ortsbeirat 5 vorzustellen"
Abstimmung:
CDU,GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Ablehnung)