Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad
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Bericht des Magistrats vom 09.05.2014, B 161
Betreff: Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Oberrad Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2012, § 1332 - OA 17/11 OBR 5, OM 715/11 Ziff. 8 OBR 5, l. B 568/13 - Der Magistrat verweist erneut auf den Zwischenbericht B 273 vom 17.05.2013, zu dem sich bislang noch kein neuer Sachstand ergeben hat. Das Gesamtvorhaben des Eigentümers, auf der Fläche an der Wehrstraße/Offenbacher Landstraße neben verschiedenen anderen Nutzungen (Einzelhandel, Kindergarten, Wohnen etc.) auch das Feuerwehrgerätehaus unterzubringen, ist zurzeit nicht mit dem geltenden Bebauungsplan in Einklang zu bringen, sodass die Realisierung für die Freiwillige Feuerwehr noch ungewiss ist. Der Magistrat ist weiterhin bestrebt, ein geeignetes Grundstück für den Neubau des Gerätehauses zu finden. Sobald sich die Sachlage diesbezüglich ändern sollte, erfolgt unaufgefordert eine zeitnahe Berichterstattung seitens des Magistrats.Nebenvorlage: Anregung vom 13.06.2014, OA 521 Antrag vom 13.06.2014, OF 855/5