Goldstein: Informationsveranstaltung zur Erbpacht in Siedlungsgebieten
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM
5425 entstanden aus
Vorlage: OF 1177/6 vom
11.11.2019 Betreff: Goldstein: Informationsveranstaltung zur
Erbpacht in Siedlungsgebieten Vorgang: M 84/16; OA 12/16 OBR 6; NR 952/19 CDU, SPD, GRÜNE
Der Magistrat wird gebeten, eine öffentliche
Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Goldstein zur Erbpacht in
Siedlungsgebieten durchzuführen. Die Experten des ABI und ggf. des zuständigen
Dezernats sollen die aktuelle Beschlusslage des Magistrats und der
Stadtverordnetenversammlung an konkreten, verständlichen Beispielen und
Musterverträgen darlegen. Außerdem muss künftig eine verständliche,
schriftliche Zusammenfassung aller Fakten an Beispielen orientiert den
Erbpachtnehmern und Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Künftig
sollen auch die Erbpachtnehmer anhand einer solchen "Broschüre" die Sach- und
Rechtslage kennen. Es
soll zudem auf die Fragen des Ortsbeirats sowie der Siedlergemeinschaft
Goldstein (Vorlage OA 12 aus 2016 und dessen Anlage) eingegangen und
darüber hinaus folgende Fragen geklärt werden: 1. Welche Laufzeit haben die neuen
Verlängerungsverträge in Goldstein? 2. Wird mit der Vereinheitlichung der Laufzeiten noch
ein anderes Ziel als ggf. die Vereinfachung der Verwaltung der Erbpachtverträge
verfolgt, z. B. städtebauliche Ziele? 3. Wurden bereits alle bestehenden Erbpachtverträge
in Goldstein auf das Jahr 2040 harmonisiert, um ein einheitliches Ablaufdatum
sicherzustellen? 4. Würde ein
beispielsweise im Jahre 2035 auslaufender Erbpachtvertrag demnach lediglich für
fünf Jahre verlängert werden? 5. Warum wurde bereits in Einzelfällen die Erbpacht
weit über das Jahr 2040 hinaus verlängert? 6. Wie soll die Gleichbehandlung der Siedler vor
diesem Hintergrund sichergestellt werden bzw. womit wird eine
Ungleichbehandlung gerechtfertigt? 7. Wie wird eine Anpassung des Erbbauzinses nach
Abschluss eines Neuvertrags und bei Beibehaltung des bisherigen Altvertrags
vorgenommen - welche Unterschiede existieren? 8. Kann der Magistrat zusichern, dass nach einer
Anpassung eines Erbpachtvertrags an die Vorgaben der Vorlage M 84 die
Zustimmung zu der Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch von keinen
weiteren Bedingungen abhängig gemacht wird, wenn alle baurechtlichen
Genehmigungen vorliegen? 9.
Welche konkreten Maßnahmen (einschließlich Anlaufstellen) gibt es, um
Erbpachtnehmern, bei denen die Erhöhung der Erbpacht zu Härten führt, zu helfen
(Wohngeld)? Begründung: In der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am
29.08.2019 wurde die Vorlage M 84 aus 2016 mit dem Stadtverordnetenantrag
NR 952 aus 2019 beschlossen. Zusätzlich soll die Vorlage OA 12 aus 2016
über das vereinfachte Verfahren beantwortet werden. Dem Ortsbeirat erscheint es
sinnvoll, viele Betroffene vor Ort abzuholen, und daher sollten die
Fachexperten des Magistrats zum einen eine Informationsveranstaltung vor Ort
durchführen und eine ggf. noch zu entwickelnde leicht verständliche "Broschüre"
über die Sach- und Rechtslage zur Ausgabe an Interessierte vorbereiten und
mitbringen. Zum anderen sollten die Fachexperten für Fragen zur
Informationsveranstaltung zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84
Anregung vom
31.05.2016, OA 12
Antrag vom
28.08.2019, NR 952
Stellungnahme
des Magistrats vom 16.03.2020, ST 495
Antrag vom
11.08.2020, OF
1369/6
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487
Aktenzeichen: 23 0