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Goldstein: Informationsveranstaltung zur Erbpacht in Siedlungsgebieten

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5425 entstanden aus Vorlage: OF 1177/6 vom 11.11.2019 Betreff: Goldstein: Informationsveranstaltung zur Erbpacht in Siedlungsgebieten Vorgang: M 84/16; OA 12/16 OBR 6; NR 952/19 CDU, SPD, GRÜNE Der Magistrat wird gebeten, eine öffentliche Informationsveranstaltung im Bürgerhaus Goldstein zur Erbpacht in Siedlungsgebieten durchzuführen. Die Experten des ABI und ggf. des zuständigen Dezernats sollen die aktuelle Beschlusslage des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung an konkreten, verständlichen Beispielen und Musterverträgen darlegen. Außerdem muss künftig eine verständliche, schriftliche Zusammenfassung aller Fakten an Beispielen orientiert den Erbpachtnehmern und Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Künftig sollen auch die Erbpachtnehmer anhand einer solchen "Broschüre" die Sach- und Rechtslage kennen. Es soll zudem auf die Fragen des Ortsbeirats sowie der Siedlergemeinschaft Goldstein (Vorlage OA 12 aus 2016 und dessen Anlage) eingegangen und darüber hinaus folgende Fragen geklärt werden: 1. Welche Laufzeit haben die neuen Verlängerungsverträge in Goldstein? 2. Wird mit der Vereinheitlichung der Laufzeiten noch ein anderes Ziel als ggf. die Vereinfachung der Verwaltung der Erbpachtverträge verfolgt, z. B. städtebauliche Ziele? 3. Wurden bereits alle bestehenden Erbpachtverträge in Goldstein auf das Jahr 2040 harmonisiert, um ein einheitliches Ablaufdatum sicherzustellen? 4. Würde ein beispielsweise im Jahre 2035 auslaufender Erbpachtvertrag demnach lediglich für fünf Jahre verlängert werden? 5. Warum wurde bereits in Einzelfällen die Erbpacht weit über das Jahr 2040 hinaus verlängert? 6. Wie soll die Gleichbehandlung der Siedler vor diesem Hintergrund sichergestellt werden bzw. womit wird eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt? 7. Wie wird eine Anpassung des Erbbauzinses nach Abschluss eines Neuvertrags und bei Beibehaltung des bisherigen Altvertrags vorgenommen - welche Unterschiede existieren? 8. Kann der Magistrat zusichern, dass nach einer Anpassung eines Erbpachtvertrags an die Vorgaben der Vorlage M 84 die Zustimmung zu der Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch von keinen weiteren Bedingungen abhängig gemacht wird, wenn alle baurechtlichen Genehmigungen vorliegen? 9. Welche konkreten Maßnahmen (einschließlich Anlaufstellen) gibt es, um Erbpachtnehmern, bei denen die Erhöhung der Erbpacht zu Härten führt, zu helfen (Wohngeld)? Begründung: In der 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019 wurde die Vorlage M 84 aus 2016 mit dem Stadtverordnetenantrag NR 952 aus 2019 beschlossen. Zusätzlich soll die Vorlage OA 12 aus 2016 über das vereinfachte Verfahren beantwortet werden. Dem Ortsbeirat erscheint es sinnvoll, viele Betroffene vor Ort abzuholen, und daher sollten die Fachexperten des Magistrats zum einen eine Informationsveranstaltung vor Ort durchführen und eine ggf. noch zu entwickelnde leicht verständliche "Broschüre" über die Sach- und Rechtslage zur Ausgabe an Interessierte vorbereiten und mitbringen. Zum anderen sollten die Fachexperten für Fragen zur Informationsveranstaltung zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84 Anregung vom 31.05.2016, OA 12 Antrag vom 28.08.2019, NR 952 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 495 Antrag vom 11.08.2020, OF 1369/6 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6487 Aktenzeichen: 23 0

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