Maßgabe zur M 84/16 Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss „Erbbaurecht 2000“
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss "Erbbaurecht 2000" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 84 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Ausgangserbbauzins in geschlossenen Siedlungsgebieten zwischenzeitlich auf 6,72 €/m2 angepasst wurde, 2. der Ausgangserbbauzins für die Vergabe von Wohnerbbaurechten außerhalb von Siedlungsgebieten schuldrechtlich auf 2 % aus dem Bodenrichtwert (bzw. 4 % aus dem halben Bodenrichtwert) reduziert wird, wenn und solange sich der Berechtigte zu einer Vermietung zu nicht mehr als 25 % über der gemäß Förderweg 2 der Stadt Frankfurt zulässigen Höchstmiete im geförderten Wohnungsbau bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete verpflichtet oder bei selbstgenutzten Wohnungen und Gebäuden der Berechtigte die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung gem. § 17 HWoFG erfüllt und 3. dass der Magistrat in dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft und bei einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus im Rahmen einer dann einzubringenden Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur Entscheidung vorlegt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.08.2019, NR 952 Betreff: Maßgabe zur M 84/16 Vertragliche
Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss
"Erbbaurecht 2000" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die M 84 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
1. der Ausgangserbbauzins in geschlossenen
Siedlungsgebieten zwischenzeitlich auf 6,72 €/m2 angepasst wurde,
2. der Ausgangserbbauzins
für die Vergabe von Wohnerbbaurechten außerhalb von Siedlungsgebieten
schuldrechtlich auf 2 % aus dem Bodenrichtwert (bzw. 4 % aus dem halben
Bodenrichtwert) reduziert wird, wenn und solange sich der Berechtigte zu einer
Vermietung zu nicht mehr als 25 % über der gemäß Förderweg 2 der Stadt
Frankfurt zulässigen Höchstmiete im geförderten Wohnungsbau bzw. der
ortsüblichen Vergleichsmiete verpflichtet oder bei selbstgenutzten Wohnungen
und Gebäuden der Berechtigte die Voraussetzungen für die Erteilung einer
Wohnberechtigungsbescheinigung gem. § 17 HWoFG erfüllt und 3. dass der Magistrat in
dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft und bei einem deutlichen
Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus im Rahmen einer dann einzubringenden
Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur
Entscheidung vorlegt. Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 84
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
11.11.2019, OF
1177/6
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5425
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 04.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 18
Protokolerklärung: AFD und BFF lehnen die
Vorlage NR 952 ab, da die inhaltliche Bewertung der Vorlage in der kurzen
Zeit nicht möglich war. Bericht:
TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage NR 952
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 872 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 952 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme im
Rahmen OA 12) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 84 = Annahme im Rahmen
NR 872 und OA 12, NR 872 und OA 12 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 84 und NR
872 = Ablehnung, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung)
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 102
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 84 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 872 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 952 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 952
im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Annahme ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (=
Annahme im Rahmen OA 12) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 872 und OA
12) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE.,
FDP, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (=
Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (=
Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und
Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4520, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 23 21