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Maßgabe zur M 84/16 Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss „Erbbaurecht 2000“

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss "Erbbaurecht 2000" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 84 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Ausgangserbbauzins in geschlossenen Siedlungsgebieten zwischenzeitlich auf 6,72 €/m2 angepasst wurde, 2. der Ausgangserbbauzins für die Vergabe von Wohnerbbaurechten außerhalb von Siedlungsgebieten schuldrechtlich auf 2 % aus dem Bodenrichtwert (bzw. 4 % aus dem halben Bodenrichtwert) reduziert wird, wenn und solange sich der Berechtigte zu einer Vermietung zu nicht mehr als 25 % über der gemäß Förderweg 2 der Stadt Frankfurt zulässigen Höchstmiete im geförderten Wohnungsbau bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete verpflichtet oder bei selbstgenutzten Wohnungen und Gebäuden der Berechtigte die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung gem. § 17 HWoFG erfüllt und 3. dass der Magistrat in dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft und bei einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus im Rahmen einer dann einzubringenden Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur Entscheidung vorlegt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, NR 952 Betreff: Maßgabe zur M 84/16 Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss "Erbbaurecht 2000" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 84 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Ausgangserbbauzins in geschlossenen Siedlungsgebieten zwischenzeitlich auf 6,72 €/m2 angepasst wurde, 2. der Ausgangserbbauzins für die Vergabe von Wohnerbbaurechten außerhalb von Siedlungsgebieten schuldrechtlich auf 2 % aus dem Bodenrichtwert (bzw. 4 % aus dem halben Bodenrichtwert) reduziert wird, wenn und solange sich der Berechtigte zu einer Vermietung zu nicht mehr als 25 % über der gemäß Förderweg 2 der Stadt Frankfurt zulässigen Höchstmiete im geförderten Wohnungsbau bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete verpflichtet oder bei selbstgenutzten Wohnungen und Gebäuden der Berechtigte die Voraussetzungen für die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung gem. § 17 HWoFG erfüllt und 3. dass der Magistrat in dreijährigem Turnus das allgemeine Zinsniveau prüft und bei einem deutlichen Anstieg des allgemeinen Zinsniveaus im Rahmen einer dann einzubringenden Magistratsvorlage eine entsprechende Anpassung des Ausgangserbbauzinses zur Entscheidung vorlegt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 84 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.11.2019, OF 1177/6 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5425 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 18 Protokolerklärung: AFD und BFF lehnen die Vorlage NR 952 ab, da die inhaltliche Bewertung der Vorlage in der kurzen Zeit nicht möglich war. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 872 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 952 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 12) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 84 = Annahme im Rahmen NR 872 und OA 12, NR 872 und OA 12 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 84 und NR 872 = Ablehnung, OA 12 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 102 Beschluss: 1. Der Vorlage M 84 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 872 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 952 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 12 wird im Rahmen der Vorlage NR 952 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 12) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 872 und OA 12) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4520, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 23 21