Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM
4152 entstanden aus
Vorlage: OF 659/10 vom
07.01.2019 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum
Frankfurter Berg Vorgang: EA 8/17; B 94/18 Eine Wiederaufnahme der Planung wird laut Bericht des
Magistrats vom 16.03.2018, B 94, befürwortet und wurde inzwischen im
Rahmen der städtischen Haushaltsberatungen beschlossen. Vor einem Baubeginn ist das Baurecht durch ein
Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Dafür müssen vorher die vorhandenen
Planunterlagen auf ihre Aktualität in Bezug auf die verkehrlichen und
städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke
überprüft werden.
Eine Fertigstellung der
Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg könnte voraussichtlich dennoch bis zum Jahr
2022 erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten,
1. was die Prüfung der
vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen
Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke ergab; 2. i nwieweit Anpassungen
notwendig waren/sind und 3. wie der aktuelle Zeitplan für das erforderliche
Planfeststellungsverfahren aussieht. Ergänzend wird der Magistrat gebeten, dieses den
Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat zeitnah in einer
Informationsveranstaltung detailliert darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
07.03.2017, EA 8
Bericht des
Magistrats vom 16.03.2018, B 94
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2019, ST 945
Antrag vom
11.11.2019, OF
875/10
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5484
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2192
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2020, ST 1620
Antrag vom
08.02.2021, OF
1135/10
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265
Antrag vom
29.08.2022, OF
388/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR
10 am 17.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
10 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 0