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Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4152 entstanden aus Vorlage: OF 659/10 vom 07.01.2019 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: EA 8/17; B 94/18 Eine Wiederaufnahme der Planung wird laut Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94, befürwortet und wurde inzwischen im Rahmen der städtischen Haushaltsberatungen beschlossen. Vor einem Baubeginn ist das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Dafür müssen vorher die vorhandenen Planunterlagen auf ihre Aktualität in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden. Eine Fertigstellung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg könnte voraussichtlich dennoch bis zum Jahr 2022 erfolgen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. was die Prüfung der vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke ergab; 2. i nwieweit Anpassungen notwendig waren/sind und 3. wie der aktuelle Zeitplan für das erforderliche Planfeststellungsverfahren aussieht. Ergänzend wird der Magistrat gebeten, dieses den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat zeitnah in einer Informationsveranstaltung detailliert darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 07.03.2017, EA 8 Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 945 Antrag vom 11.11.2019, OF 875/10 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5484 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2192 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1620 Antrag vom 08.02.2021, OF 1135/10 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 0

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