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Vorplanung zur Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U 5 und der städtebaulichen Erweiterung der Siedlung Frankfurter Berg

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151

Betreff: Vorplanung zur Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U 5 und der städtebaulichen Erweiterung der Siedlung Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.2005, § 10477 (M 34) I. Der Vorplanung zur Gestaltung des Knotenpunktes Homburger Landstraße / Julius-Brecht-Straße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 und dem städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter Berg" wird zugestimmt. II. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die zusätzlichen Kosten für den Kreisverkehrsplatz auf rd. 70 T€ geschätzt werden. Dies stellt den Differenzbetrag dar, den die Maßnahme zzgl. zur bereits von der Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Verlängerung der U 5 beschlossenen Planung eines Knotenpunktes ohne Anbindung der Julius-Brecht-Straße (M 34 vom 18.02.2005) kostet. Der gebietsinterne Ausbau der Julius-Brecht-Straße in veränderter Linienführung gemäß dem Wettbewerbsergebnis ist in dieser Schätzung nicht enthalten. Die zusätzlich entstehenden Kosten für die ergänzte Planung sollen im städtischen Haushalt und bei der Bau- und Finanzierungsvorlage zur Verlängerung der U 5 berücksichtigt werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Falle der Realisierung des Kreisverkehrsplatzes 8 Bäume im Bereich des zukünftigen Anschlusses der Julius-Brecht-Straße zusätzlich gefällt werden müssen. Dem stehen die Möglichkeit von Neupflanzungen von Bäumen entlang der Julius-Brecht-Straße (neu) und der Erhalt von einem Baum im südlichen Bereich der Homburger Landstraße gegenüber. IV. Der Magistrat wird beauftragt, a) die verkehrliche Vorplanung für den Kreisverkehrsplatz in die Baumaßnahmen zur Verlängerung der Linie U 5 einfließen zu lassen, sowie zeitnah die baurechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für den Bau der Julius-Brecht-Straße in veränderter Linienführung gem. Wettbewerbsergebnis Hochhäuser Frankfurter Berg zu schaffen und umzusetzen. b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. Begründung: A - Zielsetzung Die Planungen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 bis zum Frankfurter Berg sahen eine Kappung der Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße vor. Sie sollte zukünftig in einem Wendehammer östlich der parallel zur Homburger Landstraße in Seitenlage verlaufenden Stadtbahnstrecke enden. Im städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter Berg" wurde ein Konzept zur Neugestaltung der Siedlung ausgearbeitet. Um eine bestmögliche verkehrliche Anbindung der nachverdichteten Siedlung zu gewährleisten, wurde der Anschluss der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße in Form eines Kreisverkehrsplatzes in modifizierter, nördlicher Lage neu entwickelt. Zukünftig wird die Anbindung der Siedlung über die Julius-Brecht-Straße aus südlicher und nördlicher Richtung möglich sein. Durch diese Anbindung der Julius-Brecht-Straße ergibt sich eine Optimierung der Verkehrsführung. Unnötige Umwege innerhalb der Wohnbebauung, welche durch die Abhängung dieser Straße entstehen würden, entfallen. Dem stehen allerdings aus nördlicher Richtung neu zufahrende Fahrzeuge entgegen. Dem hierdurch möglicherweise erhöhten Verkehrsaufkommen soll mittels verkehrsberuhigender Maßnahmen entgegengewirkt werden. Diese sind jedoch nicht Bestandteil dieser Vorplanung und werden im Zuge der Entwicklung der Hochhaussiedlung realisiert. B - Alternativen Entfällt. C - Lösung Der Außendurchmesser des Kreisverkehrsplatzes beträgt 33 m. Die Breite des inneren Kreisrings misst 7,50 m. In allen vier Knotenpunktsarmen sind Querungsmöglichkeiten für Fußgänger vorgesehen. Um die untergeordnete Funktion der Julius-Brecht-Straße sowie der Stichstraße Homburger Landstraße-Nord in die Wohnbebauung zu unterstreichen und eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung zu erzielen, wird dort das Niveau der Fahrbahn an den Querungsstellen angehoben. Fahrradfahrer werden im Kreisverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Die Planung sieht eine Sicherung der Radfahrer mittels eines Schutzstreifens auch im nördlichen Teil der Homburger Landstraße in Fahrtrichtung Omegabrücke gemäß M 34 vom 18.02.2005 vor. Die Sicherung der den Kreisverkehr zentral querenden Stadtbahn erfolgt signalgeregelt Die Lösung ermöglicht der Buslinie 27 von Norden kommend die Option einer Kurzfahrt, da hier ein Wenden zukünftig möglich ist. Die Busse können in der Busbucht in Richtung Süden auf den Anschluss der U-Bahn warten. Beim Bau des Anschlusses der Julius-Brecht-Straße können Neupflanzungen von Bäumen in diesem Straßenverlauf vorgesehen werden. Die genaue Anzahl und Anordnung wird in der weiteren Planung der Siedlung festgelegt. Hinweis: D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Kosten der Maßnahme Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße belaufen sich auf ca. 70 T€. Dies stellt den Betrag dar, den die Maßnahme zzgl. der bereits von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planung (M 34 vom 18.02.2005) kosten würde. Der Anschluss der Julius-Brecht-Straße ist in dieser Schätzung nicht enthalten. Im Zuge einer Bau- und Finanzierungsvorlage ist zu prüfen, ob die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden können. Anlage Lageplan (ca. 1,8 MB)

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