Vorplanung zur Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U 5 und der städtebaulichen Erweiterung der Siedlung Frankfurter Berg
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M
151 Betreff:
Vorplanung zur Anbindung der Julius-Brecht-Straße an die Homburger
Landstraße im Zusammenhang mit der Verlängerung der U 5 und der städtebaulichen
Erweiterung der Siedlung Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.2005, §
10477 (M 34) I. Der Vorplanung zur Gestaltung des Knotenpunktes
Homburger Landstraße / Julius-Brecht-Straße im Zusammenhang mit der
Verlängerung der U-Bahnlinie 5 und dem städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser
Frankfurter Berg" wird zugestimmt. II. Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
die zusätzlichen Kosten für den Kreisverkehrsplatz auf rd. 70 T€ geschätzt
werden. Dies stellt den Differenzbetrag dar, den die Maßnahme zzgl. zur bereits
von der Stadtverordnetenversammlung im Zuge der Verlängerung der U 5
beschlossenen Planung eines Knotenpunktes ohne Anbindung der
Julius-Brecht-Straße (M 34 vom 18.02.2005) kostet. Der gebietsinterne Ausbau
der Julius-Brecht-Straße in veränderter Linienführung gemäß dem
Wettbewerbsergebnis ist in dieser Schätzung nicht enthalten. Die zusätzlich entstehenden Kosten
für die ergänzte Planung sollen im städtischen Haushalt und bei der Bau- und
Finanzierungsvorlage zur Verlängerung der U 5 berücksichtigt werden. III. Es dient zur Kenntnis, dass im Falle der
Realisierung des Kreisverkehrsplatzes 8 Bäume im Bereich des zukünftigen
Anschlusses der Julius-Brecht-Straße zusätzlich gefällt werden müssen. Dem
stehen die Möglichkeit von Neupflanzungen von Bäumen entlang der
Julius-Brecht-Straße (neu) und der Erhalt von einem Baum im südlichen Bereich
der Homburger Landstraße gegenüber. IV. Der Magistrat wird beauftragt, a) die verkehrliche Vorplanung für den
Kreisverkehrsplatz in die Baumaßnahmen zur Verlängerung der Linie U 5
einfließen zu lassen, sowie zeitnah die baurechtlichen und finanziellen
Voraussetzungen für den Bau der Julius-Brecht-Straße in veränderter
Linienführung gem. Wettbewerbsergebnis Hochhäuser Frankfurter Berg zu schaffen
und umzusetzen.
b) zu prüfen, ob die Maßnahme
zuwendungsfähig im Sinne der FAG/ GVFG Förderung ist und ggf. frühzeitig einen
Antrag auf Förderung zu stellen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur
Finanzierung der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden
können. Begründung: A - Zielsetzung Die Planungen zur Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5
bis zum Frankfurter Berg sahen eine Kappung der Anbindung der
Julius-Brecht-Straße an die Homburger Landstraße vor. Sie sollte zukünftig in
einem Wendehammer östlich der parallel zur Homburger Landstraße in Seitenlage
verlaufenden Stadtbahnstrecke enden. Im städtebaulichen Wettbewerb "Hochhäuser Frankfurter
Berg" wurde ein Konzept zur Neugestaltung der Siedlung ausgearbeitet. Um eine
bestmögliche verkehrliche Anbindung der nachverdichteten Siedlung zu
gewährleisten, wurde der Anschluss der Julius-Brecht-Straße an die Homburger
Landstraße in Form eines Kreisverkehrsplatzes in modifizierter, nördlicher Lage
neu entwickelt. Zukünftig
wird die Anbindung der Siedlung über die Julius-Brecht-Straße aus südlicher und
nördlicher Richtung möglich sein. Durch diese Anbindung der Julius-Brecht-Straße ergibt
sich eine Optimierung der Verkehrsführung. Unnötige Umwege innerhalb der
Wohnbebauung, welche durch die Abhängung dieser Straße entstehen würden,
entfallen. Dem stehen allerdings aus nördlicher Richtung neu zufahrende
Fahrzeuge entgegen. Dem
hierdurch möglicherweise erhöhten Verkehrsaufkommen soll mittels
verkehrsberuhigender Maßnahmen entgegengewirkt werden. Diese sind jedoch nicht
Bestandteil dieser Vorplanung und werden im Zuge der Entwicklung der
Hochhaussiedlung realisiert. B - Alternativen Entfällt. C - Lösung Der Außendurchmesser des Kreisverkehrsplatzes beträgt
33 m. Die Breite des inneren Kreisrings misst 7,50 m. In allen vier
Knotenpunktsarmen sind Querungsmöglichkeiten für Fußgänger vorgesehen. Um die untergeordnete Funktion der
Julius-Brecht-Straße sowie der Stichstraße Homburger Landstraße-Nord in die
Wohnbebauung zu unterstreichen und eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung zu
erzielen, wird dort das Niveau der Fahrbahn an den Querungsstellen
angehoben. Fahrradfahrer
werden im Kreisverkehr auf der Fahrbahn mitgeführt. Die Planung sieht eine
Sicherung der Radfahrer mittels eines Schutzstreifens auch im nördlichen Teil
der Homburger Landstraße in Fahrtrichtung Omegabrücke gemäß M 34 vom 18.02.2005
vor. Die Sicherung der den
Kreisverkehr zentral querenden Stadtbahn erfolgt signalgeregelt Die Lösung ermöglicht der Buslinie 27 von Norden
kommend die Option einer Kurzfahrt, da hier ein Wenden zukünftig möglich ist.
Die Busse können in der Busbucht in Richtung Süden auf den Anschluss der U-Bahn
warten. Beim Bau des Anschlusses der
Julius-Brecht-Straße können Neupflanzungen von Bäumen in diesem Straßenverlauf
vorgesehen werden. Die genaue Anzahl und Anordnung wird in der weiteren Planung
der Siedlung festgelegt. Hinweis: D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten
Kosten der Maßnahme Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße belaufen sich auf
ca. 70 T€. Dies stellt den Betrag dar, den die Maßnahme zzgl. der bereits
von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Planung (M 34 vom 18.02.2005)
kosten würde. Der Anschluss der Julius-Brecht-Straße ist in dieser Schätzung
nicht enthalten.
Im Zuge einer Bau- und
Finanzierungsvorlage ist zu prüfen, ob die Maßnahmen zuwendungsfähig im Sinne
der FAG/GVFG-Förderung sind. Des Weiteren ist zu prüfen, ob zur Finanzierung
der Maßnahme Mittel aus der Stellplatzablöse hinzugezogen werden
können. Anlage Lageplan (ca. 1,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 34
Antrag vom 01.11.2012, OF 354/10
Antrag vom
08.02.2021, OF
1135/10
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265
Antrag vom
29.08.2022, OF
388/10 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
04.08.2010 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR
10 am 17.08.2010, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 151 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 19.08.2010, TO I, TOP 17
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP
25 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO II, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung des
OBR 10 am 14.09.2010, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 151 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 16.09.2010, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
NPD (= Annahme) 44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FREIE WÄHLER, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010, TO II, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 151 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010, TO II, TOP 32
Beschluss: Der Vorlage M 151 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und
ÖkoLinX-ARL Sonstige
Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 8816, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 30.09.2010 Aktenzeichen: 61 1