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Stadtbahnverlängerung von Preungesheim zum Frankfurter Berg

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Betreff: Stadtbahnverlängerung von Preungesheim zum Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.1996, § 6908 (M 67) H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. I. Der vorgelegten Planung einer Stadtbahnstreckenverlängerung der U 5 von der Endhaltestelle Preungesheim bis zum S-Bahnhaltepunkt Frankfurter Berg durch die Homburger Landstraße wird zugestimmt. II.1. Der Magistrat wird beauftragt, dazu ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten und die Baureifplanung zu erstellen. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel stehen in der Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs unter dem Sachkonto 962500 bereit. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die Haushaltsvoraussetzungen auf der Grundlage der Vorplanung zu schaffen und die Finanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und FAG sowie Verwendung von Stellplatzablösegeldern in den künftigen Haushalten einzustellen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Baumaßnahme ist anschließend umgehend einzuleiten und zügig durchzuführen. Begründung: A - Zielsetzung Mit dem Beschluss § 6908 vom 10.10.1996 zu den Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 - Teil Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main - wurde von der Stadtverordnetenversammlung entschieden, für die Stadtbahnverlängerung der U 5-Strecke von der Endhaltestelle Preungesheim zum Frankfurter Berg die Vorplanung zu erstellen und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Durch diese Maßnahme soll die Siedlung Frankfurter Berg und das Stadtentwicklungsgebiet "Edwards-Kaserne" durch den schienengebundenen ÖPNV erschlossen werden. Darüber hinaus werden durch die Verknüpfung der S-Bahnlinie S 6 und der Stadtbahnlinie U 5 an der Station Frankfurter Berg verbesserte Umsteigebeziehungen geschaffen, welche - gesamtstädtisch gesehen - die Attraktivität des ÖPNV steigern. Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den ÖPNV abzuwickeln. Durch den geplanten Stadtbahnanschluss wird das Angebot des ÖPNV in diesem Sinne maßgeblich verbessert werden. B - Alternativen Im Laufe des Planungsprozesses wurden verschiedene Alternativen untersucht. Eine auf ganzer Länge westlich der Homburger Landstraße verlaufende Trasse wurde aufgrund der erheblichen Inanspruchnahme von Flächen der im Eigentum des Bundes befindlichen Bundesgrenzschutzkaserne und von 24 bebauten Privatgrundstücken verworfen. Im Bereich der Endhaltestelle Frankfurter Berg - Verknüpfung der S-Bahnlinie S 6 mit der Stadtbahnlinie U 5 - wurden ebenfalls Alternativlösungen erarbeitet. Die favorisierte, in den Anlagen dargestellte Lösung ist mit der DB AG abgestimmt und bereits im Planfeststellungsverfahren zum viergleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke berücksichtigt. C - Lösung Die Neubaulänge der durchgehend 2-gleisigen, oberirdischen Stadtbahnstrecke beträgt rund 1.700 m, wobei insgesamt 4 Haltestellen (Umbau der jetzigen Endhaltestelle Preungesheim sowie der Haltestellen August-Schanz-Straße, Berkersheimer Weg und Frankfurter Berg) geplant sind. Der Anschluss an das vorhandene Schienennetz erfolgt an der derzeitigen Endhaltestelle Preungesheim. Die Trasse verläuft von dieser Station bis zur Einmündung der Jean-Monnet-Straße auf der Westseite der Homburger Landstraße. Zur Aufrechterhaltung der Anbindung der Grundstücke Homburger Landstraße 273 - 289 ist der Bau einer Anliegerstraße von 5,50 m Breite (als Mischverkehrsfläche) parallel zur Stadtbahn vorgesehen. Sie wird unmittelbar nördlich der Stadtbahnstation Preungesheim an die Gießener Straße angebunden. Die Querung der Straße mit der Stadtbahn wird signalisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt kann bei erhöhtem Fußgängeraufkommen ein 2,00 m breiter Gehweg an die Anliegerstraße angefügt werden. Im Bereich der Kreuzung Homburger Landstraße / Jean-Monnet-Straße erfolgt der Wechsel der Stadtbahntrasse auf die Ostseite des Straßenquerschnitts, auf der sie bis zur geplanten Endhaltestelle an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg verbleibt. Der Straßenquerschnitt der Homburger Landstraße beinhaltet im vorgenannten Neubaubereich neben dem Bahnkörper der Stadtbahn jeweils pro Fahrtrichtung einen in der Regel 3,25 m breiten Fahrstreifen und an den Knotenpunkten die notwendigen Abbiegespuren, um einen Stadtbahn bedingten Rückstau in der Homburger Landstraße zu vermeiden. An beiden Seiten des Straßenraumes sind Radfahrstreifen (1,60 m Breite) sowie Geh-wege (2,00 - 2,50 m Breite) vorgesehen. Im Bereich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes Homburger Landstraße Nr. 364 - 374 wird die Breite des östlich der Stadtbahntrasse vorgesehenen Gehweges in Teilbereichen auf bis zu 1,50 m reduziert, um dieses Gebäude erhalten zu können. Zwischen dem Kaiserkronenweg und der August-Schanz-Straße werden auf der Westseite der Homburger Landstraße Parkstände errichtet. Die Zufahrt von der Homburger Landstraße zur Julius-Brecht-Straße wird geschlossen und durch eine Wendeanlage ersetzt. Im gesamten Planungsabschnitt wurden die in der Frankfurter Radverkehrskonzeption vorgesehenen Radverkehrsanlagen berücksichtigt. Eine Fortführung dieser Route in Richtung Süden durch die Gießener Straße wird derzeit in einem von der Stadtbahnplanung unabhängigen Verfahren erarbeitet. Die Weiterführung in Richtung Bonames über die Omegabrücke, eventuell durch eine Fahrbahnverbreiterung und die Anlage von Schutzstreifen, ist in einem ebenfalls von der Stadtbahnplanung unabhängigen Verfahren vorgesehen. Eine Verknüpfung über den parallel zum Endhaltestellenbahnsteig verlaufenden 2,50 m breiten Geh- und Radweg über die Bahnanlagenquerung und anschließend über Schieberampen oder Aufzug ist zusätzlich möglich. Stadtbahnstationen: Für die Länge der barrierefrei ausgestalteten Bahnsteige wurde ein "3-Wagenzug" zu-grunde gelegt. Die erforderliche Bahnsteiglänge beträgt daher ohne Rampen 80 m. Die Möglichkeit einer Verlängerung auf 105 m ("Vierwagenzug") wurde in der Planung berücksichtigt. Da die Linie U 5 in der Eckenheimer Landstraße derzeit auf einem straßenbündigen Bahnkörper am Individualverkehr teilnimmt, ist die Zuglänge nach § 55 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) auf 75 m begrenzt und somit ein Betrieb mit "4-Wagenzügen" derzeit nicht zulässig. Die Höhe der Bahnsteigkanten beträgt einheitlich 0,80 m über Schienenoberkante. (Die Anhebung der Bahnsteige aller Stadtbahnstationen im weiteren Streckenverlauf der Linie U 5 ist bis zur Inbetriebnahme der Verlängerung vorgesehen.) Stadtbahnstation Preungesheim: Die vorhandenen Bahnsteiganlagen an der derzeitigen Endstation Preungesheim werden durch einen Außen- und einen Mittelbahnsteig ersetzt. Die Streckengleise können so zwischen den beiden Bahnsteigen, ohne Aufweitung des Gleisabstandes, in Richtung Norden fortgeführt werden. Der Außenbahnsteig wird auf der Ostseite angeordnet. Auf der Westseite des Mittelbahnsteiges wird zusätzlich zu den Streckengleisen ein Kehrgleis vorgesehen. Dies ermöglicht für schwache Nachfragezeiten eine Taktverlängerung im Streckenabschnitt bis zur Station Frankfurter Berg durch das Enden einzelner Züge an dieser Station. Stadtbahnstation August-Schanz-Straße und Stadtbahnstation Berkersheimer Weg: An beiden Stationen sind Seitenbahnsteige vorgesehen. In den Bahnsteigbereichen wird dabei der am östlichen Rand des Straßenquerschnitts vorgesehene Gehweg auf das Niveau der Bahnsteige angehoben. Bei der Station Berkersheimer Weg werden die Baumstandorte in den westlichen Bahnsteig integriert. Stadtbahnstation Frankfurter Berg: Die zukünftige Endstation der Stadtbahnlinie U5 wird in Parallellage zur "alten" Homburger Landstraße liegen und einen Mittelbahnsteig erhalten. Die Gleise im Stationsbereich werden ohne Längsneigung ausgeführt, sodass das nörd-liche Bahnsteigende so hoch über der quer dazu verlaufenden Bahnstrecke liegt, dass ein Überqueren dieser Gleise nahezu ohne Überwindung weiterer Höhendifferenzen über eine Brücke möglich ist. Von dieser Brücke werden Treppen und Aufzüge unmittelbar auf den Bahnsteig der S-Bahn-Station Frankfurter Berg und in nördliche Richtung führen. Auf der Westseite der Endstation ist zur Überwindung der Höhendifferenz zum angrenzenden Gelände eine Stützmauer vorgesehen, die einen Abstand von mindestens 6 m zu der dort vorhandenen Lindenallee einhält. Auf der östlichen Seite wird der Höhenunterschied durch eine Böschung in Richtung Kleingartenanlage überbrückt. Der Magistrat tritt wegen der Reduzierung der Kleingartenflächen auf Flur 12, Flurstück 70/17 mit dem betroffenen Kleingartenverein und der Stadtgruppe der Kleingärtner in Kontakt. In dem Stationsbauwerk werden auch die erforderlichen Sozial- und Technikräume und die Bahnstromversorgung untergebracht. Zur Realisierung der Stadtbahntrasse sind folgende Eingriffe in stadteigene oder private Liegenschaften erforderlich: Städt. Liegenschaften: Flur 12, Flurstück70/17 Kleingartenanlage Flur 14, Flurstück 373/2 Flur 14, Flurstück 373/3 Abbruch der Häuser Homburger Landstraße 275 u. 277 Flur 14, Flurstück 744/378 Abbruch des Hauses Homburger Landstraße 273 Flur 14, Flurstück 382/3 Private Liegenschaften: Flur 12, Flurstück 14/2 Flur 12, Flurstück 22/35 Flur 12, Flurstück 18/5 Flur 12, Flurstück 18/3 Flur 14, Flurstück 185/12 Flur 14, Flurstück 184/12 Flur 14, Flurstück 183/12 Flur 14, Flurstück 615/12 Flur 14, Flurstück 616/12 Flur 14, Flurstück 192/12 Flur 14, Flurstück 357/4 Flur 14, Flurstück 364/4 Flur 16, Flurstück 47/0 Flur 16, Flurstück 46/0 Flur 16, Flurstück 39/0 Flur 16, Flurstück 38/0 Flur 16, Flurstück 37/0 Flur 16, Flurstück 36/0 Flur 16, Flurstück 23/1 Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Vorliegen des Baurechtes ist hier Grunderwerb vorzunehmen. Da im Zuge der Stadtbahntrassenplanung ein Teil der heutigen Baumstandorte gefährdet ist beziehungsweise ganz entfallen muss, wurde in Kooperation mit dem Grünflächenamt ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens über den Baumzustand und den Einfluss der Baumaßnahme auf den Baumbestand beauftragt. Dieses führt zu den folgenden zentralen Ergebnissen: Das Straßenbegleitgrün der Homburger Landstraße besteht im Planungsbereich überwiegend aus Linden. Dadurch entsteht in vielen Straßenabschnitten ein Alleencharakter. Dieser wird allerdings teilweise durch Lücken beziehungsweise andere Baumgattungen unterbrochen. Das mittlere Alter aller Bäume beträgt 55 Jahre, das der Linden 74 Jahre. Ohne Berücksichtigung der jungen Linden und der Linden mittleren Alters entsteht ein Durchschnittsalter der Linden von 92 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Stadtbaumes liegt bei 80 Jahren. Im vorliegenden Fall haben die Altbaum-Linden ihr statistisches Alter um 12 Jahre überschritten. Typisch für Alleen ist der Generationswechsel. Abgängige Bäume, Bäume, die statische Probleme bereiten, werden Zug um Zug ausgewechselt. Dadurch bleibt die Allee langfristig in ihrer Funktion erhalten. Nach Aussage des Gutachters ist unter diesem Gesichtspunkt und unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse ein Auswechseln der im Gutachten ermittelten 51 Problembäume in der Homburger Landstraße sinnvoll. Auf der Grundlage des erstellten Gutachtens wird daher vom Magistrat vorgeschlagen, die Chance zu nutzen und im Zuge des Stadtbahnneubaues die Lindenallee zu erneuern, vorhandene andere Baumgattungen zu ersetzen und Lücken in der Allee, dort wo es möglich ist, zu schließen. Nach derzeitigem Planungs- und Erkenntnisstand sind im beplanten Abschnitt der Homburger Landstraße mindestens 18 neue Lindenstandorte möglich. 53 Bäume müssen gefällt und an der gleichen Stelle neue Linden gepflanzt werden sowie 51 Bäume gefällt und an anderer Stelle ein Ausgleich geschaffen werden. 31 Baumstandorte mit in der Regel anderen Baumgattungen müssen ebenfalls entfallen und eine Ausgleichsregelung (Ersatzpflanzung an anderer Stelle oder Ausgleichszahlung) getroffen werden. In Teilbereichen der Homburger Landstraße bringt die geplante Umbaumaßnahme Standortverbesserungen für die vorhandenen Alleebäume. In den als Anlage beigefügten Lageplänen ist die Homburger Landstraße in ihrer zukünftigen Ausgestaltung dargestellt. Eine Präzisierung der oben genannten Vorgehensweise ist im Zuge der für die Planfeststellung erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu erarbeiten und das Ergebnis in die Bau- und Finanzierungsvorlage aufzunehmen. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 32,2 Mio. €. Die Kosten werden zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt und dem der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) gesplittet. Der städtische Anteil beträgt in der Produktgruppe 16.11 des städtischen Investitionsprogramms rund 11,8 Mio. €. Hierzu sind Zuwendungen nach GVFG in Höhe von 6,4 Mio. € und Zuwendungen nach FAG in Höhe von 1,1 Mio. € zu erwarten. Der bei der Stadt verbleibende Differenzbetrag von 4,3 Mio. € wird aus Stellplatzablösemitteln gemäß § 44, Absatz 2 HBO (neu) beglichen, so dass der städtische Haushalt durch diese Maßnahme nicht belastet wird. Der Anteil der VGF beträgt rund 20,4 Mio. €. Hierzu sind Zuwendungen nach GVFG in Höhe von 11,0 Mio. € und Zuwendungen nach FAG in Höhe von 1,8 Mio. € zu erwarten. Der Differenzbetrag von 7,6 Mio. € wird ebenfalls mit Stellplatzablösegeldern beglichen. Der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm des Landes Hessen wurde bereits gestellt. In den Planungslisten des Magistrats zur Verwendung von Stellplatzablösemitteln ist die Maßnahme ebenfalls enthalten. Anlage 1 (ca. 258 KB) Anlage 2 (ca. 811 KB) Anlage 3 (ca. 837 KB) Anlage 4 (ca. 896 KB) Anlage 5 (ca. 893 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 28.06.2005, OA 2032 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 151 Antrag vom 13.03.2012, OF 197/10 Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63 Antrag vom 08.02.2021, OF 1135/10 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265 Antrag vom 29.08.2022, OF 388/10 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 23.02.2005 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 08.03.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls zurückzustellen. c) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ortsbeirates einen Vertreter der Verwaltung einzuladen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 19.04.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, da bei dieser Sitzung ein Vertreter des Stadtplanungsamtes anwesend sein wird. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 21.04.2005, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der Vorlage M 34 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP 41. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Beratung des Gesamtverkehrsplans in der Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Beratung des Gesamtverkehrsplans in der Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 40. Sitzung des OBR 10 am 31.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 06.06.2005, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP 41. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 34 wird unter Hinweis auf OA 2032 zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 34 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2032 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.09.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die Linke., BFF und E.L. (M 34 und OA 2032 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 34 = Ablehnung, OA 2032 = Annahme) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Aktenzeichen: 61 10

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