Stadtbahnverlängerung von Preungesheim zum Frankfurter Berg
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 34 Betreff: Stadtbahnverlängerung von
Preungesheim zum Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.10.1996, § 6908 (M 67)
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der
Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477,
dokumentiert. I. Der vorgelegten Planung einer
Stadtbahnstreckenverlängerung der U 5 von der Endhaltestelle Preungesheim bis
zum S-Bahnhaltepunkt Frankfurter Berg durch die Homburger Landstraße wird
zugestimmt. II.1. Der Magistrat wird beauftragt,
dazu ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten und die Baureifplanung zu
erstellen. Die hierzu erforderlichen Haushaltsmittel stehen in der
Produktgruppe 16.11 Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs unter dem
Sachkonto 962500 bereit. 2. Der Magistrat wird beauftragt, die
Haushaltsvoraussetzungen auf der Grundlage der Vorplanung zu schaffen und die
Finanzierung des Vorhabens unter Berücksichtigung von Zuwendungen nach GVFG und
FAG sowie Verwendung von Stellplatzablösegeldern in den künftigen Haushalten
einzustellen. 3. Der Magistrat wird beauftragt,
nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses eine Bau- und
Finanzierungsvorlage zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. Die Baumaßnahme ist anschließend umgehend
einzuleiten und zügig durchzuführen. Begründung: A - Zielsetzung Mit dem Beschluss § 6908 vom 10.10.1996 zu den
Untersuchungen zur Fortschreibung des Generalverkehrsplans 1976/82 - Teil
Gesamtnetz Schiene 2000 in Frankfurt am Main - wurde von der
Stadtverordnetenversammlung entschieden, für die Stadtbahnverlängerung der U
5-Strecke von der Endhaltestelle Preungesheim zum Frankfurter Berg die
Vorplanung zu erstellen und ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten. Durch diese Maßnahme soll die Siedlung Frankfurter
Berg und das Stadtentwicklungsgebiet "Edwards-Kaserne" durch den
schienengebundenen ÖPNV erschlossen werden. Darüber hinaus werden durch die Verknüpfung der
S-Bahnlinie S 6 und der Stadtbahnlinie U 5 an der Station Frankfurter Berg
verbesserte Umsteigebeziehungen geschaffen, welche - gesamtstädtisch
gesehen - die Attraktivität des ÖPNV steigern. Ziel der Verkehrsplanung ist es, durch ein vernetztes
ÖPNV-System möglichst große Teile des Gesamtverkehrsaufkommens durch den
ÖPNV abzuwickeln. Durch den geplanten Stadtbahnanschluss wird das Angebot des
ÖPNV in diesem Sinne maßgeblich verbessert werden. B - Alternativen Im Laufe des Planungsprozesses wurden verschiedene
Alternativen untersucht. Eine auf ganzer Länge westlich der Homburger
Landstraße verlaufende Trasse wurde aufgrund der erheblichen Inanspruchnahme
von Flächen der im Eigentum des Bundes befindlichen Bundesgrenzschutzkaserne
und von 24 bebauten Privatgrundstücken verworfen. Im Bereich der Endhaltestelle Frankfurter Berg -
Verknüpfung der S-Bahnlinie S 6 mit der Stadtbahnlinie U 5 - wurden ebenfalls
Alternativlösungen erarbeitet. Die favorisierte, in den Anlagen dargestellte Lösung
ist mit der DB AG abgestimmt und bereits im Planfeststellungsverfahren zum
viergleisigen Ausbau der S-Bahnstrecke berücksichtigt. C - Lösung Die Neubaulänge der durchgehend 2-gleisigen,
oberirdischen Stadtbahnstrecke beträgt rund 1.700 m, wobei insgesamt 4
Haltestellen (Umbau der jetzigen Endhaltestelle Preungesheim sowie der
Haltestellen August-Schanz-Straße, Berkersheimer Weg und Frankfurter Berg)
geplant sind. Der Anschluss
an das vorhandene Schienennetz erfolgt an der derzeitigen Endhaltestelle
Preungesheim. Die Trasse verläuft von dieser
Station bis zur Einmündung der Jean-Monnet-Straße auf der Westseite der
Homburger Landstraße. Zur Aufrechterhaltung der Anbindung der Grundstücke
Homburger Landstraße 273 - 289 ist der Bau einer Anliegerstraße von 5,50 m
Breite (als Mischverkehrsfläche) parallel zur Stadtbahn vorgesehen. Sie wird
unmittelbar nördlich der Stadtbahnstation Preungesheim an die Gießener Straße
angebunden. Die Querung der Straße mit der Stadtbahn wird signalisiert. Zu einem späteren Zeitpunkt kann bei erhöhtem
Fußgängeraufkommen ein 2,00 m breiter Gehweg an die Anliegerstraße angefügt
werden. Im Bereich der Kreuzung Homburger
Landstraße / Jean-Monnet-Straße erfolgt der Wechsel der Stadtbahntrasse auf die
Ostseite des Straßenquerschnitts, auf der sie bis zur geplanten Endhaltestelle
an der S-Bahn-Station Frankfurter Berg verbleibt. Der Straßenquerschnitt der Homburger Landstraße
beinhaltet im vorgenannten Neubaubereich neben dem Bahnkörper der Stadtbahn
jeweils pro Fahrtrichtung einen in der Regel 3,25 m breiten Fahrstreifen und an
den Knotenpunkten die notwendigen Abbiegespuren, um einen Stadtbahn bedingten
Rückstau in der Homburger Landstraße zu vermeiden. An beiden Seiten des Straßenraumes sind
Radfahrstreifen (1,60 m Breite) sowie Geh-wege (2,00 - 2,50 m Breite)
vorgesehen. Im Bereich des ehemaligen
Verwaltungsgebäudes Homburger Landstraße Nr. 364 - 374 wird die Breite des
östlich der Stadtbahntrasse vorgesehenen Gehweges in Teilbereichen auf bis zu
1,50 m reduziert, um dieses Gebäude erhalten zu können. Zwischen dem Kaiserkronenweg und der
August-Schanz-Straße werden auf der Westseite der Homburger Landstraße
Parkstände errichtet. Die Zufahrt von der Homburger Landstraße zur
Julius-Brecht-Straße wird geschlossen und durch eine Wendeanlage ersetzt.
Im gesamten Planungsabschnitt wurden die in der
Frankfurter Radverkehrskonzeption vorgesehenen Radverkehrsanlagen
berücksichtigt. Eine Fortführung dieser Route in Richtung Süden durch die
Gießener Straße wird derzeit in einem von der Stadtbahnplanung unabhängigen
Verfahren erarbeitet. Die
Weiterführung in Richtung Bonames über die Omegabrücke, eventuell durch eine
Fahrbahnverbreiterung und die Anlage von Schutzstreifen, ist in einem ebenfalls
von der Stadtbahnplanung unabhängigen Verfahren vorgesehen. Eine Verknüpfung über den parallel
zum Endhaltestellenbahnsteig verlaufenden 2,50 m breiten Geh- und Radweg über
die Bahnanlagenquerung und anschließend über Schieberampen oder Aufzug ist
zusätzlich möglich. Stadtbahnstationen: Für die Länge der barrierefrei ausgestalteten
Bahnsteige wurde ein "3-Wagenzug" zu-grunde gelegt. Die erforderliche
Bahnsteiglänge beträgt daher ohne Rampen 80 m. Die Möglichkeit einer
Verlängerung auf 105 m ("Vierwagenzug") wurde in der Planung
berücksichtigt. Da die Linie
U 5 in der Eckenheimer Landstraße derzeit auf einem straßenbündigen Bahnkörper
am Individualverkehr teilnimmt, ist die Zuglänge nach § 55 der Straßenbahn-Bau-
und Betriebsordnung (BOStrab) auf 75 m begrenzt und somit ein Betrieb mit
"4-Wagenzügen" derzeit nicht zulässig. Die Höhe der Bahnsteigkanten beträgt einheitlich 0,80
m über Schienenoberkante. (Die Anhebung der Bahnsteige aller Stadtbahnstationen
im weiteren Streckenverlauf der Linie U 5 ist bis zur Inbetriebnahme der
Verlängerung vorgesehen.) Stadtbahnstation Preungesheim: Die vorhandenen Bahnsteiganlagen an der derzeitigen
Endstation Preungesheim werden durch einen Außen- und einen Mittelbahnsteig
ersetzt. Die Streckengleise
können so zwischen den beiden Bahnsteigen, ohne Aufweitung des Gleisabstandes,
in Richtung Norden fortgeführt werden. Der Außenbahnsteig wird auf der Ostseite angeordnet.
Auf der Westseite des Mittelbahnsteiges wird zusätzlich zu den Streckengleisen
ein Kehrgleis vorgesehen. Dies ermöglicht für schwache Nachfragezeiten eine
Taktverlängerung im Streckenabschnitt bis zur Station Frankfurter Berg durch
das Enden einzelner Züge an dieser Station. Stadtbahnstation August-Schanz-Straße und
Stadtbahnstation Berkersheimer Weg: An beiden Stationen sind Seitenbahnsteige vorgesehen.
In den Bahnsteigbereichen wird dabei der am östlichen Rand des
Straßenquerschnitts vorgesehene Gehweg auf das Niveau der Bahnsteige
angehoben. Bei der Station
Berkersheimer Weg werden die Baumstandorte in den westlichen Bahnsteig
integriert. Stadtbahnstation Frankfurter
Berg: Die zukünftige Endstation der
Stadtbahnlinie U5 wird in Parallellage zur "alten" Homburger Landstraße liegen
und einen Mittelbahnsteig erhalten. Die Gleise im Stationsbereich werden ohne
Längsneigung ausgeführt, sodass das nörd-liche Bahnsteigende so hoch über der
quer dazu verlaufenden Bahnstrecke liegt, dass ein Überqueren dieser Gleise
nahezu ohne Überwindung weiterer Höhendifferenzen über eine Brücke möglich ist.
Von dieser Brücke werden Treppen und Aufzüge unmittelbar auf den Bahnsteig der
S-Bahn-Station Frankfurter Berg und in nördliche Richtung führen. Auf der Westseite der Endstation ist zur Überwindung
der Höhendifferenz zum angrenzenden Gelände eine Stützmauer vorgesehen, die
einen Abstand von mindestens 6 m zu der dort vorhandenen Lindenallee
einhält. Auf der östlichen Seite wird der Höhenunterschied durch eine Böschung
in Richtung Kleingartenanlage überbrückt. Der Magistrat tritt wegen der
Reduzierung der Kleingartenflächen auf Flur 12, Flurstück 70/17 mit dem
betroffenen Kleingartenverein und der Stadtgruppe der Kleingärtner in
Kontakt. In dem
Stationsbauwerk werden auch die erforderlichen Sozial- und Technikräume und die
Bahnstromversorgung untergebracht. Zur Realisierung der Stadtbahntrasse sind folgende
Eingriffe in stadteigene oder private Liegenschaften erforderlich: Städt. Liegenschaften: Flur 12, Flurstück70/17 Kleingartenanlage Flur 14, Flurstück 373/2 Flur 14, Flurstück 373/3 Abbruch der
Häuser Homburger Landstraße 275 u. 277 Flur 14, Flurstück 744/378 Abbruch des Hauses
Homburger Landstraße 273 Flur
14, Flurstück 382/3 Private Liegenschaften: Flur 12, Flurstück 14/2 Flur 12, Flurstück 22/35 Flur 12, Flurstück 18/5 Flur 12, Flurstück 18/3 Flur 14, Flurstück 185/12 Flur 14, Flurstück 184/12 Flur 14, Flurstück 183/12 Flur 14, Flurstück 615/12 Flur 14, Flurstück 616/12 Flur 14, Flurstück 192/12 Flur 14, Flurstück 357/4 Flur 14, Flurstück 364/4 Flur 16, Flurstück 47/0 Flur 16, Flurstück 46/0 Flur 16, Flurstück 39/0 Flur 16, Flurstück 38/0 Flur 16, Flurstück 37/0 Flur 16, Flurstück 36/0 Flur 16, Flurstück 23/1 Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und
Vorliegen des Baurechtes ist hier Grunderwerb vorzunehmen. Da im Zuge der Stadtbahntrassenplanung ein Teil der
heutigen Baumstandorte gefährdet ist beziehungsweise ganz entfallen muss, wurde
in Kooperation mit dem Grünflächenamt ein Sachverständiger mit der Erstellung
eines Gutachtens über den Baumzustand und den Einfluss der Baumaßnahme auf den
Baumbestand beauftragt. Dieses führt zu den folgenden zentralen
Ergebnissen: Das Straßenbegleitgrün der Homburger
Landstraße besteht im Planungsbereich überwiegend aus Linden. Dadurch entsteht
in vielen Straßenabschnitten ein Alleencharakter. Dieser wird allerdings
teilweise durch Lücken beziehungsweise andere Baumgattungen unterbrochen.
Das mittlere Alter aller Bäume beträgt 55 Jahre, das
der Linden 74 Jahre. Ohne
Berücksichtigung der jungen Linden und der Linden mittleren Alters entsteht ein
Durchschnittsalter der Linden von 92 Jahren. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines
Stadtbaumes liegt bei 80 Jahren. Im vorliegenden Fall haben die Altbaum-Linden ihr
statistisches Alter um 12 Jahre überschritten. Typisch für Alleen ist der Generationswechsel.
Abgängige Bäume, Bäume, die statische Probleme bereiten, werden Zug um Zug
ausgewechselt. Dadurch bleibt die Allee langfristig in ihrer Funktion
erhalten. Nach Aussage des Gutachters ist unter
diesem Gesichtspunkt und unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse ein
Auswechseln der im Gutachten ermittelten 51 Problembäume in der Homburger
Landstraße sinnvoll. Auf der Grundlage des erstellten Gutachtens wird
daher vom Magistrat vorgeschlagen, die Chance zu nutzen und im Zuge des
Stadtbahnneubaues die Lindenallee zu erneuern, vorhandene andere Baumgattungen
zu ersetzen und Lücken in der Allee, dort wo es möglich ist, zu schließen.
Nach derzeitigem Planungs- und Erkenntnisstand sind
im beplanten Abschnitt der Homburger Landstraße mindestens 18 neue
Lindenstandorte möglich. 53 Bäume müssen gefällt und an der gleichen Stelle
neue Linden gepflanzt werden sowie 51 Bäume gefällt und an anderer Stelle ein
Ausgleich geschaffen werden. 31 Baumstandorte mit in der Regel anderen
Baumgattungen müssen ebenfalls entfallen und eine Ausgleichsregelung
(Ersatzpflanzung an anderer Stelle oder Ausgleichszahlung) getroffen
werden. In Teilbereichen der
Homburger Landstraße bringt die geplante Umbaumaßnahme Standortverbesserungen
für die vorhandenen Alleebäume. In den als Anlage beigefügten Lageplänen ist die
Homburger Landstraße in ihrer zukünftigen Ausgestaltung dargestellt. Eine Präzisierung der oben genannten
Vorgehensweise ist im Zuge der für die Planfeststellung erforderlichen
Umweltverträglichkeitsprüfung zu erarbeiten und das Ergebnis in die Bau- und
Finanzierungsvorlage aufzunehmen. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten
Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 32,2 Mio. €. Die Kosten werden zwischen dem Haushalt der Stadt
Frankfurt und dem der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF)
gesplittet. Der städtische Anteil beträgt in der
Produktgruppe 16.11 des städtischen Investitionsprogramms rund 11,8 Mio.
€. Hierzu sind
Zuwendungen nach GVFG in Höhe von 6,4 Mio. € und Zuwendungen nach FAG in
Höhe von 1,1 Mio. € zu erwarten. Der bei der Stadt verbleibende Differenzbetrag von
4,3 Mio. € wird aus Stellplatzablösemitteln gemäß § 44, Absatz 2 HBO (neu)
beglichen, so dass der städtische Haushalt durch diese Maßnahme nicht belastet
wird. Der Anteil der VGF beträgt rund 20,4
Mio. €. Hierzu sind
Zuwendungen nach GVFG in Höhe von 11,0 Mio. € und Zuwendungen nach FAG in
Höhe von 1,8 Mio. € zu erwarten. Der Differenzbetrag von 7,6 Mio. € wird
ebenfalls mit Stellplatzablösegeldern beglichen. Der Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm des
Landes Hessen wurde bereits gestellt. In den Planungslisten des Magistrats zur
Verwendung von Stellplatzablösemitteln ist die Maßnahme ebenfalls
enthalten. Anlage 1 (ca. 258 KB) Anlage 2 (ca. 811 KB) Anlage 3 (ca. 837 KB) Anlage 4 (ca. 896 KB) Anlage 5 (ca. 893 KB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
28.06.2005, OA 2032
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 26.07.2010, M 151
Antrag vom
13.03.2012, OF
197/10
Vortrag des Magistrats vom 19.04.2013, M 63
Antrag vom
08.02.2021, OF
1135/10
Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7265
Antrag vom
29.08.2022, OF
388/10 Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planen und Bauen
Ausschuss für
Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket:
23.02.2005 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR
10 am 08.03.2005, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls
zurückzustellen. c) Der Ortsvorsteher wird beauftragt, zur nächsten
Sitzung des Ortsbeirates einen Vertreter der Verwaltung einzuladen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR
10 am 19.04.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, da bei dieser Sitzung ein
Vertreter des Stadtplanungsamtes anwesend sein wird. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün am 21.04.2005,
TO I, TOP 13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt, Energie, Brandschutz und Stadtgrün die Beratung der
Vorlage M 34 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP
41. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 02.05.2005, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP
40. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.05.2005, TO I, TOP 25
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Beratung
des Gesamtverkehrsplans in der Sitzung des Ausschusses am 13.09.2005
zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2005, TO II, TOP 14
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Beratung
des Gesamtverkehrsplans in der Sitzung des Ausschusses am 20.09.2005
zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
40. Sitzung des OBR
10 am 31.05.2005, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen
Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 34 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 06.06.2005, TO I, TOP 15
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung
des Ausschusses am 12.09.2005 zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP
41. Sitzung des OBR
10 am 28.06.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 34 wird unter Hinweis auf OA 2032
zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des
Ausschusses für Planen und Bauen am 12.09.2005, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planen und Bauen die Beratung der Vorlage M 34 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planen und Bauen die Beratung der Vorlage OA 2032 auf den Verkehrsausschuss
delegiert hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
43. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13.09.2005, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur
Sitzung des Ausschusses am 08.11.2005 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.09.2005, TO II, TOP 5
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 34 wird bis zur Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 2032 wird bis zur
Sitzung des Ausschusses am 15.11.2005 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
45. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 2032 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage M 34 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 2032 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
46. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Annahme im
Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (=
vereinfachtes Verfahren) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Die Linke., BFF und E.L. (M 34 und OA
2032 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 34 = Ablehnung, OA 2032 = Annahme)
48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 34 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG und REP; GRÜNE (= Annahme im
Rahmen der Vorlage NR 2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG und REP gegen CDU und FDP (=
vereinfachtes Verfahren) 50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 34 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Der Vorlage
OA 2032 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L.
gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR
2071) zu 2. SPD, GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL
und E.L. gegen CDU und FDP (= vereinfachtes Verfahren)
Aktenzeichen: 61 10