Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
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Bericht des Magistrats vom 16.03.2018, B 94
Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.06.2017, § 1429 Anlage 7 - EA 8/17 OBR 10 - Die Maßnahme ist Bestandteil des Gesamtverkehrsplans Frankfurt am Main (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477 (M 32). Mit gleichem Beschluss wurde auch die zugehörige Vorplanung beschlossen). Auf dieser Grundlage wurden bis 2011 die weiteren Planungsarbeiten in der Entwurfsphase fertiggestellt und zum vorläufigen Abschluss gebracht. In Zusammenhang mit der Bau- und Finanzierungsvorlage Stadtbahn Europaviertel wurde auch beschlossen, bis zum Abschluss der Baumaßnahme das Vorhaben der Verlängerung der Linie U5 zum Frankfurter Berg zurückzustellen. Eine Wiederaufnahme der Planung wird befürwortet und wurde inzwischen im Rahmen der städtischen Haushaltsberatungen beschlossen. Vor einem Baubeginn ist das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Dafür müssen vorher die vorhandenen Planunterlagen auf ihre Aktualität in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden. Eine Fertigstellung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg könnte voraussichtlich dennoch bis zum Jahr 2022 erfolgen.