Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg
Begründung
Berg Vorgang: B 94/18 Eine Wiederaufnahme der Planung wird befürwortet und wurde inzwischen im Rahmen der städtischen Haushaltsberatungen beschlossen. Vor einem Baubeginn ist das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Dafür müssen vorher die vorhandenen Planunterlagen auf ihre Aktualität in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden. Eine Fertigstellung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg könnte voraussichtlich dennoch bis zum Jahr 2022 erfolgen.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2019, OF 659/10
Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zum Frankfurter Berg Vorgang: B 94/18 Eine Wiederaufnahme der Planung wird befürwortet und wurde inzwischen im Rahmen der städtischen Haushaltsberatungen beschlossen. Vor einem Baubeginn ist das Baurecht durch ein Planfeststellungsverfahren zu schaffen. Dafür müssen vorher die vorhandenen Planunterlagen auf ihre Aktualität in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke überprüft werden. Eine Fertigstellung der Stadtbahnlinie zum Frankfurter Berg könnte voraussichtlich dennoch bis zum Jahr 2022 erfolgen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, was die Prüfung der vorhandenen Planunterlagen in Bezug auf die verkehrlichen und städtebaulichen Randbedingungen sowie auf die derzeit gültigen Regelwerke ergab. Inwieweit Anpassungen notwendig waren/sind und wie der aktuelle Zeitplan für das erforderliche Planfeststellungsverfahren aussieht. Ergänzend wird der Magistrat gebeten dieses den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbeirat zeitnah auch in einer Informationsveranstaltung detailliert darzustellen.