Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST
775
Betreff: Verkauf des
Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Der Magistrat hat die Anregungen
des Ortsbeirats 5, OA 460 vom 24.01.2014 den Vertragsparteien bekanntgegeben.
Aufgrund der durch die geforderten Wegeverbindungen eingeschränkten Nutzbarkeit
des Grundstücks Flur 8, Flst. Nr. 482 hat der Eigentümer dieses Grundstücks auf
einen Ankauf der Arrondierungsfläche von der Stadt verzichtet. Die geforderten Wegeverbindungen wären nur
konsensual mit dem Eigentümer des oben genannten Grundstücks im Zuge eines
Verkaufs umsetzbar gewesen. Der Eigentümer war maximal bereit, eine
Arkadenüberbauung entlang der Offenbacher Landstraße zu realisieren, die jedoch
ohne eine Anbindung in westlicher Richtung nicht zu einer durchgängigen
Radwegeverbindung geführt hätte. Nach dem Scheitern der Verkaufsverhandlungen
sind die vorgesehenen Radverkehrsverbindungen nicht realisierbar. Durchgängige Radverkehrsverbindungen für beide
Fahrtrichtungen (Schutzstreifen und Radwegteilstücke im Bereich der
barrierefrei auszubauenden Straßenbahnhaltestellen) zwischen
Balduinstraße und Wasserhofstraße werden im Zuge der in 2 Bauabschnitten
erfolgenden Umgestaltung der Offenbacher Landstraße geschaffen. Die Option eines Zweirichtungsradwegs im nördlichen
Seitenraum zwischen Wellengasse und Wehrstraße wurde bereits in einem frühen
Stadium der Planung geprüft und verworfen, da in diesem Abschnitt alle
vorhandenen Stellplätze hätten entfallen müssen, die Querung der viel
befahrenen Grundstückszufahrt in Höhe des heutigen Getränkemarktes
konfliktträchtig ist und sowohl die im Zuge der Umgestaltung des
Buchrainplatzes angelegte "Ausfahrhilfe" aus der Wasserhofstraße in Form eines
kurzen Radwegteilstücks als auch die anschließende Radfahrerfurt über die
Wehrstraße nur zur Benutzung in Fahrtrichtung Westen ausgewiesen sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
24.01.2014, OA 460