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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.06.2014, ST 775 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Der Magistrat hat die Anregungen des Ortsbeirats 5, OA 460 vom 24.01.2014 den Vertragsparteien bekanntgegeben. Aufgrund der durch die geforderten Wegeverbindungen eingeschränkten Nutzbarkeit des Grundstücks Flur 8, Flst. Nr. 482 hat der Eigentümer dieses Grundstücks auf einen Ankauf der Arrondierungsfläche von der Stadt verzichtet. Die geforderten Wegeverbindungen wären nur konsensual mit dem Eigentümer des oben genannten Grundstücks im Zuge eines Verkaufs umsetzbar gewesen. Der Eigentümer war maximal bereit, eine Arkadenüberbauung entlang der Offenbacher Landstraße zu realisieren, die jedoch ohne eine Anbindung in westlicher Richtung nicht zu einer durchgängigen Radwegeverbindung geführt hätte. Nach dem Scheitern der Verkaufsverhandlungen sind die vorgesehenen Radverkehrsverbindungen nicht realisierbar. Durchgängige Radverkehrsverbindungen für beide Fahrtrichtungen (Schutzstreifen und Radwegteilstücke im Bereich der barrierefrei auszubauenden Straßenbahnhaltestellen) zwischen Balduinstraße und Wasserhofstraße werden im Zuge der in 2 Bauabschnitten erfolgenden Umgestaltung der Offenbacher Landstraße geschaffen. Die Option eines Zweirichtungsradwegs im nördlichen Seitenraum zwischen Wellengasse und Wehrstraße wurde bereits in einem frühen Stadium der Planung geprüft und verworfen, da in diesem Abschnitt alle vorhandenen Stellplätze hätten entfallen müssen, die Querung der viel befahrenen Grundstückszufahrt in Höhe des heutigen Getränkemarktes konfliktträchtig ist und sowohl die im Zuge der Umgestaltung des Buchrainplatzes angelegte "Ausfahrhilfe" aus der Wasserhofstraße in Form eines kurzen Radwegteilstücks als auch die anschließende Radfahrerfurt über die Wehrstraße nur zur Benutzung in Fahrtrichtung Westen ausgewiesen sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.01.2014, OA 460