Unterbrochene Wartelinie in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1485
Betreff: Unterbrochene
Wartelinie in der Renettenstraße - Wiederholungsantrag Es wird auf die Stellungnahme des
Magistrats ST 429 vom 23.02.2018 verwiesen. Hier wurde bereits erläutert, dass im Jahr 2017 in
der Renettenstraße sieben Geschwindigkeitskontrollen zu verschiedenen
Uhrzeiten durchgeführt wurden. Von insgesamt 1.129 gemessenen Fahrzeugen wurde
bei 87 Fahrzeugen eine Geschwindigkeitsüberschreitung im sanktionierbaren
Bereich (ab 39 km/h) festgestellt. Dies entspricht einer Übertretungsquote
im sanktionierbaren Bereich von 8 Prozent. Da die Übertretungsquote in der
Renettenstraße im Vergleich zu anderen verkehrlichen Schwerpunkten unauffällig
ist, wird von einer Erhöhung der Kontrolldichte derzeit abgesehen. Eine
Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Ergänzend ist der Erlass des RP Darmstadt aus dem
Jahr 2009 beigefügt. Dieser konkretisiert, warum an Kreuzungen mit
Rechts-Vor-Links-Regelung keine Haltelinien benötigt werden. Dies trifft
auch auf die Renettenstraße zu, die zu einer Tempo 30-Zone gehört, da dort
grundsätzlich die Vorfahrtsregel Rechts-Vor-Links gilt. Aus diesen Gründen wird der Anregung nicht
entsprochen. Anlage 1 (ca. 226 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3280
Antrag vom
08.10.2018, OF
614/10
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824
Antrag vom
13.11.2018, OF
646/10