Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486
Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim Gemäß dem Erlass des Regierungspräsidiums Darmstadt von 2009 gibt es an Kreuzungen mit Rechts-Vor-Links-Regelung keine Verkehrsteilnehmenden, die generell vorfahrtsberechtigt oder wartepflichtig sind. Schon deshalb könnte die gewünschte Haltelinie nicht markiert werden. Weiter stellt der Erlass klar, dass die vom Ortsbeirat angeregten Haltelinien keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sind. Sie können somit auch nicht angeordnet werden. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden.