Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST
1486
Betreff: Markierung von
Haltelinien in Berkehrsheim Gemäß dem Erlass des
Regierungspräsidiums Darmstadt von 2009 gibt es an Kreuzungen mit
Rechts-Vor-Links-Regelung keine Verkehrsteilnehmenden, die generell
vorfahrtsberechtigt oder wartepflichtig sind. Schon deshalb könnte die
gewünschte Haltelinie nicht markiert werden. Weiter stellt der Erlass klar,
dass die vom Ortsbeirat angeregten Haltelinien keine Verkehrszeichen im Sinne
der Straßenverkehrs-Ordnung sind. Sie können somit auch nicht angeordnet
werden. Aus diesem Grund kann der Anregung
nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262
Antrag vom
08.10.2018, OF
614/10
Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824
Antrag vom
13.11.2018, OF
646/10