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Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1486 Betreff: Markierung von Haltelinien in Berkehrsheim Gemäß dem Erlass des Regierungspräsidiums Darmstadt von 2009 gibt es an Kreuzungen mit Rechts-Vor-Links-Regelung keine Verkehrsteilnehmenden, die generell vorfahrtsberechtigt oder wartepflichtig sind. Schon deshalb könnte die gewünschte Haltelinie nicht markiert werden. Weiter stellt der Erlass klar, dass die vom Ortsbeirat angeregten Haltelinien keine Verkehrszeichen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung sind. Sie können somit auch nicht angeordnet werden. Aus diesem Grund kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3262 Antrag vom 08.10.2018, OF 614/10 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824 Antrag vom 13.11.2018, OF 646/10

Verknüpfte Vorlagen