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Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Recht-vor-Links Regelung in der Re-nettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2191 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Recht-vor-Links Regelung in der Re-nettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche Hinweise Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können, da es sich hier nicht um einen besonderen Unfallschwerpunkt handelt. Haltemarkierungen zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung werden nur in absoluten Ausnahmen aufgebracht, beispielsweise um geänderte Vorfahrtsregelungen zu visualisieren. In den genannten Straßen wurde die Vorfahrtsregelung nicht geändert. Es gilt Tempo-30. Daher muss eine angemessene Fahrweise und die in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt werden - auch ohne ergänzende Markierungen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824

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