Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Recht-vor-Links Regelung in der Re-nettenstraße in Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2191 Betreff: Anbringung von halbseitigen Haltelinien
zur Verdeutlichung der Recht-vor-Links Regelung in der Re-nettenstraße in
Preungesheim, auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim und
im Hagebuttenweg und Luzernenweg am Frankfurter Berg als nichtamtliche
Hinweise Der Magistrat bedauert, der
Anregung nicht entsprechen zu können, da es sich hier nicht um einen besonderen
Unfallschwerpunkt handelt. Haltemarkierungen zur Verdeutlichung der
Rechts-vor-Links-Regelung werden nur in absoluten Ausnahmen aufgebracht,
beispielsweise um geänderte Vorfahrtsregelungen zu visualisieren. In den
genannten Straßen wurde die Vorfahrtsregelung nicht geändert. Es gilt Tempo-30.
Daher muss eine angemessene Fahrweise und die in der Straßenverkehrsordnung
vorgeschriebene gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt werden - auch ohne
ergänzende Markierungen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.10.2018, OM 3824