Anbringung von halbseitigen Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim als nichtamtliche Hinweise
Begründung
Haltelinien zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links Regelung in der Renettenstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim als nichtamtliche Hinweise Vorgang: ST 1485/18; ST 1486/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass durch die Straßenbaubehörde in der Renettensstraße in Preungesheim und auf der Berkersheimer Obergasse und Bahnstraße in Berkersheim an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen jeweils halbseitige Haltemarkierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden, um die Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen. Begründung: Nach der in den ST 1485 und ST 1486 vom 06.08.2018 in Bezug genommenen Auskunft des Regierungspräsidiums sind an Rechts-vor-Links-Kreuzungen zwar keine straßenverkehrsrechtlich anzuordnenden Beschilderungen möglich, allerdings sehr wohl Markierungen auf der Fahrbahn als nichtamtliche Hinweise, die unmittelbar durch die Straßenbaubehörde aufgebracht werden können. Etwas anderes war durch den OBR an den genannten Stellen auch gar nicht beabsichtigt und zwar jeweils halbseitig, damit deutlich wird, dass die von rechts kommenden vorfahrtberechtigten Fahrzeuge zu berücksichtigen sind. Dies hat sich sehr bewährt, um die geltende Rechts-vor-Links-Regelung zu verdeutlichen, was an den genannten Stellen dringend erforderlich ist, weil sich die Verkehrsteilnehmer auf einer vorfahrtsberechtigten Straße wähnen, was gerade für Radfahrer sehr gefährlich werden kann.