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Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke Zu 1.: Der Magistrat bedauert, der angeregten Freigabe des unterstromseitigen Radweges als Zweirichtungsradweg nicht entsprechen zu können. Neben der für einen Zweirichtungsverkehr unzureichenden Breite des Radweges war insbesondere die schwer darstellbare Weiterführung nördlich des Kreisverkehres für diese Entscheidung ausschlaggebend. Ab dort gibt es keinen Radweg mehr, sondern nur auf der Fahrbahn geführte Radfahrstreifen, die eine Benutzung in Gegenrichtung vollkommen ausschließen. Auch ist eine Benutzung des Gehweges durch Radfahrer in diesem Abschnitt problematisch, da Gehwegbreite und das gefällebedingte Geschwindigkeitsniveau der Radfahrer nicht zueinander passen. Ebenfalls ist eine Auflösung eines Zweirichtungsradweges zwischen Kreisverkehr und Honsellbrücke nicht praxistauglich herstellbar, insbesondere unter Beachtung der durch die Brückenbauwerke vorgegebenen baulichen Zwänge. Dem vor Ort zu beobachtenden Linksradeln ließe sich nur dadurch begegnen, dass Radfahrende vom Mainradweg aus die Oberstromseite der Osthafenbrücke direkt erreichen könnten. Leider liegt für eine dafür erforderliche neue Wegeverbindung derzeit noch keine Planung vor. Zu 2.: Der angesprochene Sandhaufen wurde inzwischen entfernt. Zu 3.: Derzeit wird eine stadtweite Wegweisungsbeschilderung für den Radverkehr vorbereitet. Mit dem Aufstellen der ersten derartigen Schilder ist innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zu rechnen. Mainuferweg und Osthafenbrücke sowie deren Verknüpfung werden definitiv zu jenen Wegebeziehungen gehören, die eine entsprechende Beschilderung enthalten. Zu 4.: Der Zustand der Radwege entlang der Gerbermühlstraße ist zwar nicht optimal, aber verkehrssicher. Die Verkehrssicherheit wird auch weiterhin gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838 Antrag vom 30.06.2014, OF 870/5 Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357