Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST
667
Betreff: Verbesserungen im
Bereich der Osthafenbrücke Zu 1.: Der Magistrat bedauert, der angeregten Freigabe des
unterstromseitigen Radweges als Zweirichtungsradweg nicht entsprechen zu
können. Neben der für einen Zweirichtungsverkehr unzureichenden Breite
des Radweges war insbesondere die schwer darstellbare Weiterführung nördlich
des Kreisverkehres für diese Entscheidung ausschlaggebend. Ab dort gibt es
keinen Radweg mehr, sondern nur auf der Fahrbahn geführte Radfahrstreifen, die
eine Benutzung in Gegenrichtung vollkommen ausschließen. Auch ist eine
Benutzung des Gehweges durch Radfahrer in diesem Abschnitt problematisch, da
Gehwegbreite und das gefällebedingte Geschwindigkeitsniveau der Radfahrer nicht
zueinander passen. Ebenfalls ist eine Auflösung eines
Zweirichtungsradweges zwischen Kreisverkehr und Honsellbrücke nicht
praxistauglich herstellbar, insbesondere unter Beachtung der durch die
Brückenbauwerke vorgegebenen baulichen Zwänge. Dem vor Ort zu beobachtenden Linksradeln ließe sich
nur dadurch begegnen, dass Radfahrende vom Mainradweg aus die Oberstromseite
der Osthafenbrücke direkt erreichen könnten. Leider liegt für eine dafür
erforderliche neue Wegeverbindung derzeit noch keine Planung vor. Zu 2.: Der angesprochene Sandhaufen wurde inzwischen
entfernt. Zu 3.: Derzeit wird eine stadtweite
Wegweisungsbeschilderung für den Radverkehr vorbereitet. Mit dem Aufstellen der
ersten derartigen Schilder ist innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre zu
rechnen. Mainuferweg und Osthafenbrücke sowie deren Verknüpfung werden
definitiv zu jenen Wegebeziehungen gehören, die eine entsprechende
Beschilderung enthalten. Zu 4.: Der Zustand der Radwege entlang der Gerbermühlstraße
ist zwar nicht optimal, aber verkehrssicher. Die Verkehrssicherheit wird auch
weiterhin gewährleistet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2014, OM 2838
Antrag vom
30.06.2014, OF
870/5
Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357