Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße
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Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 27.12.2009
Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße Vorgang: EA 116/06 OBR 5; ST 909/07 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die barrierefreie Querung vom Mainuferradweg über die Mainuferstraße zur Lyoner Straße und zu der Behindertenwohnanlage "Roter Hamm" werden in den Haushalt 2010/2011 eingestellt. Dabei ist es dem Magistrat überlassen, ob er die wichtige Verbindung westlich oder östlich der Lyoner Straße herstellt. Begründung: In der ST 909/07 (Etatantrag EA 116/06 OBR 5) wird die damals vom Ortsbeirat 5 geforderte Signalanlage über die Uferstraße mit der Begründung abgelehnt, dass auf der Westseite zwar die räumlichen Vorraussetzungen für eine Ampel gegeben sind, aber durch eine Fußgängerampel die "Erschließung der Bürostadt" gefährdet wäre. Derzeit ist aber gerade diese Erschließung für in der Mobilität eingeschränkte Personen und Radfahrer nur sehr erschwert möglich. Im Übrigen ist der betroffenen Bevölkerung kaum zu vermitteln, weshalb eine Signalanlage die Erschließung eines Stadtteiles gefährden soll. Weiter wird in der Argumentation (ST 563/09) angeführt, dass auf der Ostseite der Lyoner Straße der Konflikt mit dem Kfz-Verkehr nicht gegeben sei, aber durch "den Höhenunterschied" eine Querung nicht möglich wäre. Hier wäre die Fantasie der Planer gefragt, einen Höhenunterschied von 1,5 Metern mittels Rampe zu überwinden, wenn diese unter Umständen nicht die 6% Gefälle einhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5