Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße
Vorlagentyp: EA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Etatanregung vom 15.01.2010, EA 50 entstanden aus Vorlage:
OF 961/5 vom
27.12.2009 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr
Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen Herstellung einer
barrierefreien Verbindung vom Mainufer zur Lyoner Straße Vorgang:
EA 116/06 OBR 5; ST 909/07
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und
2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013.
Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010,
§ 7831,
dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die notwendigen Mittel für die barrierefreie Querung
vom Mainuferradweg über die Mainuferstraße zur Lyoner Straße und zu der
Behindertenwohnanlage "Roter Hamm" werden in den Haushalt 2010/2011
eingestellt. Dabei ist es dem Magistrat überlassen, ob er die wichtige
Verbindung westlich oder östlich der Lyoner Straße herstellt. Begründung: In der ST 909/07 (Etatantrag EA
116/06 OBR 5) wird die damals vom Ortsbeirat 5 geforderte Signalanlage
über die Uferstraße mit der Begründung abgelehnt, dass auf der Westseite zwar
die räumlichen Vorraussetzungen für eine Ampel gegeben sind, aber durch eine
Fußgängerampel die "Erschließung der Bürostadt" gefährdet wäre. Derzeit ist
aber gerade diese Erschließung für in der Mobilität eingeschränkte Personen und
Radfahrer nur sehr erschwert möglich. Im Übrigen ist der betroffenen
Bevölkerung kaum zu vermitteln, weshalb eine Signalanlage die Erschließung
eines Stadtteiles gefährden soll. Weiter wird in der Argumentation (ST 563/09)
angeführt, dass auf der Ostseite der Lyoner Straße der Konflikt mit dem
Kfz-Verkehr nicht gegeben sei, aber durch "den Höhenunterschied" eine Querung
nicht möglich wäre. Hier wäre die Fantasie der Planer gefragt, einen
Höhenunterschied von 1,5 Metern mittels Rampe zu überwinden, wenn diese unter
Umständen nicht die 6% Gefälle einhält. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.07.2011, ST 833
Antrag vom
07.11.2018, OF
1076/5
Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1059
Antrag vom
28.01.2020, OF
1562/5
Anregung vom 14.02.2020, OA 530
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 25.01.2010 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 48
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage EA 50 wird im
vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (=
Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme unter Finanzierungsvorbehalt)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) NPD (= Ablehnung)
Aktenzeichen: 66 2