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Gestaltungsspielraum nutzen - Eschersheimer Landstraße Nord einspurig!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1248 Betreff: Gestaltungsspielraum nutzen - Eschersheimer Landstraße Nord einspurig! Weitgehend kann bereits jetzt schon im angesprochenen Bereich der Eschersheimer Landstraße nur einspurig gefahren werden, da dort das Parken am Fahrbahnrand zulässig ist. Es ist geplant, im angesprochenen Bereich die Fahrbahn auch optisch so umzugestalten, dass für den Fahrzeugführer eindeutig zu erkennen ist, dass die nördliche Eschersheimer Landstraße nur noch einen einspurigen Verlauf aufweist. Hierzu ist angedacht einen Radfahrstreifen sowie einen Parkstreifen anzulegen. Sobald die Planungen abgeschlossen wurden, werden diese dem Ortsbeirat vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.04.2012, V 373 Antrag vom 06.12.2012, OF 514/9 Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817 Antrag vom 19.11.2014, OF 851/9