Gestaltungsspielraum nutzen - Eschersheimer Landstraße Nord einspurig!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST
1248
Betreff: Gestaltungsspielraum nutzen - Eschersheimer
Landstraße Nord einspurig! Weitgehend kann bereits jetzt schon im
angesprochenen Bereich der Eschersheimer Landstraße nur einspurig gefahren
werden, da dort das Parken am Fahrbahnrand zulässig ist. Es ist geplant, im angesprochenen
Bereich die Fahrbahn auch optisch so umzugestalten, dass für den Fahrzeugführer
eindeutig zu erkennen ist, dass die nördliche Eschersheimer Landstraße nur noch
einen einspurigen Verlauf aufweist. Hierzu ist angedacht einen Radfahrstreifen
sowie einen Parkstreifen anzulegen. Sobald die Planungen abgeschlossen wurden, werden
diese dem Ortsbeirat vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 26.04.2012, V 373
Antrag vom
06.12.2012, OF
514/9
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1817
Antrag vom
19.11.2014, OF
851/9