Einspurige Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße
Begründung
Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 157/11 OBR 9; ST 1136/11; V 373/11 OBR 9; ST 1248/12 Der Ortsbeirat hatte um den Test einer einspurigen Verkehrsführung auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Am Weißen Stein unter Beibehaltung der "Grünen Welle" gebeten. Dieser Test wurde nicht durchgeführt. Die Eschersheimer Landstraße ist nur im Bereich der Haltestelle Am Lindenbaum einspurig bzw. wurden dort die Halteverbotsschilder entfernt. Im Übrigen Bereich gilt absolutes Halteverbot (Zeichen 283) bzw. eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286) von 9-16 bzw. von 9-18 Uhr. Die Stadtpolizei verteilt Strafzettel. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten Einen Test mittels Aufstellen von Baken für die Strecken Hügelstraße bis Weißer Stein stadteinwärts und stadtauswärts für den Zeitraum von einem Monat durchzuführen und bis Abschluss der Testphase keine Planung für die einspurige Markierung auszuführen und somit keine Kosten zu produzieren. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat einen Vorschlag für geänderte Zeiträume des absoluten und eingeschränkten Halteverbots nur während der morgen- und abendlichen Hauptverkehrszeiten zu unterbreiten.