Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM
1386 entstanden aus
Vorlage: OF 224/9 vom
16.03.2017 Betreff: Unterirdische Glascontainer im Bezirk des
Ortsbeirats 9 Vorgang: V 1153/09 OBR 9; ST 334/10; OM 440/11
OBR 11; V 174/11 OBR 6; ST 319/12; ST 1666/12;
OM 2017/13 OBR 7; ST 817/13;
V 1160/14 OBR 9; ST 201/15; M 10/17 In den letzten sechs Jahren wurde stadtweit die
Installation unterirdischer Glascontainer gefordert und in zahlreichen
Stellungnahmen des Magistrats mit verwirrend unterschiedlichen Aussagen
beantwortet. Festzuhalten ist jedenfalls, dass unterirdische Glascontainer in
jeder Hinsicht Vorteile bieten, die Installation aber teurer ist als das
Aufstellen der bisher üblichen oberirdischen Behälter. Während der
Magistrat noch mit der Stellungnahme vom 16.02.2010, ST 334, äußerte, er
werde das System oberirdischer Glascontainer beibehalten, führte er bereits mit
der Stellungnahme vom 29.10.2012, ST 1666, aus, dass die von anderen
Kommunen bereits seit 20 Jahren installierten Unterflursammelsysteme
städtebaulichästhetische, funktionale und lärmmindernde Vorteile gegenüber
oberirdischen Sammelcontainern böten. Dem stünden allerdings höhere
Investitionskosten gegenüber. Insgesamt ist festzustellen, dass - mangels eines
stadtweiten Konzepts - nach undurchsichtigen Kriterien manche Stadtteile in den
Genuss der Installation unterirdischer Glascontainer kommen, andere nicht; auf
die o. g. Stellungnahmen wird insoweit Bezug genommen. Auch ist nicht
nachvollziehbar, weshalb die Finanzierung seit vielen Jahren "derzeit" nur aus
dem Programm "Schöneres Frankfurt" erfolgen soll. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. jedenfalls für den Bereich des Ortsbezirks 9 ein
Konzept vorzulegen, das Standorte für die Installation unterirdischer
Glascontainer ausweist. Dabei sind nur Standorte aufzuführen, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass der Installation der unterirdischen Behälter
nicht vorhandene unterirdische Leitungen entgegenstehen; 2. gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass
entsprechende Mittel in dem Haushalt bereitgestellt werden, sodass die
punktuelle und im Einzelfall nicht nachvollziehbare Aufnahme in das Programm
"Schöneres Frankfurt" nicht mehr erforderlich sein
wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.12.2009, V
1153
Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 334
Anregung an den
Magistrat vom 24.10.2011, OM 440
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2011, V 174
Stellungnahme
des Magistrats vom 24.02.2012, ST 319
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2012, ST 1666
Anregung an den
Magistrat vom 05.03.2013, OM 2017
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.06.2013, ST 817
Auskunftsersuchen
vom 06.11.2014, V
1160
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 201
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2017, M 10
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.06.2017, ST 1125
Aktenzeichen: 61 0