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Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Bezirk des Ortsbeirats 9 Vorgang: V 1153/09 OBR 9; ST 334/10; OM 440/11 OBR 11; V 174/11 OBR 6; ST 319/12; ST 1666/12; OM 2017/13 OBR 7; ST 817/13; V 1160/14 OBR 9; ST 201/15; M 10/17 In den letzten 6 Jahren wurde stadtweit die Installation unterirdischer Glascontainer gefordert und in zahl- reichen Stellungnahmen des Magistrats mit verwirrend unterschiedlichen Aussagen beantwortet. Festzu- halten ist jedenfalls, dass unterirdische Glascontainer in jeder Hinsicht Vorteile bieten, die Installation aber teurer ist als das Aufstellen der bisher üblichen oberirdischen Behälter. Während der Magistrat noch in der ST 334 (2010) äußerte, er werde das System oberirdischer Glascontainer beibehalten, führte er bereits in der ST 1666 (2012) aus, dass die von anderen Kommunen bereits seit 20 Jahren installierten Unterflur-Sammelsysteme städtebaulich-ästhetische, funktionale und lärmmindernde Vorteile gegenüber oberirdischen Sammelcontainern böten. Dem stünden allerdings höhere Investitionskosten gegenüber. Insgesamt ist festzustellen, dass - mangels eines stadtweiten Konzepts - nach undurchsichtigen Kriterien manche Stadtteile in den Genuss der Installation unterirdischer Glascontainer kommen, andere nicht; auf die o.g. Stellungnahmen wird insoweit Bezug genommen. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Fi- nanzierung seit vielen Jahren "derzeit" nur aus dem Programm Schöneres Frankfurt erfolgen soll. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. jedenfalls für den Bereich des Ortsbezirks 9 ein Konzept aufzustellen, das Standorte für die Installation unterirdischer Glascontainer ausweist. Dabei sind nur Standorte aufzuführen, bei denen davon ausgegan- gen werden kann, dass der Installation der unterirdischen Behälter nicht vorhandene unterirdische Leitun- gen entgegenstehen; 2. gleichzeitig dafür zu sorgen, dass entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden, so dass die punktuelle und im Einzelfall nicht nachvollziehbare Aufnahme in das Programm Schöneres Frankfurt nicht mehr erforderlich sein wird.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2017, OF 224/9 Betreff: Unterirdische Glascontainer im Bezirk des Ortsbeirats 9 Vorgang: V 1153/09 OBR 9; ST 334/10; OM 440/11 OBR 11; V 174/11 OBR 6; ST 319/12; ST 1666/12; OM 2017/13 OBR 7; ST 817/13; V 1160/14 OBR 9; ST 201/15; M 10/17 In den letzten 6 Jahren wurde stadtweit die Installation unterirdischer Glascontainer gefordert und in zahl- reichen Stellungnahmen des Magistrats mit verwirrend unterschiedlichen Aussagen beantwortet. Festzu- halten ist jedenfalls, dass unterirdische Glascontainer in jeder Hinsicht Vorteile bieten, die Installation aber teurer ist als das Aufstellen der bisher üblichen oberirdischen Behälter. Während der Magistrat noch in der ST 334 (2010) äußerte, er werde das System oberirdischer Glascontainer beibehalten, führte er bereits in der ST 1666 (2012) aus, dass die von anderen Kommunen bereits seit 20 Jahren installierten Unterflur-Sammelsysteme städtebaulich-ästhetische, funktionale und lärmmindernde Vorteile gegenüber oberirdischen Sammelcontainern böten. Dem stünden allerdings höhere Investitionskosten gegenüber. Insgesamt ist festzustellen, dass - mangels eines stadtweiten Konzepts - nach undurchsichtigen Kriterien manche Stadtteile in den Genuss der Installation unterirdischer Glascontainer kommen, andere nicht; auf die o.g. Stellungnahmen wird insoweit Bezug genommen. Auch ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Fi- nanzierung seit vielen Jahren "derzeit" nur aus dem Programm Schöneres Frankfurt erfolgen soll. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. jedenfalls für den Bereich des Ortsbezirks 9 ein Konzept aufzustellen, das Standorte für die Installation unterirdischer Glascontainer ausweist. Dabei sind nur Standorte aufzuführen, bei denen davon ausgegan- gen werden kann, dass der Installation der unterirdischen Behälter nicht vorhandene unterirdische Leitun- gen entgegenstehen; 2. gleichzeitig dafür zu sorgen, dass entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden, so dass die punktuelle und im Einzelfall nicht nachvollziehbare Aufnahme in das Programm Schöneres Frankfurt nicht mehr erforderlich sein wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.12.2009, V 1153 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2010, ST 334 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2011, OM 440 Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 174 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2012, ST 1666 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2013, OM 2017 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 817 Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 201 Vortrag des Magistrats vom 13.01.2017, M 10 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1386 2017 Die Vorlage OF 224/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "aufzustellen" durch das Wort "vorzulegen" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen