Bewohnerparken forcieren, Personalressourcen der Verkehrsüberwachung stärken - Teil 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Es wird darauf hingewiesen, dass der Magistrat in seinem Bericht B 293 vom 16.08.2019 (EA 215/18) im Wortlaut folgendes berichtet hat: "Eine Erhöhung der tatsächlich eingesetzten Überwachungskräfte ermöglicht die Steigerung der Überwachungsdichte, bzw. die Ausweitung von Bewohnerparkbereichen." Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass eine Budgeterhöhung in Höhe von 950.000 € im Personalhaushalt nicht vorgenommen wurde. Eine Erhöhung der Anzahl der Überwachungskräfte konnte daher nicht erfolgen. Dessen ungeachtet sind bei der Städtischen Verkehrspolizei jährlich circa 20 Planstellen unbesetzt. Auswirkung des Konkurrenzkampfes zwischen öffentlichen und privaten Arbeitgebern und finanziell unterschiedlicher Rahmenbedingungen. Die Möglichkeit einer verbesserten Gehaltsstruktur wird derzeit in Betracht gezogen. Sofern diese umgesetzt wird, ist eine Verbesserung des Stellenbesetzungsgrades zu erwarten. Darüber hinaus ist im Zusammenhang mit dem Dieselurteil beabsichtigt, neben dem Pilotprojekt in Bornheim, innerhalb bestehender Bewohnerregelungsbereiche die Parkflächenbewirtschaftung auszudehnen. Mit der Notwendigkeit verstärkter Überwachungsmaßnahmen in diesen Gebieten, was ebenfalls Personal bindet. Vor diesem Hintergrund stehen keine ausreichenden Personalressourcen zur Verfügung, um eine hinreichende Überwachungsdichte in weiteren Bewohnerparkbereichen gewährleisten zu können. Zu
- Aufgrund des einschlägigen OLG-Urteils werden seit dessen Verkündung am 20.01.2020 keine Leiharbeitnehmende mehr zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt. Aktuell laufen Bestrebungen für eine Erhöhung der Planstellen bei der Städtischen Verkehrspolizei.