Kommunale Wärmeplanung
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Vorgang: M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am 01.01.2024) und des hessischen Energiegesetz vom 29.11.2023 sind Kommunem über 100.000 Einwohner verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu erstellen. Dies hat die Stadt Frankfurt mit der M 118 vom 30.08.2024 zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat hierzu stattgefunden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.10.2024,
OF 558/12 Betreff: Kommunale Wärmeplanung
Vorgang: M 118/24 Laut dem Bundesgesetz "Gesetz für die Wärmeplanung
und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" vom 17.11.2023 (in Kraft getreten am
01.01.2024) und des hessischen Energiegesetz vom 29.11.2023 sind Kommunem über
100.000 Einwohner verpflichtet bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmplanung zu
erstellen. Dies hat die Stadt Frankfurt mit der
M 118 vom 30.08.2024 zum spätmöglichsten Zeitpunkt 30.06.2026 nun auf den Weg
gebracht. Eine Informationsveranstaltung hat
hierzu stattgefunden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in der M 118 Zeitfenster einzubauen bis einzelne
Schritte erfolgt sein müssen, um gegebenenfalls hier rechtzeitig nachjustieren
zu können, 2. ferner sind
auch u. a. die nördlichen Stadtteile in die Planung einzubeziehen, die heute
noch als weiße Flächen in der kommunalen Wärmeplanung auftauchen und 3. sind alle
bereits existierenden Vorschläge der Ortsbeiräte hierzu einzubeziehen und zu
berücksichtigen.
Begründung: Sollte die Errichtung z. B. einer Task Force
Wärmeplanung mehr Zeit beanspruchen als im Voraus möglicherweise angedacht,
muss evtl. an anderer Stelle Zeit eingespart werden. Die M 118 gibt hierzu
keinerlei zeitlichen Rahmen vor. Da in vielen Bereichen Frankfurts
Hauseigentümer*innen in den nächsten Jahren planen eine neue Heizung
einzubauen, muss im ganzen Stadtgebiet transparent nachvollziehbar sein, welche
künftige Möglichkeit gibt es, z. B. an das Fernwärmenetz, Blockheizkraftwerk
etc. angeschlossen zu werden. Im Laufe der Jahre haben viele Ortsbeiräte, z. b. für
Rechenzentren Vorschläge eingereicht oder auch für eine Biogasanlage (OM
2660/12 vom 09.09.2022), die es zu berücksichtigen gilt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Beratung
im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR
12 am 08.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 504 2024
Die Vorlage OF 558/12 wird mit der Maßgabe
beschlossen, dass 1. die Vorlage OM 4527/23 OBR 12 in den Vorgang
aufgenommen wird; 2. die Ziffer 2. des Tenors wie folgt lautet: "2.
ferner sind auch u. a. die nördlichen Stadtteile, insbesondere Kalbach und
die am Riedberg südlich des Bonifatiusparks liegenden Wohngebiete, in die
Planung einzubeziehen, die heute noch als weiße Flächen in der kommunalen
Wärmeplanung auftauchen und"; 3. die Begründung wie folgt ergänzt
wird: "Die Kommunale Wärmeplanung gemäß der Vorlage M 118 wird
grundsätzlich begrüßt, allerdings enthält die Studie im Anhang der Vorlage M
118 teils Fehler, teils auch Fehleinschätzungen. - In Anlage 1, Seite
29, Abbildung 6 fehlen die Rechenzentren am Martinszehnten in der Übersicht
der Rechenzentrumscluster. - In der gleichen Abbildung wird der Bereich
südlich des Bonifatiusparks am Riedberg als bereits erschlossenes Gebiet
dargestellt. Das ist leider fehlerhaft. In diesem Gebiet wird derzeit mit Gas
geheizt. Die Heizungen (Baujahre ca. 2000 bis 2005) kommen langsam in die
Jahre und eine Reihe von Anwohnern hat auch bereits ihr Interesse
signalisiert, von Erdgas auf Fernwärme umzurüsten, wenn diese angeboten
wird. - Fehlend in dieser Darstellung (und auch in Anlage 2, Seite 53,
Abbildung 12 und Seite 62, Abbildung 16) ist ganz Kalbach. Der Baubestand
Kalbachs ist in der Regel schon einige Jahrzehnte alt, sodass die
Wärmedämmung oft nicht heutigen Standards entspricht. Die Siedlungsstruktur
entlang weniger Straßen und mit gering ausgeprägter Flächigkeit spricht für
eine Erschließung mit vertretbarem Aufwand, sodass eine Wirtschaftlichkeit
der Umrüstung vermutet werden kann." Abstimmung:
Einstimmige Annahme