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Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten

Vorlagentyp: OF die_farbechten_-_LINKE.

Begründung

Gasleuchten Vorgang: OA 522/14 OBR 7 Mit Befremden nimmt der OBR zur Kenntnis, dass in den Festlegungen von Bereichen im Stadtbezirk für den langfristigen Fortbestand der Gasbeleuchtung unter Beibehaltung des Energieträgers Gas lediglich zuständige Ämter, nicht aber die betroffenen Vertretungen der Bürger, z.B. die Ortsbeiräte, genannt werden. Deshalb soll ergänzend zur Meinungsbildung im Magistrat festgehalten werden, dass es im Ortsbeirat 7 ebenfalls eine Meinung gibt, die vom Magistrat und von den zuständigen Ämtern Berücksichtigung finden möge. Der Ortsbeirat bittet darum, die mit Gas betriebenen Laternen im Ortsbezirk 7 auch bei einer bevorstehenden Sanierung als Gasbeleuchtung zu erhalten.

Inhalt

Antrag vom 05.03.2015, OF 507/7

Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Vorgang: OA 522/14 OBR 7 Mit Befremden nimmt der OBR zur Kenntnis, dass in den Festlegungen von Bereichen im Stadtbezirk für den langfristigen Fortbestand der Gasbeleuchtung unter Beibehaltung des Energieträgers Gas lediglich zuständige Ämter, nicht aber die betroffenen Vertretungen der Bürger, z.B. die Ortsbeiräte, genannt werden. Deshalb soll ergänzend zur Meinungsbildung im Magistrat festgehalten werden, dass es im Ortsbeirat 7 ebenfalls eine Meinung gibt, die vom Magistrat und von den zuständigen Ämtern Berücksichtigung finden möge. Der Ortsbeirat bittet darum, die mit Gas betriebenen Laternen im Ortsbezirk 7 auch bei einer bevorstehenden Sanierung als Gasbeleuchtung zu erhalten.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 42
OBR 7
TO II, TOP 1
Angenommen
Anregung OA 611 2015 1. Die Vorlage B 64 dient unter Hinweis auf OA 611 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 507/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Farbechte FDP Rep Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
SPD Grüne