Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64
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Anregung vom 10.03.2015, OA 611 entstanden aus Vorlage: OF 507/7 vom 05.03.2015
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64 Vorgang: OA 522/14 OBR 7 Mit Befremden nimmt der Ortsbeirat zur Kenntnis, dass in den Festlegungen von Bereichen im Stadtbezirk für den langfristigen Fortbestand der Gasbeleuchtung unter Beibehaltung des Energieträgers Gas lediglich zuständige Ämter, nicht aber die betroffenen Vertretungen der Bürger, z. B. die Ortsbeiräte, genannt werden. Deshalb soll ergänzend zur Meinungsbildung im Magistrat festgehalten werden, dass es im Ortsbeirat 7 ebenfalls eine Meinung gibt, die vom Magistrat und von den zuständigen Ämtern Berücksichtigung finden möge. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit Gas betriebenen Laternen im Ortsbezirk 7 auch bei einer bevorstehenden Sanierung als Gasbeleuchtung zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 64