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Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen! Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen!

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

und anderen Vereinen! Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen! Der Ortsbeirat möge beschließen: der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

  1. Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.
  2. Im Hinblick auf die Mietgebühren werden nicht-sportliche und sportliche Vereinsaktivitäten gleich behandelt.
  3. Die Mietgebühren werden erstmals zum 01.01.2015 um einen EUR pro Anmietungseinheit erhöht. Für die Jahre 2016 bis .2018 erfolgt jeweils zum 01.01 eine Anpassung von 0,50 EUR pro Anmietungseinheit. Begründung: Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M 76 ist eine Ohrfeige für das Ehrenamt! Statt das Ehrenamt endlich als Staatsziel in der hessischen Verfassung zu verankern, macht die Vorlage M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer! Die Vorlage M 76 krankt an folgenden inakzeptablen Mängeln:
  4. Die Vorlage M 76 schafft und verfestigt eine grobe Ungleichbehandlung von Sportvereinen, die durch keinen legitimen sachlichen Grund zu rechtfertigen ist, auch nicht mit der Tatsache, dass der Kulturdezernent im Gegensatz zum Sportdezernenten den Vereinsinteressen gleichgültig gegenüber steht.
  5. Die vom Magistrat vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, diese Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es nicht dazu kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.
  6. Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt zB. Für nicht- sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3%, bei der Nutzung von Sälen von 45,0% innerhalb nur eines Jahres. Innerhalb eines 4-Jahres-Zeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3%! Dies ist völlig unverhältnismäßig!

Inhalt

Antrag vom 05.05.2014, OF 443/1

Betreff: Keine Ungleichbehandlung von Sport- und anderen Vereinen! Die Mietgebühren der Saalbau nur in verträglichem Maße erhöhen! Der Ortsbeirat möge beschließen: der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

  1. Die Vorlage M 76 wird abgelehnt.

  2. Im Hinblick auf die Mietgebühren werden nicht-sportliche und sportliche Vereinsaktivitäten gleich behandelt.

  3. Die Mietgebühren werden erstmals zum 01.01.2015 um einen EUR pro Anmietungseinheit erhöht. Für die Jahre 2016 bis .2018 erfolgt jeweils zum 01.01 eine Anpassung von 0,50 EUR pro Anmietungseinheit. Begründung: Die vom Magistrat eingebrachte Vorlage M 76 ist eine Ohrfeige für das Ehrenamt! Statt das Ehrenamt endlich als Staatsziel in der hessischen Verfassung zu verankern, macht die Vorlage M 76 dem Ehrenamt das Leben schwer! Die Vorlage M 76 krankt an folgenden inakzeptablen Mängeln:

  4. Die Vorlage M 76 schafft und verfestigt eine grobe Ungleichbehandlung von Sportvereinen, die durch keinen legitimen sachlichen Grund zu rechtfertigen ist, auch nicht mit der Tatsache, dass der Kulturdezernent im Gegensatz zum Sportdezernenten den Vereinsinteressen gleichgültig gegenüber steht.

  5. Die vom Magistrat vorgeschlagene Anhebung der Mietgebühren zum 01.07.2014 nimmt den Sportvereinen die Möglichkeit, diese Anhebung bei der Festsetzung der jährlichen Vereinsbeiträge zu berücksichtigen. Die schwarz-grüne Koalition hatte Einsparungen bei der Saalbau bereits vor mehr als einem Jahr beschlossen. Daher wäre genug Zeit gewesen, eine Erhöhung fristgerecht zum Jahresbeginn zu beschließen. Dass es nicht dazu kam, ist einzig der Uneinigkeit der Koalition geschuldet, was aber nicht zu Lasten der Vereine gehen darf.

  6. Das Ausmaß der Erhöhung ist völlig unangemessen. So führt zB. Für nicht- sportliche Nutzungen die vorgesehene Doppelerhöhung zum 01.07.2014 und zum 01.01.2015 zu einer Mietpreiserhöhung bei der Nutzung von Clubräumen von 39,3%, bei der Nutzung von Sälen von 45,0% innerhalb nur eines Jahres. Innerhalb eines 4-Jahres-Zeitraumes entstehen für die Vereine Mietpreissteigerungen von bis zu 64,3%! Dies ist völlig unverhältnismäßig!Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.04.2014, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 31
OBR 1
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung OA 496 2014 1. Die Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf OA 496 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 443/1 wird in der geänderten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
SPD Linke FDP
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
Grüne

Verknüpfte Vorlagen