Abschaltung von Lichtsignalanlage
Begründung
Lichtsignalanlage Vorgang: ST 1420/12; ST 1580/12; OM 1309/12 OBR 5; OM 1310/12 OBR 5 Der Ortsbeirat weist die ST 1580 vom 28.9.2012 sowie ST 1420 vom 31.8.2012 zurück und fordert den Magistrat auf, die OM 1310 und OM 1309 vom 15.6.2012 hinsichtlich der Abschaltung von Lichtsignalanlagen nochmals zu bearbeiten. Der Ortsbeirat hatte in den Anträgen beschlossen, dass die Betriebszeit der Lichtsignalanlagen an der Kreuzung Textorstraße/Oppenheimer Landstraße sowie Textor-/Holbeinstraße auf das zur Schulwegsicherheit notwendige Maß reduziert werden. Begründung: Der Magistrat führt gegen die zeitweise Abschaltung der LSA Standardantworten an, die der Ortsbeirat leicht selbst durch eine Google-Recherche hätte ermitteln können. Dem Ortsbeirat geht es nicht so sehr um Energieeinsparung oder Emissionsvermeidung, sondern darum, dass keiner vor einer Ampel warten möchte, an der nichts los ist. Ein Fußgänger, der bei Rotsignal an einer verkehrsfreien Kreuzung steht, wird sich nicht fragen, ob die volkswirtschaftlichen Verluste einer Ampelabschaltung höher liegen können als die bewertbaren Einsparungen, sondern wohl eher einfach losgehen. Der Ortsbeirat erwartete bei der Programmierung nach Erfordernis der Schulwegsicherheit nicht die jährliche Umprogrammierung nach Maßgabe des neuen Stundenplans, sondern selbstverständlich eine großzügige Regelung, die viele Jahre Bestand hätte, wie z.B. die Abschaltung Montag bis Freitag von 19 bis 7 Uhr und Samstags sowie Sonntags ganztägig. Außerdem gibt es im Stadtgebiet eine große Zahl von LSA, die nicht rund um die Uhr in Betrieb sind, und zwar an Straßen, die wesentlich mehr Kfz-Verkehr aufweisen als die genannten.